Durchgangstüren bei Mehrfachspielhallen   |
Alexander1977
Jungspund

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Durchgangstüren bei Mehrfachspielhallen |
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Hallo,
aus gegebenen Anlass in unserer Stadt hätte ich bezüglich der Durchgangstüren bei Mehrfachspielhallen hätte ich zwei Fragen:
- Müssen/sollen die Durchgangstüren ebenfalls wie bereits die Trennwände undurchsichtig sein (Milchglas, etc.)?
- Kann man vom Konzessionsinhaber verlangen (evtl. auch als Hinweis im Bescheid), dass er an den Durchgangstüren Panikschlösser anbringt ? Evtl. auch mit Signalton bei Bedienung von Kunden?
für die Antworten.
__________________ Alex
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1
07.02.2012 10:28 |
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Solon
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Taron-Arnsberg
Tripel-As


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Hallo
Was ist mit "Durchgangstüren" gemeint? Verbindungstüren zwischen den einzelnen Spielhallen? Oder tatsächliche "Eingangstür" von außen?
Tatsächliche "Durchgangstüren" (also direkter Wechsel von Spielhalle zu Spielhalle möglich) dürften wohl unzulässig sein. Ansonsten besteht eine räumliche Einheit der einzelnen Spielhallen, was dazu führen würde, dass nicht mehr 2 oder 3 oder mehr Hallen vorhanden sind, sondern nur eine einzige große Halle, in der trotz 480m² Aufstellfläche nur 12 Geräte stehen dürften.
Was die (Un)Durchsichtigkeit der Türen angeht: Ich weiß nicht, wo das Gewerberecht hierzu eine Regelung hergibt. Ob eine Tür durchsichtig ist oder nicht, ist mir ziemlich egal. Mich stört es auch nicht, wenn die Eingangtür zu einem Kaufhaus oder zur Bank durchsichtig ist oder nicht. Nur im Rotlichtbereich könnten wohl die Kunden etwas dagegen haben....
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2
07.02.2012 16:19 |
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Solon
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Alexander1977
Jungspund

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Danke für die qualifizierte Antwort.
Ein richtig guter Beitrag!!
Jetzt weiß man auch warum NRW pleite ist und Bayern jedes Jahr Millionan an Euch zuschießen muss. Weiter so!!!
Armselig.
__________________ Alex
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4
08.02.2012 06:42 |
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LKKS
Kaiser
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@Alexander1977
Ein Tip:
Hier im offenen Bereich sollte man solche Fragen nicht erörtern. Hier ist die Lobby der glücksspielanbietenden Süchtigenabzocker mittlerweile übermächtig geworden.
Kommen Sie in den für Behörden vorbehaltenen Bereich, da bekommen Sie Antworten.
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5
08.02.2012 06:57 |
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Alexander1977
Jungspund

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Vielen Dank für den Tipp. Das werde ich dann mal machen.
__________________ Alex
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6
08.02.2012 06:59 |
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Otten
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Zitat: |
Original von Alexander1977
Danke für die qualifizierte Antwort.
Ein richtig guter Beitrag!!
Jetzt weiß man auch warum NRW pleite ist und Bayern jedes Jahr Millionan an Euch zuschießen muss. Weiter so!!!
Armselig. |
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Du hättest die Mehrfachkonzession mit Hinweis auf die anstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages erst gar nicht genehmigen sollen.
Weiterhin hättest Du über das Baurecht eine zusätzliche Möglichkeit gehabt.
Oder entsprechende Auflagen in der Konzession oder Baugenehmigung...
Also spare Dir jetzt diese nachträglichen kleinen Sticheleien mit Panikschlössern.
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7
08.02.2012 07:49 |
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Wilde Irene
Doppel-As
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Zitat: |
Original von Otten
Zitat: |
Original von Alexander1977
Danke für die qualifizierte Antwort.
Ein richtig guter Beitrag!!
Jetzt weiß man auch warum NRW pleite ist und Bayern jedes Jahr Millionan an Euch zuschießen muss. Weiter so!!!
Armselig. |
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Du hättest die Mehrfachkonzession mit Hinweis auf die anstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages erst gar nicht genehmigen sollen.
Weiterhin hättest Du über das Baurecht eine zusätzliche Möglichkeit gehabt.
Oder entsprechende Auflagen in der Konzession oder Baugenehmigung...
Also spare Dir jetzt diese nachträglichen kleinen Sticheleien mit Panikschlössern. |
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Ein Hinweis auf die anstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages wären nicht notwenig gewesen. - Denn jeder Konzession ist als autake Geschäftseinheit zu betrachten.
Keine Verbindungstür, aber dafür je Konzession eine ständige Aufsichtsperson!
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8
16.02.2012 14:01 |
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koeppx
Eroberer
  
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Die Panikschlösser könnte die Feuerwehr verlangen.
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9
17.02.2012 20:15 |
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