Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten |
Thomas Keufner
Doppel-As
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Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten |
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Hallo liebes Forenvolk,
ich beschäftige mich momentan mit einem Fall in Sachen Privatkrankenanstalt. Da sich das alles leider nicht so einfach darstellt wie ich hoffte, habe ich in die Kommentierungen des Landmann/Rohmer gesehen. Leider klärten sich meine Fragen nicht umfassend.
Daher frage ich Euch, gibt es eine Kommentierung die mehr hergibt? Wenn ja, wo bekomme ich diese
Im Allgemeinen, welche Werke benutzt ihr denn noch neben dem o.g. Standardwerk. Ich selber habe die Praxis der Kommunalverwaltung noch zu Rate gezogen, aber die ist noch weniger ergiebig
Danke vorab für die Hinweise
Viele Grüße
Thomas Keufner
P.S.
Offtopic habe ich gewählt, weil ich auf die erste Sicht hin kein besseres Forum gefunden habe...
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1
01.03.2011 11:20 |
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Solon
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Werner Schmidt
Jungspund
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RE: Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten |
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Hallo Herr Kollege,
neben dem Kommentar Landmann/Rohmer habe ich auch noch den Kommentar Friauf. Besonders ergiebig sind die dortigen Ausführungen jedoch auch nicht.
Früher gab es in NRW einen Erlaß des Ministeriums zu § 30 GewO. Diesen Erlaß wende ich nach wie vor an, auch wenn er vor einigen Jahren aufgehoben wurden.
Im übrigen ist es bemerkenswert, daß die Anzahl der Anfragen zu Privatkrankenanstalten und die Zahl der Anträge steigen. Bis vor etwa 4 Jahren schien das Thema hier völlig unbekannt zu sein, derzeit gibt es etwa 2-3 Anträge.
Viele Grüße aus dem sonnigen NRW
Werner Schmidt
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2
01.03.2011 12:43 |
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Solon
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René Land
Administrator
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Hallo Kollege Keufner,
neben dem von Herrn Schmidt benannten Kommentar in Friauf, der im Gegensatz zur Kommentierung in Landmann/Rohmer (Stand: 1999) einen Redaktionsstand von 10/2010 hat, kann ich noch auf die Kommentierung von Lente-Poertgen in Pielow, Kommentar zur Gewerbeordnung, verweisen. Den Kommentar gibt es sowohl in gebundener Fassung (Stand 2009) als auch als Online-Kommentar in "Öffentliches Wirtschaftsrecht Plus" vom Verlag C.H. Beck (Stand 2011).
Da in Brandenburg die Zuständigkeit für den Vollzug des § 30 GewO auf der Ministerialebene liegt, kann ich leider in Bezug auf die Parxisrelevanz der Kommentare keine Aussagen treffen.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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3
02.03.2011 07:19 |
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Thomas Keufner
Doppel-As
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Themenstarter
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vielen Dank für die Hinweise
ich werde mir die beiden Kommentierungen mal ansehen und mich bei unserem Justitiariat mal erkundigen, wie es um einen Zugang zu Beck-Online steht...
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4
02.03.2011 17:19 |
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*knecht*
Foren As
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RE: Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten |
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Zitat: |
Original von Werner Schmidt
Früher gab es in NRW einen Erlaß des Ministeriums zu § 30 GewO. Diesen Erlaß wende ich nach wie vor an, auch wenn er vor einigen Jahren aufgehoben wurden.
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Ich vermute, Sie beziehen sich auf den Gem.RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes NRW vom 03.01.1989, welcher auch im Kommentar Landmann/Rohmer zu § 30 GewO (RdNr. 20 a) erwähnt wird.
Hat jemand diesen Erlass vorliegen und kann ihn mir zur Verfügung stellen? Danke schonmal!
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5
22.06.2012 11:34 |
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AföO
Foren As
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An diesem wäre ich auch interessiert!
__________________ Ich gendere hier nicht!
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6
22.06.2012 11:40 |
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Werner Schmidt
Jungspund
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Privatkrankenanstalt nach § 30 GewO |
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Guten Tag in die Runde,
anbei der Erlass sowie eine Anforderungsliste, die dem jeweiligen Antragsteller übersandt wird. Der Erlaß wurde im übrigen nicht aufgehoben, sondern trat nach Fristablauf außer Kraft.
mit den besten Grüßen aus dem viel zu kalten NRW
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7
25.06.2012 11:36 |
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*knecht*
Foren As
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Vielen Dank, das war jetzt wirklich hilfreich!
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8
26.06.2012 07:44 |
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