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Geschrieben von Sebastian 1978 am 19.03.2012 um 19:56:

  selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang?

Hallo an alle, die hier landen,

Im Schornsteinfegerhandwerk herrscht derzeit ein hoher Fachkräftemangel. Durch die bevorstehende Umstrukturierung des Schornsteinfegermonopols und eine baldige Pensionierungswelle der älteren Bezirksschornsteinfegermeister wird dieser Fachkräftemangel noch zunehmen.

Nun ist meine Idee ein Unternehmen zu gründen um als Subunternehmer für Bezirksschornsteinfegermeister zu arbeiten. Ein vollständiger Bussinesplan ist schon vorhanden und wurde von verschiedenen Fachkundigen als Wasserdicht deklariert. Die Zielgruppe wurde sondiert und ich hätte sofort Aufträge.

Die einzige Hürde, die es noch zu überwältigen gilt, ist der Meisterzwang im Schornsteinfegerhandwerk. Da ich mir in nächster Zeit keinen Verdienstausfall leisten kann und aus familiären Gründen keine Zeit für berufbegleitende Meisterschulungen habe suche ich nach einer Möglichkeit meinen Plan anders umzusetzen.

Leider wurde ich bei meinen Recherchen immer wieder auf die Anlage A der Handwerksordnung verwiesen. Ich könnte den Meisterzwang nachvollziehen, wenn ich meine Dienste direkt an den Endkunden (Hausbesitzer) richten würde. Das ist jedoch nicht der Fall, ich würde ähnlich wie ein festangestellter Schornsteinfeger für den Bezirksschornsteinfeger arbeiten.

Mir wurde ein Reisegewerbe nahegelegt und auf den ersten Blick sieht es machbar aus. Was muß ich beachten, damit alles glatt läuft?

Grüsse und Danke



Geschrieben von J. Simon am 20.03.2012 um 12:54:

 

Viel Spaß beim Tingeln und Klingeln von Haustür zu Haustür!

VG J. Simon



Geschrieben von Pedda am 20.03.2012 um 14:50:

 

"Gemäß § 55 Abs. 1 GewO betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung selbstständig oder unselbstständig Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft.



Geschrieben von J. Simon am 20.03.2012 um 15:31:

 

Im Übrigen muss der "Sub" des "Meisters" die gleichen Eintragungsvoraussetzungen haben. Sollte Subsi nur für einen BSFM tätig werden, dürfte wiederum eine Scheinselbstständigkeit bzw. Nichtentrichten von Sozialversicherungsbeiträgen vorliegen.

Also Sebastian - überlege dir gut, was du künftig zu tun gedenkst. und schreibe nicht zu öffentlich hier, denn die bösen Scharzarbeitsbekämpfer lesen auch in diesem Forum.



Geschrieben von Sebastian 1978 am 20.03.2012 um 20:10:

 

@ Pedda

Ich hab die Definition in dieser Form gesehen:
„Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.“


@ J. Simon

Was genau wird mit den Eintragungsvoraussetzungen gemeint?
Ich habe nicht vor eine Scheinselbstständigkeit aufzubauen. Mein Ziel ist es kurzfristig und -zeitig in Stresssituationen auszuhelfen.


Das Problem mit dem Türklinken putzen ist mir auch gleich aufgefallen, aber im Grunde müsste ich einmal die Runde bei den Bezirksschornsteinfegermeistern machen. Wenn ich das richtig verstanden habe gehts ja nur darum, daß der Erstkontakt von mir ausgehen muß.



Geschrieben von jonas kuckuk am 30.03.2012 um 17:47:

  Ganz Entspannt Im Reisegwerbe

HALLO, DAS ICH MICH NOCH NICHT GEMELDET HABE!

Ich finde die Idee sehr gut! Als Schornsteinfeger im Reisegewerbe gehe ich von Bezirksschornsteinfeger zu Bezirksschornsteinfeger und "suche um Bestellungen auf Leistungen" als Schornsteinfeger. Diese Tätigkeit, "das Aufsuchen von Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetrieb" ist zwar eine Sub unternehmertätigkeit, aber sogar OHNE Reisegwerbekarte möglich. Das ist nur dann Problematisch, wenn das mein einziger Kunde bleibt. Dan könnte es sich uU als Scheinselbsständigeit erweisen.

Die regeln des Reisegewerbes sind auf dem nächsten Seminar des BUH erlernbar.
Fr. 20.04.2012 (17 bis 21 Uhr) und
Sa. 21.04.2012 ( 9 bis 12 Uhr)

Das Seminar wird folgende Themenkomplexe behandeln:

Anmeldung, Konzept, Formalia
Praxisaustausch, Kundensuche, Auftragsabwicklung
Grenzen des Reisegewerbes, Auslegung aus Sicht der Handwerkskammern
Neue Ideen zu Kundensuche und Auftragsanbahnung
Das Seminar soll zwar auch auf individuelle Gewerbelösungen eingehen, der Schwerpunkt liegt aber auf der praktischen und kreativen Auslegung der Gewerbeordnung.


