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» selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang? «

"Gemäß § 55 Abs. 1 GewO betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig [B]ohne vorhergehende Bestellung[/B] außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung selbstständig oder unselbstständig Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft.



Gepostet am 20.03.2012 um 14:50 von:
Benutzer: Pedda
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