Milliardenschaden bei Coolfire-Geräten ! |
rosebud
Routinier
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Milliardenschaden bei Coolfire-Geräten ! |
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hi,
wie ich zwischenzeitlich auch von anderen Aufstellern erfahren habe, hatten sämtliche Coolfire-Geräte von Anfang an einen katastrophalen Buchungsfehler,welcher es insbesonders bei den Roulette-Spielen ermöglicht stündlich bis zu € 500.- zu "gewinnen".
Der Fehler ist bei Novomatic/Loewen seit langem bekannt und wurde dort als "unkonventionelle Spielsituation" verniedlicht.
Beim letzten Software-Update hat man dann verschiedene Spiele rausgenommen/verändert und durch neue ersetzt.
Letztendlich erklären sich so nun im Nachhinein die absolut unbefriediegenden Auszahlquoten (zeitweise über 100%) der Geräte.
Ich finde es skandalös, dass Löwen hier nicht rechtzeitig gewarnt hat !
grüsse
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1
28.08.2011 13:11 |
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Solon
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Wilde Irene
Doppel-As
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Hi Freunde,
bitte beachtet, dass LÖWEN (Graf) nicht nur der Gerätehersteller und unser Lieferant ist, sondern gleichzeitig auch unser Mitbewerber!
Fragt sich doch, wie lange hat LÖWEN (Graf) diesen Fehler bei uns akzeptiert und was war mit seine eigenen Geräte in seinen eigenen Spielhallen?
Das ist doch die klassische Art und Weise wie man seine Kundschaft in Zahlungsschwierigkeiten bringt, um so eine feindliche Betriebsübernahme vorzubereiten.
Wie oder was prüft die PTB eigentlich ob ihre eigenen Technischen Richtlinie (4.1) hier besonders Pkt. 3.9 eingehalten werden, wenn solche „Buchungsfehler“ bei der Bauartüberprüfung bzw. Bauart-Zulassung nicht auffallen?
Wir sprechen immer von einem manipulationssicheren Zählwerk und die PTB suggerieren der Öffentlichkeit, dass alle von ihr zugelassen Geldspielgeräte genau über soch ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen. Jetzt kommt raus, dass seit Jahren über ein "Buchungsfehler"
Spielergewinne vom Gerätehersteller abgezogen werden können.
Zitat TR-RL-PTB Pkt. 3.9:
3.8 Sicherung wichtiger Komponenten
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9 sind für den Schutz der Geldspielgerätekomponenten die jeweils für die realisierte Funktion angemessenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Einem besonderen Schutz unterliegen die Kontrolleinrichtung, die Aufbereitungseinheit der steuerlichen Daten, die Spielsteuerung, die Geld-ein- und –ausgabetechnik sowie die Kommunikation zwischen ihnen und alle Systembausteine, die Einfluss auf die genannten Komponenten haben. Die Schutzfunktionen schließen die jeweils gespeicherten Daten ein.
Basierend auf den langjährigen Erfahrungen können die vom Hersteller aus eigenem Interesse vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen für die Spielsteuerung in der Regel als ausreichend angesehen werden. Das gilt auch für die Kontrolleinrichtung und für die Aufbereitungseinheit der steuerlichen Daten einschließlich der Kommunikation mit der Spielsteuerung, wenn diese Programme integraler Teil der Software für die Spielsteuerung sind. Trifft diese Bewertung im Einzelfall nicht zu, werden geeignete Sicherungsmaßnahmen eingefordert.
Wenn die Kontrolleinrichtung auf separater Hardware realisiert ist, sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Authentizität und Integrität der Kontrolleinrichtung sowie der Kommunikation zwischen Kontrolleinrichtung und Spielsteuerung erforderlich. Die zwischen der Kontrolleinrichtung und der Spielsteuerung übertragenen Daten müssen mit einem Hash-Verfahren signiert und die Signatur muss geeignet gesichert werden. Dabei werden folgende Mindeststandards vorausgesetzt
15:
− Signaturerzeugung durch MD5, SHA1 oder ein vergleichbares Verfahren, − asymmetrische Verschlüsselung der Signatur nach RSA mit einer Schlüssellänge von 1024 Bit oder − asymmetrische Verschlüsselung der Signatur mit elliptischen Kurven mit einer Schlüssellänge von 128 Bit oder − symmetrische Verschlüsselung der Signatur auf der Basis von 3-DES oder AES und Wechsel des Sessionschlüssels. Wenn die Aufbereitungseinheit der steuerlichen Daten auf separater Hardware realisiert ist, ist die Kommunikation zwischen Kontrolleinrichtung und Aufbereitungseinheit bzw. zwischen Spielsteuerung und Aufbereitungseinheit zu signieren und die Signatur in angemessener Stärke zu verschlüsseln. Bis auf weiteres wird eine Signaturerzeugung durch MD5, SHA1 oder ein vergleichbares
Verfahren und 3-DES oder AES und Wechsel des Sessionschlüssels für die Verschlüsselung als ausreichend angesehen.
ENDE
Wann wird die Bauartzulassung widerrufen?
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2
29.08.2011 15:21 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Und was ist mit den Crown-GSG?
Die haben doch auch eine Coolfire?
Grüße
__________________ gmg
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3
30.08.2011 14:42 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Und was ist mit den Crown-GSG?
Die haben doch auch eine Coolfire?
Grüße |
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gmg
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30.08.2011 15:11 |
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dieter116
König
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Milliardenschäden ist wohl etwas übertrieben.
Ist nicht anhand der Ausdrucke erkennbar was bei welchem Spiel ' gewonnen ' wurde ?
Dann kann doch jeder selbst nachsehen.
