Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
AföO
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Guten Morgen,
soweit ich weis, gibt es eine Zahlenkombination für den Verzicht während des Widerrufsverfahrens.
Ich habe nur vor ein paar Monaten die Stelle gewechselt und keinen Zugriff mehr auf die Unterlagen.
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Thema: Familienurlaub am Bodensee |
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Stockach (bissle weiter weg vom See selbst aber schön hügelig rund rum)
Radolfzell oder Meersbrug (direkt dran von beidem was)
Überlingen fand ich bissle zu überrannt, als ich da dort war.
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Thema: Kreislaufwirtschaftsgesetz: Was für folgen für Schrotthändler? |
AföO
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Ich mach mal den Anfang...
Anzeigen müssen Sie Ihr Gewerbe, ja!
Kosten wird es sicherlich was. Wieviel hängt von der einzelnen Behörde ab.
Elektrogeräte, Autos, Motoren und so weiter können Schmier- und andere Stoffe enthalten, die sich negativ auf die Umgebung (Boden, Wasser, Luft) auswirken können. Sind also gefährliche Abfälle, auch wenn sie Anfangs nicht so wirken mögen.
Wenn Sie diese gefährlichen Güter dann auch noch transportieren wollen benötigen Sie noch die Erlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen. Bekommen Sie beim Kreislaufwirtschaftsamt normalerweise. Was man da allerdings genau braucht = ? !! Wahrscheinlich noch eine Erlaubnis für den Gütertransport.
Meiner Einschätzung nach bräuchten Sie also:
Gewerbeanmeldung
Gewerbeanzeige für den Transport von Abfällen (evtl. Erlaubnis
Grundsätzlich aber nicht auf das vertrauen, was irgendwer, irgendwem, irgendwann erzählt hat, dass dann bei Ihnen landet.
Gehen Sie einfach zu dem am naheliegensten Amt (hier jetzt Kreislaufwirtschafsamt) und fragen Sie (entschuldigen Sie den Ausdruck) doof, was Sie alles brauchen. Wenn die dann nicht genau wissen was Sache ist, draum bitten Ihnen das zu ermitteln und sich bei Ihnen zu melden. Wenn man höflich die Kollegen fragt, bekommt man auch geschwind die richtigen Antworten. Notfalls alle zwei Tage anrufen, wie es um Ihre Anfrage steht. ;-)
Gruß
PS.: Wenn man schon einen ellenlangen Text schreibt, kann man das "mfg" auch auschreiben. ;-)
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Thema: Gewerblicher Betrug mit Tieren! |
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moin,
mal beim Ordnungsamt, Veterinärtierärzten und zu letzt beim Gewerbeamt vorbeischneien. Evtl. auch bei den Kollegen vom Finanzamt.
Allerdings müsste man dann Personen schon konkret benennen. Sonst verläufts meist im Sande, wenn die Behörden keine richtigen Anhaltspunkte haben (leider).
Gruß
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Thema: Boote und Caravans |
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Hallo,
vielleicht auch die entsprechende Umweltschutzbehörde einmal fragen, da evtl. schädliche Stoffe in den Untergrund gelangen könnten, wenn es lediglich Wiese ist.
Gruß
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Thema: Reisegewerbekarte mit Computer ausfüllen?? |
AföO
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Haben letztens auch umgestellt auch Druck.
So einfach ist es gar nicht! ^^
Brauchst erstmal den richtigen Drucker. Denn einen normalen Toner-Drucker darfst du nicht nehmen, wegen der Dokumentenfälschungssicherheit.
Beim Toner wird die "Farbe" nur draufgelegt. Sie muss aber im Papier drin sein, damit man sie nicht abkratzen kann.
Ergo haben wir uns einen Nadeldrucker besorgt (Schleichwerbung mache ich hier jetzt mal nicht). Die Bundesdruckerei hat eine Liste mit kompartiblen Druckern. Die ist zwar schon etwas äääääälter und es weis keiner dort wo die liegt aber ich hab sie noch irgendwo... *muahahaha*
Ist aber ein heiden gefummel das ganze selber zu basteln! Die Bundesdruckerrei hat da nämlich nichts. Wir habens mit Excel und Open.Office gebastelt. Die Vorlage der Reisegewerbekarte, welche die Bundesdruckerei hat, ist nicht ohne, da sie um ca. 5mm zu kurz ist. Also kann man die als Vorlage schon mal vergessen.
