Forum-Gewerberecht

» selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang? «

@ Pedda

Ich hab die Definition in dieser Form gesehen:
„Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.“


@ J. Simon

Was genau wird mit den Eintragungsvoraussetzungen gemeint?
Ich habe nicht vor eine Scheinselbstständigkeit aufzubauen. Mein Ziel ist es kurzfristig und -zeitig in Stresssituationen auszuhelfen.


Das Problem mit dem Türklinken putzen ist mir auch gleich aufgefallen, aber im Grunde müsste ich einmal die Runde bei den Bezirksschornsteinfegermeistern machen. Wenn ich das richtig verstanden habe gehts ja nur darum, daß der Erstkontakt von mir ausgehen muß.



Gepostet am 20.03.2012 um 20:10 von:
Benutzer: Sebastian 1978
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=71884#post71884


Beitrags-Print by Breuer76