Der Spiegel 01. 05. 2011: Brüderle setzt auf Einsicht der Automatenbranche |
gmg
Foren Gott
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Der SPIEGEL hat in seinem Artikel über den gemeinsamen Schriftsatz der Staatssekretäre Heitzer und Dr. Kloos (BMWi und BMELV) vom 29. 03. 2011 an CdS Robra ansatzweise berichtet.
Da fehlen aber noch einige Details aus diesem Schriftsatz.
Interessant finde ich die Ausführungen mit der Kohärenzfrage und dem Internetverbot für das gewerbliche Automatenspiel und dem Hinweis auf die "Austarierung"....
Anbei der Schriftsatz z. K.
Grüße
__________________ gmg
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04.05.2011 16:13 |
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Solon
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eszet
Tripel-As
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RE: Brüderle knickt vor Automatenlobby ein |
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Zitat: |
Original von Rosewood
Sagt derjenige, der für die Legalisierung der Einstiegsdroge Haschisch ist, unglaublich, welche Doppelmoral. |
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Wieso Doppelmoral?
H. Terpe fordert doch, aus den Heroinautomaten wieder Haschischautomaten zu machen. Die wären dann legal.
Zitat: |
Dabei müssen die Spiele deutlich verlangsamt und die Gewinn- und Verlusthöhe begrenzt werden. Die bislang gängige Praxis, Geld in Punkte umzurechnen, um so die ohnehin laschen gesetzlichen Vorgaben zu umgehen, muss beendet werden |
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Das ist nachvollziehbar.
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22
04.05.2011 16:16 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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23
04.05.2011 18:20 |
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jochen B.
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Kartellamt Fehlanzeige. Das sitzt genau so wie die PTB im Boot des Wirtschaftsministerium mit dem Lobbyisten gesteuerten Brüderle als Kapitänsmarionette
Brüderle zur Sonne über Österreich zur Freiheit der Glücksspielindustrie
Zitat: |
Original von L.Duke
Ich grüße hier alle im Forum!
Die Industrie scheint sich einmal mehr einig zu sein:
Immer schön einheitlich 238 Euro pro Monat und Gerät kassieren - so schreibt es ja auch das Kartellamt vor - und zwar für die schlechtesten Geräten die es je gab und zwar mit dem Ziel die Abhängigkeit der Aufsteller auf Dauer zu sichern.
Mit der "4.1-Anweisung" will der Graf eine saubere Weste für Las Vegas beweisen.
Ab sofort keine Vorteile für seine Freunde, die braucht er jetzt auch nicht mehr er hat ja jetzt seinen sichern Marktanteil an abhängige Aufsteller
10 % der Geräte sind ja schon von Haus aus verschwunden
40 % hat der Waschmaschinenmonteur umgestellt
Aufsteller & Hersteller alles in einer Hand mit dem Modell Österreich
Kartellamt Fehlanzeige. Das sitzt genau so wie die PTB im Boot des Wirtschaftsministerium mit dem Lobbyisten gesteuerten Brüderle als Kapitänsmarionette
Brüderle zur Sonne über Österreich zur Freiheit der Glücksspielindustrie
138: Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten
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05.05.2011 18:32 |
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gmg
Foren Gott
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Im Zusammenhang mit der Einstiegsmeldung des SPIEGELS bin ich noch einmal über den Artikel im FOCUS vom 05. 04. 2011 "gestolpert":
Link
Zitat Paul Gauselmann:
"Der gern als „Spielhallen-König“ bezeichnete Familienunternehmer Gauselmann verwies mit Blick auf die angestrebten neuen Auflagen auf das Problem einer Übergangsfrist. „Egal, was kommt – mögliche Maßnahmen würden wegen der Abschreibungsfrist für die im Markt befindlichen Geräte erst nach fünf bis sechs, sieben Jahren wirken. Man kann ja nicht enteignen, ohne Milliarden Entschädigung zu zahlen“, sagte Gauselmann am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa."
und weiter:
"Seine Branche wäre zu weiteren Selbstverpflichtungen bereit, die dann – schneller als die von Ländern jetzt angedachten Auflagen – schon vom nächsten Jahr an wirkten."
Grüße
__________________ gmg
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25
10.05.2011 10:35 |
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gmg
Foren Gott
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Und was sagt das BMWi aktuell zur "Geplanten Änderung der Spielverordnung" ???
Vollständige Meldung
Zitat
Allerdings wurden die beabsichtigten Ziele im Bereich des Spielerschutzes nicht hinreichend verwirklicht. Deshalb schlägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Spielerschutzes vor.
Zitat off
Wer macht denn nun was ??