Bei Fragen wisst ihr ja...
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Thema: KFZ-Reisen nach Frankreich ab dem 01. 07. 2012 |
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Bin nur mal gespannt, ob das der deutsche Handel auch ins Sortiment nimmt!
Wäre ja witzlos, wenn man das "Gerät" hier nicht bekommt und man erst zu den Gallonen FAHREN muss um sich so ein Teil zu besorgen. Ansonsten müssen die es wie in der Schweiz machen, dass man noch vor der Grenze so ein Teil kaufen kann/muss (wie die Autobahnplakette).
Da wir hier im Grenzgebiet wohnen müsste eigentlich die Bevölkerung durch die Stadt informiert werden.
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Thema: Problem bei Gewerbeanmeldung |
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Hiho,
für ein Reisegewerbe brauchen Sie eine Reisegewerbekarte. Die ist im Prinzip die Gewerbeanmeldung hat nur einen anderen Hintergrund. Der Reisegewerbetreibende ist nunmal nicht fest an einem Ort und dort für den Kunden erreichbar oder sonstiges.
Dort können Sie dann Ihre Tätigkeit eintragen lassen. Hierzu müssten Sie bei der entsprechenden Behörde einen Antrag stellen! Entweder Landratsamt oder bei kreisfreien Städten die Gemeinde selbst (zumindest in BW).
Wenn Sie auf festgesetzten Märkten verkehren, benötigen Sie nur eine entsprechende Gewerbeanmeldung dort, wenn Sie nicht nur vorübergehend dort verkaufen.
Bei Veranstaltungen kommt es drauf an, ob eine Reisegewerbekartenbefreiung erteilt wurde.
Der Kiosk läuft als sogenannte erlaubnisfreie Gaststätte, wenn Sie keinen Alkohol ausschenken. Separat müssen Sie da also nichts anmelden. Beim Verarbeiten von Lebensmitteln müssen immer die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu wenden Sie sich am Besten an das für Sie zuständige Veterinäramt bzw. Lebensmittelüberwachung. Von dort bekommen Sie auch Tipps, wie man kritische Sachen leichter händeln kann z. B. Lagerung, Schneiden, Reinigung.
Gruß
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Thema: Wer weiß es und hilft mir? |
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Jup!
Bei festgesetzten Märkten z.B. gilt das Marktrecht. Das ist technisch gesehen höhergestellt und hebelt die Reisegewerbekartenpflicht aus (kann aber sein, dass die Veranstalter nur an bestimmte Personen Plätze vergeben).
Bei nicht festgesetzten, also veranstaltet durch einen nicht kommunalen Veranstalter (z.B. Bürgerverein), gibt es dieses Privileg nicht. Kann man aber immer beim Veranstalter erfragen, was man vorlegen muss.
Das mit Ihrer Standvermietung passt nur bedingt. Wenn Sie das so machen, wie Sie geschrieben haben, dass Sie von Ihrem Auftraggeber bezahlt werden und nicht vom Kunden , der vorbeischlappt, sind Sie im stehenden Gewerbe (z.B. bei einem Tag der offenen Tür). Also ein Pauschalbetrag gezahlt wird und Sie an jeden Einzelnen Ihr "Zeug" für lau abgeben. (Sicher nicht in Ihrem Sinn?!)
Zum Verständnis: Das wäre dann kein Reisegewerbe, da Sie auf vorherige Bestellung für den Auftraggeber tätig sind. Wenn Sie dann allerdings Geld vom Vorbeilaufenden nehmen, sind Sie für diesen wieder im Reisegewerbe tätig, da Sie für diesen OHNE vorherige Bestellung dort sind.
Wenn Sie aber der Kunde bezahlt (der Fußgänger) dann sind Sie im Reisegewerbe. (Außer Sie stehen halt auf einem festgesetzten Markt)
Mit Leistungen sind mehr Dienstleistungen gemeint wie Rasenmähen oder Dachreinigungen.
