Forum-Gewerberecht

» selbstständiger Schornsteinfegergeselle trotz Meisterzwang? «

Liebes Forum, lieber Sebastian,

Mir fällt kein Grund ein, warum man nicht als Schornsteinfeger im Reisegewerbe tätig sein kann.

Alles was im Reisegewerbe verboten ist, ist in der Gewerbeordnung aufgelistet. Die sog Gesundheitsberufe, der Handel mit Gold und Edelmatallen, etc aber der Schornsteinfeger ist hier nicht aufgeführt.

Gehe ich also als reisender Schornsteinfeger auf die Bezirksschrnsteinfeger los und frage um Arbeit, dann arbeite ich als Subunternehmer für die Bezirksschornsteinfeger. Kriege von ihm ne Kundenliste und lege los.

Alles ist erlaubt was nicht verboten ist. Wo also steht das es verboten ist??

DA Sebastian als einer der ersten Schornsteinfeger im reisegewerbe arbeitet, wäre es mir eine Ehre ihn auf meinem Seminar dafür fit zu machen.
Alle hier geäußerten bedenken werde ich dann gerne berücksichtigen.

Jonas Kuckuk



Gepostet am 02.04.2012 um 20:52 von:
Benutzer: jonas kuckuk
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