Der Spiegel 01. 05. 2011: Brüderle setzt auf Einsicht der Automatenbranche |
gmg
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Der Spiegel 01. 05. 2011: Brüderle setzt auf Einsicht der Automatenbranche |
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Es bleibt weiter spannend:
Vorabmeldung DES SPIEGEL Heft 18 / 2011
Zitat on
Um die Spielsucht in Spielhallen zu bekämpfen, setzt Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) – statt auf strengere Vorschriften – auf die Einsicht der Automatenbranche. Derzeit wartet sein Ministerium auf Vorschläge für eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung. Im vergangenen Jahr hatte eine Untersuchung im Auftrag der Bundesregierung ergeben, dass von den Daddelautomaten eine erhebliche Suchtgefahr ausgeht. Auch die Bundesländer drängen den Bund, die Spielverordnung so zu ändern, dass Gewinn- und Verlustmöglichkeiten eingeschränkt werden. Sie verhandeln derzeit über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der in Teilen auch die Automatenbranche betreffen könnte. In einem Brief an die Länder warnt Brüderles Staatssekretär Bernhard Heitzer allerdings davor, dass eine gesetzlich verordnete Umstellung auf weniger attraktive Spielautomaten zu Entschädigungsansprüchen der Branche führen könnte. Zudem, sorgt er sich, müssten "nachteilige Auswirkungen auf deutsche Hersteller" ausgeschlossen werden. Freiwillige Maßnahmen könnten demgegenüber "zu einer schnelleren Umstellung der Geräte führen, was unter dem Aspekt der Suchteindämmung zu begrüßen wäre".
Zitat off
Vollständige Vorabmeldung SPIEGEL
Also spätestens morgen früh:
SPIEGEL Heft 18 / 2011 kaufen!
Grüße
__________________ gmg
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1
01.05.2011 13:32 |
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Solon
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k.osdorf
Tripel-As
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Keine Werbung, lieber gmg! Das weißt du doch!
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2
01.05.2011 14:45 |
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Solon
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gmg
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Es gab ja im Vorlauf bereits diese Meldung im Automatenmarkt am 20. 04. 2011:
Zitat on
Der Bund will sich dagegen offenbar aus der gesamten Spielhallendebatte heraushalten. Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Garrelt Duin (SPD) antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Ernst Burgbacher (FDP) sinngemäß, dass der Bund sich künftig allein auf die gerätebezogenen Regelungen beschränken werde, also auf die Zulassungen durch die PTB.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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3
01.05.2011 17:12 |
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jasper
Kaiser
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Brüderle setzt im Kampf gegen Spielsucht auf Einsicht der Automatenbranche
Um die Spielsucht in Spielhallen zu bekämpfen, setzt Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) – statt auf strengere Vorschriften – auf die Einsicht der Automatenbranche. Dies berichtet der "Spiegel". Derzeit wartet sein Ministerium auf Vorschläge für eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung.Im vergangenen Jahr hatte eine Untersuchung im Auftrag der Bundesregierung ergeben, dass von den Automaten eine erhebliche Suchtgefahr ausgeht. Auch die Bundesländer drängen den Bund, die Spielverordnung so zu ändern, dass Gewinn- und Verlustmöglichkeiten eingeschränkt werden. Sie verhandeln derzeit über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der in Teilen auch die Automatenbranche betreffen könnte. In einem Brief an die Länder warnt Brüderles Staatssekretär Bernhard Heitzer allerdings davor, dass eine gesetzlich verordnete Umstellung auf weniger attraktive Spielautomaten zu Entschädigungsansprüchen der Branche führen könnte. Zudem, sorgt er sich, müssten "nachteilige Auswirkungen auf deutsche Hersteller" ausgeschlossen werden. Freiwillige Maßnahmen könnten demgegenüber "zu einer schnelleren Umstellung der Geräte führen, was unter dem Aspekt der Suchteindämmung zu begrüßen wäre".
Qualle: http://www.berlinerumschau.com/news.php?...id=130423270756
Man beachte: "Zudem, sorgt er sich, müssten "nachteilige Auswirkungen auf deutsche Hersteller" ausgeschlossen werden."