BMWi und/oder "Branche" ??
Was "machen" die Bundesländer ?
Grüße
__________________ gmg
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26
10.05.2011 10:45 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
wie man hört, sollen maßgeblich "Wischi-Waschi-Vorschläge" aus dem BMWI gekommen sein, d.h. "freiwillige selbstbeschränkende Maßnahmen".
- ob dies so stimmt, kann ich nicht 100% sagen, da ich nicht dabei war-
Aber wenn dies nun wieder so läuft, wie 2005, müsste sich so langsam auch das letzte Bundesland dann vom BMWI veralbert fühlen, wenn ich mir überlege wie fleißig von vielen Bundesländern Vorschläge über Kommunen abgefragt und eingereicht wurden.
Wurden da etwa wieder einige Herren "besprochen" wie damals bei den Fungames?
VG
Meike
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27
11.05.2011 06:52 |
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Rosewood
Haudegen
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??? Fungames wurden doch verboten???
Was ist denn grundsätzlich gegen freiwillige Vereinbarungen einzuwenden. Denn auch diese müssen und werden ja kontrolliert. Das freiwilllige Alkoholverbot usw. hat ja auch funktioniert, ich versteh die ganze Aufregung nicht, zumal sich freiwillige Dinge auc wesentlich schneller umsetzen lassen.
Und wie gesagt, auch die freiwilligen Dinge müssen dann auch kontrolliert werden.
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28
11.05.2011 08:36 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von Rosewood
??? Fungames wurden doch verboten???
Was ist denn grundsätzlich gegen freiwillige Vereinbarungen einzuwenden. Denn auch diese müssen und werden ja kontrolliert. Das freiwilllige Alkoholverbot usw. hat ja auch funktioniert, ich versteh die ganze Aufregung nicht, zumal sich freiwillige Dinge auc wesentlich schneller umsetzen lassen.
Und wie gesagt, auch die freiwilligen Dinge müssen dann auch kontrolliert werden. |
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Auf welcher Rechtsgrundlage sollen Verstöße gegen "freiwilligen Dinge" dann geahndet werden.
In der Tat, das Leben wäre für einige wenige um einiges einfacher wenn an Stelle von Recht und Gesetz freiwilligen Dinge oder Vereinbarungen treten würde.
Nur wer will denn hier was mit wen freiwillig vereinbaren?
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29
11.05.2011 08:54 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Rosewood,
die Fungames sind doch das klassische Beispiel was daraus wird, wenn sich einige Herren von den Ministerien (die sind auch heute noch Mieinungsbildner) von anderen Herren aus der Automatenwirtschaft besprechen lassen.
Dann lobt man eine PAS, findet alle Selbstbeschränkungen ganz toll, verkauft dies im BLA als wahre Lehre und ganz viele Kommunen, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte bekommen Arbeit.
Es besteht über Jahre Rechtsunsicherheit bis zu einer Urteilslage des Bundesverwaltungsgerichts und ein paar Monate später verbietet man es dann in der SpielV.
Was man kontrollieren darf, kann man im §29 GewO lesen und erläutert wird dies auch in der Kommentierung dazu.
Freiwillige Maßnahmen sind weder zu kontrollieren, noch ahndungsfähig.
In Deutschland ergeben sich die „Spielregeln“ aus
Art.103 Abs. 2 GG = § 1 StGB = §1 GewO
NULLA POENA SINE
SCRIPTA = Gesetzlichkeitsgebot, das Verhalten muss in einem
förmlichen Gesetz für verboten (strafbar) erklärt werden
CERTA = Bestimmtheitsgebot, die Tatbestände und Straf- und
Bußgeldandrohung müssen gesetzlich bestimmt sein und so
konkret sein, dass die Abgrenzung zwischen Erlaubt und
Verboten ersichtlich ist
Wer sich also auf Spielchen außerhalb der gesetzlichen Spielregeln einlässt, den solte man doch langsam mal fragen, WARUM?
VG
Meike
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30
11.05.2011 12:13 |
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KARO
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Toll , Toll ,
die Menschen ( Bürger ) in Deutschland , egal ob Arbeiter Angestellte oder Selbständige sind einfach zu Dumm , hier helfen nur Verbote und Strafandrohungen , so einfach geht das , oder eventuell auch nicht .
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31
11.05.2011 13:21 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
nun soll nach Brüderle ein Stabsarzt d. R. namens Rösler die Geschicke des Wirtschaftsressorts lenken und leiten. Es dürfte interessant sein ob dieser mit chirurgischer Präzision an die Probleme herangeht oder weiter die "normale" FDP-Schiene fährt. Erst mal muss er ja alle Beteiligten kennenlernen.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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32
11.05.2011 13:40 |
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Rosewood
Haudegen
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Als Wirtschaftminister in Niedersachsen hat er eigentlich eine gute Figur gemacht!
