Forum-Gewerberecht

» selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang? «

HALLO, DAS ICH MICH NOCH NICHT GEMELDET HABE!

Ich finde die Idee sehr gut! Als Schornsteinfeger im Reisegewerbe gehe ich von Bezirksschornsteinfeger zu Bezirksschornsteinfeger und "suche um Bestellungen auf Leistungen" als Schornsteinfeger. Diese Tätigkeit, "das Aufsuchen von Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetrieb" ist zwar eine Sub unternehmertätigkeit, aber sogar OHNE Reisegwerbekarte möglich. Das ist nur dann Problematisch, wenn das mein einziger Kunde bleibt. Dan könnte es sich uU als Scheinselbsständigeit erweisen.

Die regeln des Reisegewerbes sind auf dem nächsten Seminar des BUH erlernbar.
Fr. 20.04.2012 (17 bis 21 Uhr) und
Sa. 21.04.2012 ( 9 bis 12 Uhr)

Das Seminar wird folgende Themenkomplexe behandeln:

Anmeldung, Konzept, Formalia
Praxisaustausch, Kundensuche, Auftragsabwicklung
Grenzen des Reisegewerbes, Auslegung aus Sicht der Handwerkskammern
Neue Ideen zu Kundensuche und Auftragsanbahnung
Das Seminar soll zwar auch auf individuelle Gewerbelösungen eingehen, der Schwerpunkt liegt aber auf der praktischen und kreativen Auslegung der Gewerbeordnung.


Eintragungsvorraussetzunge gibt es im Reisegewerbe nicht. Auch nicht als Subunternehmer.

Auch andere sonst meisterpflichtige Gewerke können hier angeboten werden, solang der Auftrag auf deine Initiative zustande kommt.

Es wird Zeit, dass auch Schornsteinfeger im Reisegewerbe tätig sind.

Für Fragen steh ich gerne zur Verfügung.
Jonas Kuckuk



Gepostet am 30.03.2012 um 17:47 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=72137#post72137


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