- Bitte keine Diskriminierung der Hersteller aus Österreich!
Was versteht das BMWi bzw. der Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) unter "Einsicht der Automatenbranche"?
Ist dem immer noch nicht klar, dass wir Automatenaufsteller nur die Statisten der PTB und Gerätehersteller sind?
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4
01.05.2011 17:33 |
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gmg
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Zitat: |
Original von jasper
Ist dem immer noch nicht klar, dass wir Automatenaufsteller nur die Statisten der PTB und Gerätehersteller sind? |
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Wenn überhaupt, dann "falsche Reihenfolge", Jasper:
der Gerätehersteller und der PTB...
Die Gerätehersteller machen "etwas" und die PTB überprüft dieses ETWAS gem. den Vorgaben der Technischen Richtlinien.
Grüße
__________________ gmg
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5
01.05.2011 17:47 |
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Meike
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Hallo zusammen,
weiß Herr Brüderele und sein Staatssekretär überhaupt über was er da schreibt?
Wenn man liest
"In einem Brief an die Länder warnt Brüderles Staatssekretär Bernhard Heitzer allerdings davor, dass eine gesetzlich verordnete Umstellung auf weniger attraktive Spielautomaten zu Entschädigungsansprüchen der Branche führen könnte"
scheint es einem nicht so.
Entschädigungsansprüche könnten doch nur entstehen, wenn aufgrund von Fehlleistungen in der PTB in die durchgreifende Staatshaftung gegangen würde, oder nicht?
Und wenn man sich die Aussage der 10 SV aus dem Positionspapier durchliest, sieht es danach doch eher aus.
Dies gehört zum Resort von Herrn Brüderle!
Und eine Selbstverpflichtung ist genauso wie die vielen Herstellererklärungen, die der PtB im Rahmen des Zulassungsverfahrens ausreichen, der Hohn, wenn es einem um Rechtssicherheit und das Wohl der Bevölkerung geht.
Es war und ist schon immer so gewesen; Ohne Kontrolle und das setzen klarer Grenzen werden Gesetze nicht eingehalten.
VG
Meike
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6
01.05.2011 17:51 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Wenn man liest
"In einem Brief an die Länder warnt Brüderles Staatssekretär Bernhard Heitzer allerdings davor, dass eine gesetzlich verordnete Umstellung auf weniger attraktive Spielautomaten zu Entschädigungsansprüchen der Branche führen könnte"
VG
Meike |
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Immer wieder diese Sache mit den Entschädigungsansprüchen....
Die verstehe ich nun überhaupt nicht.
Grüße
__________________ gmg
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7
01.05.2011 18:03 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von Meike
Wenn man liest
"In einem Brief an die Länder warnt Brüderles Staatssekretär Bernhard Heitzer allerdings davor, dass eine gesetzlich verordnete Umstellung auf weniger attraktive Spielautomaten zu Entschädigungsansprüchen der Branche führen könnte"
VG
Meike |
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Immer wieder diese Sache mit den Entschädigungsansprüchen....
Die verstehe ich nun überhaupt nicht.
Grüße |
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Was gibt es da nicht zu verstehen?
Die Geräte die jetzt vom Markt sollen wurden von der, dem BMWi unterstellten, Prüf-Behörde (PTB) zugelassen. Eine gesetzlich verordnete Umstellung würde einen Rückruf der PTB-Zulassung bedeuten.
Es bleibt die Frage, was mein Brüderle mit "Branche"?
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8
01.05.2011 19:23 |
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Kay Löffler
König
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Seitdem ich diese Branche beobachte, also seit 1988, hat es einige freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen gegeben. Richtig dran gehalten haben sich nur die seriösen Geschäftsleute. Und die wurden in die Pleite getrieben, weil die unseriösen machten was sie wollten und es kaum eine rechtliche Handhabe gegen deren Machenschaften (eben die Nichteinhaltung der Selbstverpflichtungserklärungen) gab.
Was soll dieser Blödsinn?
Ist jemals einer auf die Idee gekommen, die Autofahrer mittels "Selbstverpflichtungserklärungen" an Tempolimits und Parkregeln etc. zu binden?