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11.05.2011 16:10 |
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k.osdorf
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RE: Brüderle knickt vor Automatenlobby ein |
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Zitat: |
Original von Rosewood
Sagt derjenige, der für die Legalisierung der Einstiegsdroge Haschisch ist, unglaublich, welche Doppelmoral. |
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Na ja - aber nur, weil jemand für die Legalisierung von Drogen ist, muss er ja nicht zwangsläufig für Glücksspiel sein. Das Eine hat mit dem Anderen schließlich überhaupt nichts zu tun.
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34
11.05.2011 16:17 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Rosewood,
Herr Dr. med Rößler war nur einige Monate Wirtschaftsminister in Niedersachsen.
Was meinst Du mit "gute Figur" gemacht?
Das ganze erscheint doch eher als Prestigewechsel, als dass hier nach fachlichen Eignungen ein Tausch vorgenommen wurde.
Das Dilemma wird doch recht deutlich, wenn man sich die Information des ehemaligen Wirtschaftsministers Glos durchliest, der dem BMWI vorne an stand als es zur neuen SpielV kam:
http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Glos
"Im Jahr 2011 erklärte er in einem Interview rückblickend, dass er von seiner Berufung zum Wirtschaftsminister im Herbst 2005 überrumpelt worden und für die Aufgabe nicht vorbereitet gewesen sei: „Ich wusste damals nicht mal, wo dieses Wirtschaftsministerium genau stand. Ich habe sogar in der Nähe gewohnt, aber es hat mich nie interessiert. Ich hatte kaum eine Ahnung davon, was die Aufgaben dieses Ministeriums sind, um was es sich alles zu kümmern hat.“
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14.05.2011 07:57 |
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KARO
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LKS ,
willst Du hier Dein parteipoitisches Süppchen kochen ?.
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37
16.05.2011 09:34 |
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LKKS
Kaiser
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Habe ich behauptet dass Rösler eine gute Figur gemacht hat?
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38
16.05.2011 10:17 |
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bandick
Kaiser
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aus der fdp-fraktionsvorsitzendenkonferenz:
Der Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. April 2011 vorgelegt worden ist, wird von der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz abgelehnt. Nicht nur, dass er illiberal ist, weil er das Staatsmonopol unterstützt und damit Marktwirtschaft und Wettbewerb verhindert. Er ist zudem europarechtswidrig, weil er die unterschiedlichen Spielformen inkohärent behandelt.
Der derzeitige Vorschlag für eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt materiell nicht die Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof gesetzt hat. Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen im Sportwettenbereich sowie die praktische Durchsetzung dieser Begrenzung mit Hilfe von Netzsperren sind abzulehnen, weil damit ein Placebo geschaffen werden soll, was in Wahrheit das Staatsmonopol manifestiert.
Eine Novellierung ist nicht nur deshalb dringend notwendig, weil es der Europäische Gerichtshof verlangt. Die Steuereinnahmen des - bisher in Deutschland zulässigen – Glücksspiels sinken dramatisch. Damit ist auch die Finanzierung des Breitensports, der zu einem maßgeblichen Teil aus Lottomitteln finanziert wird, ernsthaft gefährdet.
Deshalb fordern die FDP-Fraktionsvorsitzenden die Ministerpräsidenten der Länder auf, einen Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag vorzulegen, der auf Grundlage des von der EU notifizierten Gesetzesentwurfes von FDP und CDU in Schleswig-Holstein zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz), Drs. 17/1100, eine europarechtskonforme, marktwirtschaftliche Neuregelung darstellt, die Wettbewerb erlaubt, die Finanzierung des Sports langfristig sichert und die fiskalischen Interessen unseres Landes praxistauglich umsetzt und damit nachhaltig verbessert.
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39
20.05.2011 08:45 |
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gmg
Foren Gott
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Zu den "selbstbeschränkenden Maßnahmen" |
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Zitat: |
Original von gmg
Zu den selbstbeschränkenden Maßnahmen sollte man vllt. den Bericht der Bundesregierung unter der DRS 11/6224 vom 15. 01. 1990 lesen.
Ist ja alles schon mal dagewesen.
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Da diese "selbstbeschränkenden Maßnahmen" wohl noch immer nicht vom Tisch sind, habe ich diesen Beitrag noch einmal nach vorne geholt.
Der Link zu dem seinerzeitigen Bericht der Bundesregierung über die "damaligen" selbstbeschränkenden Maßnahmen funktioniert noch.
