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» Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten «
Hallo Kollege Keufner,
neben dem von Herrn Schmidt benannten Kommentar in Friauf, der im Gegensatz zur Kommentierung in Landmann/Rohmer (Stand: 1999) einen Redaktionsstand von 10/2010 hat, kann ich noch auf die Kommentierung von Lente-Poertgen in Pielow, Kommentar zur Gewerbeordnung, verweisen. Den Kommentar gibt es sowohl in gebundener Fassung (Stand 2009) als auch als Online-Kommentar in "Öffentliches Wirtschaftsrecht Plus" vom Verlag C.H. Beck (Stand 2011).
Da in Brandenburg die Zuständigkeit für den Vollzug des § 30 GewO auf der Ministerialebene liegt, kann ich leider in Bezug auf die Parxisrelevanz der Kommentare keine Aussagen treffen.
Freundliche Grüße
R. Land
Gepostet am 02.03.2011 um 07:19 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
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