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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9
01.05.2011 22:47 |
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Rosewood
Haudegen
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Hier darf wirklich jeder, jeden Unsinn ablassen.
Wer hat den freiwillig auf Alkohol in Spielstätten verzichtet, wer hat denn seit den 80er Jahren freiwillig Warnhinweise auf seine Automaten gedruckt. Die staatlichen Angebote benötigten dazu erst einen Staatsvertrag.
Das alle die sich daran gehalten haben jetzt Pleite sind und nur noch unseriöse Anbieter auf dem Markt sind ist genauso wahr, wie der Spruch, dass alle Beamten faul sind.
Also bitte bei der Realität bleiben und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
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10
02.05.2011 08:43 |
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LKKS
Kaiser
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Nun ja,
die Äußerungen des kleinen Brüderles, der sich auch mit Alkoholsucht auszukennen scheint -man erinnere sich an die vehemente Bekämpfung des Null-Promille-Vorstoßes beim Autofahren- wirken natürlich kurz nach der Parteispenden-Affäre um Paule G. ebenso seriös, wie die Boulevard-Zeitung mit den vier Buchstaben an der Wahrheitsfindung interessiert ist.
Da man sich aber um die Resthalbwertszeit dieser Partei momentan kaum noch Sorgen zu machen braucht, steuert sie doch zielgerichtet auf ihr wahres Ich zu (=FastDreiProzent) brauchen wir nur die Nach-Brüderle-Zeit abzuwarten.
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11
02.05.2011 09:15 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Jasper,
da hast Du einige rechtliche Zusammenhänge nicht verstanden.
Nun das BMWI, d.h. Herr Brüderle und sein Staatssekretär hatten sich damit auch sehr schwer getan.
Ich weiß, dass es für einige etwas lästig ist sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Rechtsprechung auseinander zu setzen, aber wenn man die nicht kennt und anwendet, kann der Rest nicht funktionieren.
Daher bitte den Vortrag zur "Aktuellen Entwicklung", den ich am 04.10.2010 in Oldenburg gehalten hatte, ab Seite 19 nochmal in Ruhe nachlesen.
Hallo Kay,
da gebe ich Dir absolut recht. Das ist genauso ein Witz, wie mit der PAS gewesen und als man zwei Herren (BMWI und Wimi) überzeugt, dass das mit den Fungames alles gar nicht so problematisch ist und die dann tatsächlich im BLA so "Einvernehmen" erzielten.
Gruß
Meike
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12
02.05.2011 10:02 |
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Kay Löffler
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Dass die Hersteller kein Problem damit hatten, freiwillig bei der Herstellung Warnhinweise auf den Geräten anzubringen, ist schon klar. Die liest ohnehin keiner. Und kein Aufsteller machte sich die Mühe, die zu zukleben. Auch klar.
Aber was diese Branche braucht, sind eindeutige klare Spielregeln. Wie bei jedem Fußballspiel auch. Dann weiß jeder Spieler, was er tun und lassen darf, und der Schiedsrichter, wann er (nur er, und kein anderer) die rote Karte zeigen darf.
Aber gerade in dieser Branche wird nie nach dem Sinn des Gesetzes gefragt, sondern immer nur nach den Lücken im Gesetz gesucht. Und wenn dies bei Gesetzen bereits geschieht, dann erst recht bei "Freiwilligen Regelungen".
(Achtung: Dieser Verallgemeinerung betrifft die Hersteller und Aufsteller. Bei letzteren sah ich aber schon hoffnungsvolle Ausnahmen)
.
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 02.05.2011 10:42.
