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» Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten «

Hallo Herr Kollege,

neben dem Kommentar Landmann/Rohmer habe ich auch noch den Kommentar Friauf. Besonders ergiebig sind die dortigen Ausführungen jedoch auch nicht.

Früher gab es in NRW einen Erlaß des Ministeriums zu § 30 GewO. Diesen Erlaß wende ich nach wie vor an, auch wenn er vor einigen Jahren aufgehoben wurden.

Im übrigen ist es bemerkenswert, daß die Anzahl der Anfragen zu Privatkrankenanstalten und die Zahl der Anträge steigen. Bis vor etwa 4 Jahren schien das Thema hier völlig unbekannt zu sein, derzeit gibt es etwa 2-3 Anträge.

Viele Grüße aus dem sonnigen NRW

Werner Schmidt



Gepostet am 01.03.2011 um 12:43 von:
Benutzer: Werner Schmidt
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