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-- Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=8118)


Geschrieben von Thomas Keufner am 01.03.2011 um 11:20:

  Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten

Hallo liebes Forenvolk,

ich beschäftige mich momentan mit einem Fall in Sachen Privatkrankenanstalt. Da sich das alles leider nicht so einfach darstellt wie ich hoffte, habe ich in die Kommentierungen des Landmann/Rohmer gesehen. Leider klärten sich meine Fragen nicht umfassend.

Daher frage ich Euch, gibt es eine Kommentierung die mehr hergibt? Wenn ja, wo bekomme ich diese smile

Im Allgemeinen, welche Werke benutzt ihr denn noch neben dem o.g. Standardwerk. Ich selber habe die Praxis der Kommunalverwaltung noch zu Rate gezogen, aber die ist noch weniger ergiebig unglücklich

Danke vorab für die Hinweise

Viele Grüße

Thomas Keufner

P.S.
Offtopic habe ich gewählt, weil ich auf die erste Sicht hin kein besseres Forum gefunden habe...



Geschrieben von Werner Schmidt am 01.03.2011 um 12:43:

  RE: Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten

Hallo Herr Kollege,

neben dem Kommentar Landmann/Rohmer habe ich auch noch den Kommentar Friauf. Besonders ergiebig sind die dortigen Ausführungen jedoch auch nicht.

Früher gab es in NRW einen Erlaß des Ministeriums zu § 30 GewO. Diesen Erlaß wende ich nach wie vor an, auch wenn er vor einigen Jahren aufgehoben wurden.

Im übrigen ist es bemerkenswert, daß die Anzahl der Anfragen zu Privatkrankenanstalten und die Zahl der Anträge steigen. Bis vor etwa 4 Jahren schien das Thema hier völlig unbekannt zu sein, derzeit gibt es etwa 2-3 Anträge.

Viele Grüße aus dem sonnigen NRW

Werner Schmidt



Geschrieben von René Land am 02.03.2011 um 07:19:

 

Hallo Kollege Keufner,

neben dem von Herrn Schmidt benannten Kommentar in Friauf, der im Gegensatz zur Kommentierung in Landmann/Rohmer (Stand: 1999) einen Redaktionsstand von 10/2010 hat, kann ich noch auf die Kommentierung von Lente-Poertgen in Pielow, Kommentar zur Gewerbeordnung, verweisen. Den Kommentar gibt es sowohl in gebundener Fassung (Stand 2009) als auch als Online-Kommentar in "Öffentliches Wirtschaftsrecht Plus" vom Verlag C.H. Beck (Stand 2011).

Da in Brandenburg die Zuständigkeit für den Vollzug des § 30 GewO auf der Ministerialebene liegt, kann ich leider in Bezug auf die Parxisrelevanz der Kommentare keine Aussagen treffen.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Thomas Keufner am 02.03.2011 um 17:19:

 

vielen Dank für die Hinweise

ich werde mir die beiden Kommentierungen mal ansehen und mich bei unserem Justitiariat mal erkundigen, wie es um einen Zugang zu Beck-Online steht...



Geschrieben von *knecht* am 22.06.2012 um 11:34:

  RE: Kommentierung zu § 30 GewO - Privatkrankenanstalten

Zitat:
Original von Werner Schmidt
Früher gab es in NRW einen Erlaß des Ministeriums zu § 30 GewO. Diesen Erlaß wende ich nach wie vor an, auch wenn er vor einigen Jahren aufgehoben wurden.



Ich vermute, Sie beziehen sich auf den Gem.RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes NRW vom 03.01.1989, welcher auch im Kommentar Landmann/Rohmer zu § 30 GewO (RdNr. 20 a) erwähnt wird.

Hat jemand diesen Erlass vorliegen und kann ihn mir zur Verfügung stellen? Danke schonmal!



Geschrieben von AföO am 22.06.2012 um 11:40:

 

An diesem wäre ich auch interessiert! smile



Geschrieben von Werner Schmidt am 25.06.2012 um 11:36:

  Privatkrankenanstalt nach § 30 GewO

Guten Tag in die Runde,

anbei der Erlass sowie eine Anforderungsliste, die dem jeweiligen Antragsteller übersandt wird. Der Erlaß wurde im übrigen nicht aufgehoben, sondern trat nach Fristablauf außer Kraft.


mit den besten Grüßen aus dem viel zu kalten NRW



Geschrieben von *knecht* am 26.06.2012 um 07:44:

 

Vielen Dank, das war jetzt wirklich hilfreich!


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