Grund des editierens: Rechtschreibkorrektur
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13
02.05.2011 10:34 |
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bandick
Kaiser
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hallo kay,
ich stimme dor vollkommen zu. wie in vielen anderen bereichen auch, und besonders in einem so polarisierendem wie dem (gewerblichen) glücksspiel, sind eindeutige spielregeln unerlässlich. problematisch wird es jedoch dann, wenn fürsprecher und gegner nicht gewillt sind, gemeinsam an einer (für alle beteiligten sinnvollen und letztlich unerlässlichen) regelung zu arbeiten. es liegt in der natur der sache, dass konflikte in einem solchen fall vorprogrammiert sind. das darf aber natürlich nicht dazu führen, dass man sich ihnen nicht stellt oder gar die gemeinsame regelungsfindung boykottiert (ich erinner nur an den boykott-aufruf von frau füchtenschnieder). auch hier im forum merkt man ja oft genug, dass manches mal einfach gegen etwas argumentiert wird, einfach, um dagegen zu sein.
und was deine anmerkung mit der lückensuche angeht: umso wichtiger wäre es, gesetze zu formulieren, in denen lückenlos geregelt ist, was rechtens ist und was nicht. aber ich fürchte, das ist genauso utopisch wie ein wechsel von brüderle zur spd.
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14
03.05.2011 09:07 |
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Meike
Foren Gott
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Bitte nicht wieder angebliche Lücken und schlechte Formulierungen des Gesetzgebers an den Haaren herbei ziehen.
Die aktuelle Problematik ist nicht daruf zurück zu führen, sondern es sind Entscheidungen in der PTB und dem BMWI getroffen worden, die dies hervorgerufen hatten.
Die Gesetze sind eindeutig, aber werden leider nicht eingehalten!
Auch die Rechtsprechung ist eindeutig, aber interessiert offenbar leider nicht!
Noch einmal zur Erinnerung!
„Die Bauartenzulassung gehört zur verwaltungsrechtlich auch heute noch allgemein anerkannten Form des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt. Auf diesem Wege wird die staatliche Gefahrenabwehrpflicht verwirklicht. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit hat das Bundesverfassungsgericht gerade unter diesem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr anerkannt...Die Zulassungsbehörde hat die Übereinstimmung von Bauart und Seriengerät zu sichern.“ - GewArch 17, 1971, S. 244-247, Rechtsfragen der Bauartenzulassung, Dr. K. R e d e k e r
“ Die PTB muss die Bauart auch nicht deshalb zulassen, weil sie entsprechenden Anträgen der Klägerin bisher regelmäßig stattgegeben hat (s. hierzu von Olshausen/ Schmidt, Automatenrecht, 1972, S. 271)...... Außerdem ist sie bedeutsam für die Ortspolizeibehörde bei Erfüllung der Gefahrenabwehraufgabe. Unter diesen Umständen ist es nicht gerechtfertigt, das Vertrauen der Klägerin auf Fortsetzung bisher als rechtmäßig angesehenen, in Wirklichkeit rechtswidrigen Verwaltungshandelns durch eine erneute rechtswidrige Bauartzulassung zu schützen.“ -Urteil des BVerwG vom 18.09.1973- I C 9/73 –
Änderungen zu einer erteilten Bauartzulassung sind möglich, wenn eine Fehlfunktion des Spielgerätes beseitigt oder eine begründete Ergänzung von Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden soll. Sie erfordern eine erneute Prüfung.Die Änderungen werden in einem Zulassungs-nachtrag, der ebenfalls veröffentlicht wird, bescheinigt.
Funktionale Änderungen sind nicht möglich. Sie erfordern eine neue Bauartzulassung. - TR Version 4.1, Seite 63, Stand 21.04.2009 -
Eine Änderung in der Bauartzulassung, stellt nur eine Ergänzung dar ! Spielsoftwareversionen vor der Änderung verlieren nicht ihre Gültigkeit!
„Ist die Bauartzulassung erteilt und leidet an rechtlichen Mängeln, ist dies bis zur Grenze der Nichtigkeit unbeachtlich. Die strafrechtliche Wirkung einer wirksamen, wenn auch fehlerhaften verwaltungsrechtlichen Erlaubnis endet erst mit ihrer Rücknahme.“ - Dr. Odenthal, GewArch 1989 / 7, S. 227 -
Die Rücknahme bedeutet die Aufhebung einer rechtswidrigen Zulassung mit der Wirkung,dass die Zulassung mit dem im Rücknahmebescheid bestimmten Zeitpunkt endet. Als Konsequenz dürfen die aufgestellten und zur Aufstellung vorgesehenen Spielgeräte unter Umständen nicht (weiter) aufgestellt werden.“
- PTB, Merkblatt für Antragsteller, S.6, Version 3.2, 11.06.2008 -
Der Widerruf bedeutet die Aufhebung einer rechtmäßig erteilten Zulassung mit Wirkung für die Zukunft und erfolgt, wenn nachträglich (nach dem Zeitpunkt der Zulassungserteilung) Tatsachen eintreten, die die Versagung der Zulassung rechtfertigen würden.
Rechtmäßig aufgestellte Spielgeräte gelten jedoch weiterhin als zugelassen.
PTB, Merkblatt für Antragsteller, S.6, Version 3.2, 11.06.2008 -
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15
03.05.2011 10:51 |
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k.osdorf
Tripel-As
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Na ja: Aber ob Gesetze Lücken enthalten oder nicht eingehalten werden - das kommt im Endeffekt auf das selbe raus, oder? Da muss man sich dann schon fragen, was für einen Sinn Gesetze haben, wenn deren Einhaltung offenbar niemanden interessiert.
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16
03.05.2011 11:23 |
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Carlo
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Zitat: |
Original von Meike
Bitte nicht wieder angebliche Lücken und schlechte Formulierungen des Gesetzgebers an den Haaren herbei ziehen.
Die aktuelle Problematik ist nicht daruf zurück zu führen, sondern es sind Entscheidungen in der PTB und dem BMWI getroffen worden, die dies hervorgerufen hatten.
Die Gesetze sind eindeutig, aber werden leider nicht eingehalten!
Auch die Rechtsprechung ist eindeutig, aber interessiert offenbar leider nicht!
Noch einmal zur Erinnerung!
„Die Bauartenzulassung gehört zur verwaltungsrechtlich auch heute noch allgemein anerkannten Form des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt. Auf diesem Wege wird die staatliche Gefahrenabwehrpflicht verwirklicht. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit hat das Bundesverfassungsgericht gerade unter diesem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr anerkannt...Die Zulassungsbehörde hat die Übereinstimmung von Bauart und Seriengerät zu sichern.“ - GewArch 17, 1971, S. 244-247, Rechtsfragen der Bauartenzulassung, Dr. K. R e d e k e r
“ Die PTB muss die Bauart auch nicht deshalb zulassen, weil sie entsprechenden Anträgen der Klägerin bisher regelmäßig stattgegeben hat (s. hierzu von Olshausen/ Schmidt, Automatenrecht, 1972, S. 271)...... Außerdem ist sie bedeutsam für die Ortspolizeibehörde bei Erfüllung der Gefahrenabwehraufgabe. Unter diesen Umständen ist es nicht gerechtfertigt, das Vertrauen der Klägerin auf Fortsetzung bisher als rechtmäßig angesehenen, in Wirklichkeit rechtswidrigen Verwaltungshandelns durch eine erneute rechtswidrige Bauartzulassung zu schützen.“ -Urteil des BVerwG vom 18.09.1973- I C 9/73 –
Änderungen zu einer erteilten Bauartzulassung sind möglich, wenn eine Fehlfunktion des Spielgerätes beseitigt oder eine begründete Ergänzung von Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden soll. Sie erfordern eine erneute Prüfung.Die Änderungen werden in einem Zulassungs-nachtrag, der ebenfalls veröffentlicht wird, bescheinigt.
Funktionale Änderungen sind nicht möglich. Sie erfordern eine neue Bauartzulassung. - TR Version 4.1, Seite 63, Stand 21.04.2009 -
Eine Änderung in der Bauartzulassung, stellt nur eine Ergänzung dar ! Spielsoftwareversionen vor der Änderung verlieren nicht ihre Gültigkeit!
