Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- Durchgangstüren bei Mehrfachspielhallen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9667)


Geschrieben von Alexander1977 am 07.02.2012 um 10:28:

  Durchgangstüren bei Mehrfachspielhallen

Hallo,
aus gegebenen Anlass in unserer Stadt hätte ich bezüglich der Durchgangstüren bei Mehrfachspielhallen hätte ich zwei Fragen:

- Müssen/sollen die Durchgangstüren ebenfalls wie bereits die Trennwände undurchsichtig sein (Milchglas, etc.)? Weißnicht
- Kann man vom Konzessionsinhaber verlangen (evtl. auch als Hinweis im Bescheid), dass er an den Durchgangstüren Panikschlösser anbringt ? Evtl. auch mit Signalton bei Bedienung von Kunden?
Danke für die Antworten.



Geschrieben von Taron-Arnsberg am 07.02.2012 um 16:19:

 

Hallo

Was ist mit "Durchgangstüren" gemeint? Verbindungstüren zwischen den einzelnen Spielhallen? Oder tatsächliche "Eingangstür" von außen?

Tatsächliche "Durchgangstüren" (also direkter Wechsel von Spielhalle zu Spielhalle möglich) dürften wohl unzulässig sein. Ansonsten besteht eine räumliche Einheit der einzelnen Spielhallen, was dazu führen würde, dass nicht mehr 2 oder 3 oder mehr Hallen vorhanden sind, sondern nur eine einzige große Halle, in der trotz 480m² Aufstellfläche nur 12 Geräte stehen dürften.

Was die (Un)Durchsichtigkeit der Türen angeht: Ich weiß nicht, wo das Gewerberecht hierzu eine Regelung hergibt. Ob eine Tür durchsichtig ist oder nicht, ist mir ziemlich egal. Mich stört es auch nicht, wenn die Eingangtür zu einem Kaufhaus oder zur Bank durchsichtig ist oder nicht. Nur im Rotlichtbereich könnten wohl die Kunden etwas dagegen haben....



Geschrieben von Otten am 07.02.2012 um 17:46:

  RE: Durchgangstüren bei Mehrfachspielhallen

Zitat:
Original von Alexander1977
Hallo,
aus gegebenen Anlass in unserer Stadt hätte ich bezüglich der Durchgangstüren bei Mehrfachspielhallen hätte ich zwei Fragen:

- Müssen/sollen die Durchgangstüren ebenfalls wie bereits die Trennwände undurchsichtig sein (Milchglas, etc.)? Weißnicht
- Kann man vom Konzessionsinhaber verlangen (evtl. auch als Hinweis im Bescheid), dass er an den Durchgangstüren Panikschlösser anbringt ? Evtl. auch mit Signalton bei Bedienung von Kunden?
Danke für die Antworten.


Wenn ich so eine Scvheixx lese, wird mir immer wieder bewusst, mit welchen Leuten ich mich im Amt unterhalten muss.....

@Alexander1977
Du bist auf dem Satnd von 1977?



Geschrieben von Alexander1977 am 08.02.2012 um 06:42:

  Danke

Danke für die qualifizierte Antwort.
Ein richtig guter Beitrag!!
Jetzt weiß man auch warum NRW pleite ist und Bayern jedes Jahr Millionan an Euch zuschießen muss. Weiter so!!!
Armselig.



Geschrieben von LKKS am 08.02.2012 um 06:57:

 

@Alexander1977

Ein Tip:

Hier im offenen Bereich sollte man solche Fragen nicht erörtern. Hier ist die Lobby der glücksspielanbietenden Süchtigenabzocker mittlerweile übermächtig geworden.

Kommen Sie in den für Behörden vorbehaltenen Bereich, da bekommen Sie Antworten.



Geschrieben von Alexander1977 am 08.02.2012 um 06:59:

  Vielen DAnk.

Vielen Dank für den Tipp. Das werde ich dann mal machen.
Danke



Geschrieben von Otten am 08.02.2012 um 07:49:

  RE: Danke

Zitat:
Original von Alexander1977
Danke für die qualifizierte Antwort.
Ein richtig guter Beitrag!!
Jetzt weiß man auch warum NRW pleite ist und Bayern jedes Jahr Millionan an Euch zuschießen muss. Weiter so!!!
Armselig.


Du hättest die Mehrfachkonzession mit Hinweis auf die anstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages erst gar nicht genehmigen sollen.
Weiterhin hättest Du über das Baurecht eine zusätzliche Möglichkeit gehabt.
Oder entsprechende Auflagen in der Konzession oder Baugenehmigung...

Also spare Dir jetzt diese nachträglichen kleinen Sticheleien mit Panikschlössern.



Geschrieben von Wilde Irene am 16.02.2012 um 14:01:

  RE: Danke

Zitat:
Original von Otten
Zitat:
Original von Alexander1977
Danke für die qualifizierte Antwort.
Ein richtig guter Beitrag!!
Jetzt weiß man auch warum NRW pleite ist und Bayern jedes Jahr Millionan an Euch zuschießen muss. Weiter so!!!
Armselig.


Du hättest die Mehrfachkonzession mit Hinweis auf die anstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages erst gar nicht genehmigen sollen.
Weiterhin hättest Du über das Baurecht eine zusätzliche Möglichkeit gehabt.
Oder entsprechende Auflagen in der Konzession oder Baugenehmigung...

Also spare Dir jetzt diese nachträglichen kleinen Sticheleien mit Panikschlössern.


Ein Hinweis auf die anstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages wären nicht notwenig gewesen. - Denn jeder Konzession ist als autake Geschäftseinheit zu betrachten.
Keine Verbindungstür, aber dafür je Konzession eine ständige Aufsichtsperson!



Geschrieben von koeppx am 17.02.2012 um 20:15:

 

Die Panikschlösser könnte die Feuerwehr verlangen.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH