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Hallo

Was ist mit "Durchgangstüren" gemeint? Verbindungstüren zwischen den einzelnen Spielhallen? Oder tatsächliche "Eingangstür" von außen?

Tatsächliche "Durchgangstüren" (also direkter Wechsel von Spielhalle zu Spielhalle möglich) dürften wohl unzulässig sein. Ansonsten besteht eine räumliche Einheit der einzelnen Spielhallen, was dazu führen würde, dass nicht mehr 2 oder 3 oder mehr Hallen vorhanden sind, sondern nur eine einzige große Halle, in der trotz 480m² Aufstellfläche nur 12 Geräte stehen dürften.

Was die (Un)Durchsichtigkeit der Türen angeht: Ich weiß nicht, wo das Gewerberecht hierzu eine Regelung hergibt. Ob eine Tür durchsichtig ist oder nicht, ist mir ziemlich egal. Mich stört es auch nicht, wenn die Eingangtür zu einem Kaufhaus oder zur Bank durchsichtig ist oder nicht. Nur im Rotlichtbereich könnten wohl die Kunden etwas dagegen haben....



Gepostet am 07.02.2012 um 16:19 von:
Benutzer: Taron-Arnsberg
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