Eintragungsvorraussetzunge gibt es im Reisegewerbe nicht. Auch nicht als Subunternehmer.

Auch andere sonst meisterpflichtige Gewerke können hier angeboten werden, solang der Auftrag auf deine Initiative zustande kommt.

Es wird Zeit, dass auch Schornsteinfeger im Reisegewerbe tätig sind.

Für Fragen steh ich gerne zur Verfügung.
Jonas Kuckuk



Geschrieben von J. Simon am 02.04.2012 um 10:15:

 

Mein lieber Jonas,

in dem Fall liegst du aber so etwas von daneben. Aber soll der Basti mal loslegen. Mal sehen wie lange es dauert, bis es kracht.

VG J. Simon



Geschrieben von Sebastian 1978 am 02.04.2012 um 16:23:

 

@J. Simon

Was meinst du damit? Ich will nichts falsch machen! Deshalb wäre es mir ganz recht, wenn ich statt vieldeutiger Anspielungen konkrete Aussagen bekommen würde.

Ich habe hier gepostet um abzuklären, ob meine Idee umsetzbar ist und was für Risiken das Ganze birgt. Bis jetzt konnte ich nichts herausfinden, weshalb es krachen sollte, oder was meiner Idee entgegenstehen würde.



Geschrieben von jonas kuckuk am 02.04.2012 um 20:52:

  Schornsteinfeger im Reisegwerbe

Liebes Forum, lieber Sebastian,

Mir fällt kein Grund ein, warum man nicht als Schornsteinfeger im Reisegewerbe tätig sein kann.

Alles was im Reisegewerbe verboten ist, ist in der Gewerbeordnung aufgelistet. Die sog Gesundheitsberufe, der Handel mit Gold und Edelmatallen, etc aber der Schornsteinfeger ist hier nicht aufgeführt.

Gehe ich also als reisender Schornsteinfeger auf die Bezirksschrnsteinfeger los und frage um Arbeit, dann arbeite ich als Subunternehmer für die Bezirksschornsteinfeger. Kriege von ihm ne Kundenliste und lege los.

Alles ist erlaubt was nicht verboten ist. Wo also steht das es verboten ist??

DA Sebastian als einer der ersten Schornsteinfeger im reisegewerbe arbeitet, wäre es mir eine Ehre ihn auf meinem Seminar dafür fit zu machen.
Alle hier geäußerten bedenken werde ich dann gerne berücksichtigen.

Jonas Kuckuk



Geschrieben von Sebastian 1978 am 04.04.2012 um 18:10:

 

Danke Jonas,

es wird noch etwas dauern, bis ich den Schritt wage. Ich hab bei meinem Bussinesplan doch noch einige Mängel gefunden, die ich noch beheben muß. Sobald alles klar ist werde ich mich gerne bei dir melden.
Wo finden denn diese Seminare statt?



Geschrieben von jonas kuckuk am 04.04.2012 um 18:31:

  Schornsteinfeger im Reisegwerbe

Hallo Sebastian,

Wenn ich mit meiner großen Klappe in Sachen Gewerbefreiheit richtig liege, kannst du ziemlich gut klarkommen Auch die Meister für die du arbeitest sollten ziemlich glücklich sein.

Das nächste Seminar ist in Würzburg und im Herbst wieder in Verden an der Aller. (siehe www.buhev.de)

Im buisnessplan sollte deine Idee der "anderen" Gewerbeausübung , dem Reisegewerbe, auch bedacht werden.

Ich hoffe es hagelt hier noch Einwände im Forum, damit wir alles bedenken können.

Sobald du mehr als einen Auftraggeber hast, mit eigenem Werkzeug arbeitest und deine Arbeitszeiten selbst bestimmst bsit du bestimmt kein Scheinselbstständiger mehr.
Vielleicht hast du ja noch andere Talente, die du auch direkt an den Endverbraucher bringen kannst. Im Reisegewerbe nennt sich das "aufsuchen von Bestellungen auf...". Auch andere Gewerke können in die Reisegewerbekarte mit aufgenommen werden.
Nicht die Qualifikation, sondern deine persönliche Zuverlässigkeit ist entscheidend.
Was du nicht darfst ist ebenfalls in der Gewerbeordnung aufgezählt.

In deiner Gemeinde, falls unter 10000 Einwohner, darfst du auch ohne Reisegewerbekarte arbeiten, wie bei andern Unternehmern auch. Du muust dein gewereb allerdings anzeigen - nicht anmelden.

Das heißt aber nicht das du nicht an die Regeln des Reisegewerbes gebunden bist.

Ich hoffe es gibt noch einige Beiträge in diesem Forum....
Jonas Kuckuk



Geschrieben von Sebastian 1978 am 06.04.2012 um 12:43:

 

Hallo Jonas,

gibts in Baden Württemberg irgendwo zwischen Karlsruhe und Freiburg ähnliche Seminare?
Ne Reise nach Würzburg o.ä. kann ich momentan nicht leisten.

Gruß


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