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» Durchgangstüren bei Mehrfachspielhallen «

[quote][i]Original von Otten[/i]
[quote][i]Original von Alexander1977[/i]
Danke für die qualifizierte Antwort.
Ein richtig guter Beitrag!!
Jetzt weiß man auch warum NRW pleite ist und Bayern jedes Jahr Millionan an Euch zuschießen muss. Weiter so!!!
Armselig.[/quote]

Du hättest die Mehrfachkonzession mit Hinweis auf die anstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages erst gar nicht genehmigen sollen.
Weiterhin hättest Du über das Baurecht eine zusätzliche Möglichkeit gehabt.
Oder entsprechende Auflagen in der Konzession oder Baugenehmigung...

Also spare Dir jetzt diese nachträglichen kleinen Sticheleien mit Panikschlössern.[/quote]

Ein Hinweis auf die anstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrages wären nicht notwenig gewesen. - Denn jeder Konzession ist als autake Geschäftseinheit zu betrachten.
Keine Verbindungstür, aber dafür je Konzession eine ständige Aufsichtsperson!



Gepostet am 16.02.2012 um 14:01 von:
Benutzer: Wilde Irene
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=70729#post70729


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