„Ist die Bauartzulassung erteilt und leidet an rechtlichen Mängeln, ist dies bis zur Grenze der Nichtigkeit unbeachtlich. Die strafrechtliche Wirkung einer wirksamen, wenn auch fehlerhaften verwaltungsrechtlichen Erlaubnis endet erst mit ihrer Rücknahme.“ - Dr. Odenthal, GewArch 1989 / 7, S. 227 -
Die Rücknahme bedeutet die Aufhebung einer rechtswidrigen Zulassung mit der Wirkung,dass die Zulassung mit dem im Rücknahmebescheid bestimmten Zeitpunkt endet. Als Konsequenz dürfen die aufgestellten und zur Aufstellung vorgesehenen Spielgeräte unter Umständen nicht (weiter) aufgestellt werden.“
- PTB, Merkblatt für Antragsteller, S.6, Version 3.2, 11.06.2008 -
Der Widerruf bedeutet die Aufhebung einer rechtmäßig erteilten Zulassung mit Wirkung für die Zukunft und erfolgt, wenn nachträglich (nach dem Zeitpunkt der Zulassungserteilung) Tatsachen eintreten, die die Versagung der Zulassung rechtfertigen würden.
Rechtmäßig aufgestellte Spielgeräte gelten jedoch weiterhin als zugelassen.
PTB, Merkblatt für Antragsteller, S.6, Version 3.2, 11.06.2008 - |
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deutlicher geht es nicht!
Der Titel sollte deutlicher sein und lauten:
Brüderle setzt auf Einsicht der Glücksspielindustrie
Nun drängt sich folgende Frage auf:
Wer hat den denn geölt?
Im BMWi dürfte wohl keine einzige Tür mehr quitschen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Carlo: 03.05.2011 11:34.
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03.05.2011 11:33 |
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gmg
Foren Gott
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Zu den "selbstbeschränkenden Maßnahmen" |
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Zu den selbstbeschränkenden Maßnahmen sollte man vllt. den Bericht der Bundesregierung unter der DRS 11/6224 vom 15. 01. 1990 lesen.
Ist ja alles schon mal dagewesen.
Wie sagt Meike immer so schön (nicht dasss ich ein Anhänger von Meike wäre...)?
Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Zukunft besser gestalten (oder so ähnlich).
Wo sie RECHT hat hat sie RECHT !!
Grüße
__________________ gmg
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18
03.05.2011 11:59 |
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gmg
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Brüderle knickt vor Automatenlobby ein |
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Pressemitteilung der GRÜNEN vom 02. 05. 2011:
Zur Spiegel-Meldung über die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Brüderle, bei Spielautomaten weiterhin auf freiwillige Selbstverpflichtungen zu setzen, erklärt Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik:
Brüderle und sein Ministerium sind wieder vor der Automatenbranche in die Knie gegangen. Anstatt wirksame Maßnahmen bei Spielautomaten durchzusetzen, schwört Brüderle weiterhin auf freiwillige Selbstverpflichtungen und hat vor allem die finanziellen Interessen der Branche im Auge.
Freiwillige Selbstbeschränkungen der Industrie sind in der Praxis weitgehend wirkungslos. Das zeigen wissenschaftliche Studien. Das zeigen aber auch die Erfahrungen beispielsweise beim Nichtraucherschutz.
Anstelle freiwilliger Selbstbeschränkungen sind wirksame Regelungen nötig. Dabei müssen die Spiele deutlich verlangsamt und die Gewinn- und Verlusthöhe begrenzt werden. Die bislang gängige Praxis, Geld in Punkte umzurechnen, um so die ohnehin laschen gesetzlichen Vorgaben zu umgehen, muss beendet werden. Ebenso sollten Spielautomaten aus Gaststätten entfernt werden, weil hier der Jugendschutz nachweislich nicht eingehalten wird.
Spielautomaten sind die Glückspielform mit dem höchsten Suchtpotenzial. Eine aktuelle Studie des IFT München hat ergeben, dass rund 60 Prozent der Automatenspieler entweder spielsüchtig oder auf dem Weg dahin sind. Die Spielautomatenbranche hat in den vergangenen Jahren starke Umsatzsteigerungen verzeichnet, nachdem das Bundeswirtschaftsministerium Anfang 2006 die Vorgaben gelockert hatte. Seitdem ist die Zahl der Süchtigen stark angestiegen.
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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19
04.05.2011 14:18 |
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Rosewood
Haudegen
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RE: Brüderle knickt vor Automatenlobby ein |
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Sagt derjenige, der für die Legalisierung der Einstiegsdroge Haschisch ist, unglaublich, welche Doppelmoral.
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20
04.05.2011 14:21 |
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