Forum-Gewerberecht

» selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang? «

Hallo Sebastian,

Wenn ich mit meiner großen Klappe in Sachen Gewerbefreiheit richtig liege, kannst du ziemlich gut klarkommen Auch die Meister für die du arbeitest sollten ziemlich glücklich sein.

Das nächste Seminar ist in Würzburg und im Herbst wieder in Verden an der Aller. (siehe [URL]www.buhev.de[/URL])

Im buisnessplan sollte deine Idee der "anderen" Gewerbeausübung , dem Reisegewerbe, auch bedacht werden.

Ich hoffe es hagelt hier noch Einwände im Forum, damit wir alles bedenken können.

Sobald du mehr als einen Auftraggeber hast, mit eigenem Werkzeug arbeitest und deine Arbeitszeiten selbst bestimmst bsit du bestimmt kein Scheinselbstständiger mehr.
Vielleicht hast du ja noch andere Talente, die du auch direkt an den Endverbraucher bringen kannst. Im Reisegewerbe nennt sich das "aufsuchen von Bestellungen auf...". Auch andere Gewerke können in die Reisegewerbekarte mit aufgenommen werden.
Nicht die Qualifikation, sondern deine persönliche Zuverlässigkeit ist entscheidend.
Was du nicht darfst ist ebenfalls in der Gewerbeordnung aufgezählt.

In deiner Gemeinde, falls unter 10000 Einwohner, darfst du auch ohne Reisegewerbekarte arbeiten, wie bei andern Unternehmern auch. Du muust dein gewereb allerdings anzeigen - nicht anmelden.

Das heißt aber nicht das du nicht an die Regeln des Reisegewerbes gebunden bist.

Ich hoffe es gibt noch einige Beiträge in diesem Forum....
Jonas Kuckuk



Gepostet am 04.04.2012 um 18:31 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=72240#post72240


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