Neu anbieten kann ich dann noch einige Ausführungen aus der damaligen Zeit:
Selbstbeschränkung ohne jeden Vorbehalt
Die Änderung der Spielverordnung sorgten auch auf der Mitgliederversammlung beim Automaten-Verband Saar (AVS) für erhitzte Gemüter. Wollte doch jeder den aktuellen Stand der Lage genau wissen. Nicht zuletzt IMS-Geschäftsführer Heinz Warneke und Hans Dieter Morgenstern trugen neben dem AVS-Vorsitzenden Klaus Quint zu etwas mehr Klarheit bei den momentan herrschenden Problemen bei.
Zuvor jedoch widmete sich Klaus Quint der freiwilligen Selbstbeschränkung. „Die Gesamtbranche, also Industrie, Großhandel und Aufsteller, hat am 15. November 1989 selbstbeschränkende Maßnahmen beschlossen, um diesbezüglichen Bestrebungen bestimmter politischer Richtungen den Boden zu entziehen und der Negativeinstellungen der Medien entgegenzuwirken."
Hierzu führte der Vorsitzende im einzelnen aus, daß hinsichtlich von Geldspielgeräten folgendes vereinbart worden sei:
- Die Höchstzahl der durch Kumulierung erzielbaren Sonderspielgewinne muß von 200 auf 150 zurückgeführt werden.
- Die Speichermöglichkeit auf dem Münzspeicher ist von 100 Mark auf 50 Mark zu senken.
- Die Speichermöglichkeit auf dem Gewinnspeicher ist auf maximal 50 Mark festzulegen.
- Die Risikoleiter ist auf 50 Sonderspiele zu begrenzen.
- Eine Zwangspause von drei Minuten ist nach einer Stunde ununterbrochenen Spielens einzurichten.
- Warnhinweise hinsichtlich eines übermäßigen Vielspielens sind anzubringen.
- Die Werbung in Medien innerhalb und außerhalb der Branche ist einzuschränken.
- In Spielhallen ist dafür zu sorgen, daß gleichzeitig nicht mehr als an zwei Geräten gespielt werden kann.
Klaus Quint bat die Mitglieder eindringlich darum, diese freiwilligen, selbstbeschränkenden Maßnahmen ernst zu nehmen und vorbehaltlos in die Praxis umzusetzen.
Am 31. Dezember 1990 ist es soweit: Die erste Übergangsphase der Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 11. Dezember 1985 läuft ab. Die Bedeutung dieser Regelung erläuterte der Justitiar des Verbandes, Rechtsanwalt Max Schirber. „Die Übergangsregelung sagte aus, daß die bis zum 19. Dezember 1985 konzessionierten Spielhallen von der Neuregelung, die nur noch die Aufstellung von höchstens zehn Geldspielgeräten unter Zugrundelegung einer Grundfläche von 15 Quadratmetern pro Gerät gestattet, ausgenommen wurden. Ab 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 1995 dürfen nur noch 2/3 der vorher zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten in Betrieb gehalten werden."
Nach einer Schätzung müssen etwa 10 000 bis 13 000 Geldspielgeräte abgebaut werden.
Aus einem Interview mit Paul Gauselmann
Münzautomat: Kehren wir mal zurück zu den selbstbeschränkenden Maßnahmen. Die Branche hat sich erstmalig so weitreichende Selbstbeschränkungen auferlegt. Wie schätzen Sie die Durchsetzbarkeit ein?
Paul Gauselmann: Zur Überwachung dieser Selbstbeschränkungen ist eine Schiedsstelle vorgesehen. Alle Hersteller haben sich dabei selbst hohe Konventionalstrafen auferlegt. Wenn die Sache den Bundesrat passiert hat, wird gelten, daß bei einer Überschreitung der Selbstbeschränkungen pauschal 100000 Mark fällig sind und für jedes auf den Markt gebrachte Gerät noch einmal 1000 Mark gezahlt werden müssen. Wenn Sie sich die verschiedenen Selbstbeschränkungen ansehen, so werden Sie feststellen, daß rund 90 Prozent in Händen der Industrie liegen. Diese Unternehmen gehen mit Vernunft an die Sache, denn sie wollen auch morgen noch entwickeln und produzieren. Wir haben quasi einen richtigen Vertrag mit der Bundesregierung geschlossen, der wurde über viele Monate verhandelt, und wir werden den auch von unserer Seite voll erfüllen.
Hier der Link zur Fundstelle....
Dann lasse ich mich mal überraschen, welcher Weg begangen werden wird....
Grüße
__________________ gmg
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17.09.2011 17:24 |
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