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5
31.08.2011 05:53 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
was soll der einfache Aufsteller erkennen / nachweisen können?
Meinst Du etwa die sehr allgemein gehaltene Spielstatistik oder die Tiefenauslese?
Welcher Aufsteller kann denn eine Tiefenauslese durchführen, geschweige denn auswerten?
Hallo zusammen,
hier zeigt sich mal wieder das Problem der nicht ordnungsgemäßen Buchhaltung der Ptb zugelassenen Automaten,
da die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht aufgezeichnet werden.
Wäre dies erfolgt, wäre es jedem Aufsteller schnell möglich gewesen im Detail herauszufinden, in welchem Spiel bzw.
wann der Automat die Verluste gemacht hat und dann hätte er für sich unternehmerische Entscheidungen treffen können.
So war dies vielleicht nur Wenigen möglich.
Wie schon so oft gesagt und geschrieben, müsste jeder ordentliche Automatenkaufmann daran Interesse haben,
dass die Automaten ordnungsgemäß, wie es der Gesetzgeber vorschreibt, die einzelnen Geschäftsvorfälle aufzeichnet.
Daher sollte man Verbändevertreter des BA e.V. und Forum e.V. fragen warum diese darin keine Notwendigkeit sehen
und sogar das BMF mit Schreiben vom 04.03.2010 "unterrichtet" hatten
Zitat:
"Die von der PtB geprüften Geldspielgeräte sind danach manipulationssicher gegen Veränderungen der aufgezeichneten Geldeinsätze,
Geldgewwinnauszahlungen und Kassierungen. Eine höhere Sicherheit ließe sich durch Einzelaufzeichnungen jedes Geldeinsatzes und jeder
Geldgewinnauszahlung nicht erreichen."
VG
Meike
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6
31.08.2011 07:43 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von dieter116
Milliardenschäden ist wohl etwas übertrieben.
Ist nicht anhand der Ausdrucke erkennbar was bei welchem Spiel ' gewonnen ' wurde ?
Dann kann doch jeder selbst nachsehen. |
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Jetzt mußt Du uns nur noch erklären wie hoch die Gewinne gewesen wären, wenn es diese ab Werk manipulierbaren Gewinne per "Buchungsfehler" nicht gegeben hätte.
Dann könnte man auch die Höhe der €- Summe für die Produkthaftung bzw. der Schadensersatzklagen bestimmen.
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7
31.08.2011 07:45 |
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dieter116
König
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Gut, ich war wohl etwas voreilig, man müsste erst einmal wissen, wie das Ganze ablief.
Wurden bei dem Trick oder Fehler Gewinne ausgewiesen die als Punkte aufgebucht wurden ?
Treten die in der Spielestatistik der einzelnen Spielevarianten auf ?
Da Roulette ansonsten kaum gespielt wird, könnte es dann auffällig sein.
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8
31.08.2011 16:26 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Dieter,
anhand Deiner Fragestellung merkt man, dass Du das Grundproblem der mangelnden Nachweisbarkeit aufgrund
der fehlerhaften Bauartzulassungen der PtB immer noch nicht verinnerlichen willst.
Dieses Mal soll es sich um einen "richtigen" Fehler handeln.
Die, die den Fehler festgestellt haben, hatten aber wieder das gleiche Problem wie immer,
die Nachweisbarkeit in der mangelhaften Buchhaltung.
Der Aufsteller ist wie immer in diesen Fällen der Leidtragende, da er die Ausfälle / Verluste im Einzelnen nicht nachweisen kann.
Daher auch meine Frage nach der Tiefenauslesung und Auswertung. Wer hat dies hier aus dem Forum denn schon Mal gemacht?
VG
Meike
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9
01.09.2011 07:09 |
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tesa
Jungspund
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Hallo zusammen,
was bitte ist denn eine "Tiefenauslese"?
Gruß,
Tesa
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10
01.09.2011 12:39 |
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dieter116
König
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Dieter,
anhand Deiner Fragestellung merkt man, dass Du das Grundproblem der mangelnden Nachweisbarkeit aufgrund
der fehlerhaften Bauartzulassungen der PtB immer noch nicht verinnerlichen willst.
Meike |
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Was bitte hat es mit meiner Fragestellung zu tun , ob ich etwas 'verinnerlichen' will oder ncht ?
Es geht hier , in diiesem Fall, doch um den Ist-Zustand der Geräte und was damit beweisbar ist, nicht wie sie sein sollten oder könnten.
Und wenn sogar das BMF damit zufrieden ist ?
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11
02.09.2011 06:41 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tesa,
bei einer Tiefenauslese kannst Du Buchungen, z.B. Gewinnsequenzen, wann die netten Perlen und Delfine in welcher Anzahl kamen,
erkennen, die Du auf dem leicht veränderbaren "Kassenstreifen" nicht siehst.
Dieter und andere Techniker und die SV hier im Forum müssten dies kennen.
VG
Meike
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12
02.09.2011 06:47 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Dieter,
wie kommst Du auf die Idee, dass das BMF "damit zufrieden" ist?
VG
Meike
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13
02.09.2011 07:19 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von dieter116
Aber die Meinung des BMF hierzu wäre auch interessant. |
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Also:
Mal anfragen....
Grüße
__________________ gmg
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02.09.2011 18:28 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
im Rahmen des nun mittlerweile dritten Beschwerdeverfahrens gegen die BRD wegen nicht Einhaltung der Geldwäscherichtlinien der EU
wird nun das BMF auch in diesem Punkt "Farbe" bekennen müssen.
Da bin ich auch sehr gespannt auf die Antwort, denn gefragt wurde bereits.
VG
Meike
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16
04.09.2011 11:09 |
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