Gruß
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Thema: Wer weiß es und hilft mir? |
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Moin,
wenn du Bestellungen per Telefon, Fax usw. entgegen nimmst, bewegst du dich beim stehenden Gewerbe. Also brauchst du einen "normalen" Gewerbeschein von deiner Wohnsitzgemeinde.
Wenn du allerdings auch noch auf Märkten, Volksfesten, am Straßenrand usw. verkaufst kommt es drauf an. Wenn die Märkte, Volksfeste und Messen festgesetzt sind, reicht es wenn du ein stehendes Gewerbe angemeldet hast. Wenn nicht (weil privater Veranstalter z.B. Verein) brauchst du eine Reisegewerbekarte zusätzlich!
Solltest du noch am Straßenrand stehen brauchst du neben der Reisegewerbekarte noch eine Sondernutzungserlaubnis für die gewerbliche Straßennutzung (außer du stehst auf einem Privatgrundstück).
Leistungen bietest du ja nicht an. Daher nur die Kreuzchen bei den Waren machen.
Wenn du dir nicht sicher bist, einfach bei der Behörde vorbeischneien, von der du den Antrag hast (vielleicht vorher kurz anrufen ob die überhaupt zuständig für dich sind) und ganz doof fragen. Dafür sind wir ja da und wir schlagen auch niemandem den Kopf deswegen ab! ;-)
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Thema: Bewachungserlaubnis |
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Moin.
Vorab: Bei der Entscheidung ob jemand zuverlässig ist oder nicht, sollten die Behörden eigentlich immer auf den gleichen Nenner kommen. Allerdings gibts wie immer Sachbearbeiter, die gerne mal zweite Chancen geben. Daher immer mit den zuständigen Behörde reden, da die entgültig entscheiden!
Bei uns sähe es damit schlecht aus. Jenachdem wann die Verurteilung rechtskräftig wurde und wann die Strafe abgesessen wurde kann man nicht jetzt schon sagen, dass er zuverlässig ist. Drogendelikte im Bewachungsgewerbe ist eh kritisch, da die Personen viel Kontakt mit z.B. Partygästen haben die gelegentlich auf Veranstaltungen sowas auch konzumieren.
Aber wie gesagt, was wir hier von uns geben ist nicht (Verzeihung) gottgegeben.
Gruß
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Thema: Voraussetzungen Bewachungsgewerbe? |
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Moin,
leer müssen die nicht unbedingt sein. Es kommt halt immer auf die Verfehlung an.
An den Gewerbetreibenden sind viel höhere Maßstäbe an die Zuverlässigkeit zu setzen als an den Mitarbeiter. Der Angestellte kann schulden haben, da es für ihn ja nicht für die Tätigkeit von Bedeutung ist, dass er in geordneten Lebensverhältnissen lebt. Der Gewerbetreibende muss allerdings Leistungsfähig sein und ob er das mit Schulden sein kann ist grundsätzlich fraglich. Dabei ist auch zu beachten, um welche Schulden es sich handelt. Schulden bei Finanzamt und Sozialversicherungsträger gehen meist überhaupt nicht (kommt aber auch auf die Höhe an). Die Abführung davon gehört u.a. zu den Berufspflichten und eine Verletzung kann zur Gewerbeuntersagung führen.
Gruß
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Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
AföO
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Wir heben die RGK auch nicht auf. Wäre ein viel zu großer Aufwand.
Das mit der einbehaltenen Kopie durch den Inhaber ist schon so ne Sache. Jedoch besteht ja eine Mitführungspflicht für die RGK. Sprich wenn er in eine Kontrolle gerät, muss er sie dort vorzeigen können. Und wenn die Kontrolleure nicht auf den Kopf gefallen sind, fordern sie ihn auf die original RGK bis in XY Tagen vorzulegen.
Ist denke ich wie mit der Ausweispflicht. Man muss sich jederzeit ausweisen können ihn aber nich immer mit rumschleppen oder?
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Thema: Geruchsbelästigung durch Bäckerei / Cafè |
AföO
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Moin,
grundsätzlich dürfen hier keine Rechtsberatungen stattfinden.
@rnschmid: Ich würde mal bei der zuständigen Gaststättenbehörde nachfragen (Bauamt ist da eher die falsche Adresse), ob für den Betrieb eine gültige Gaststättenerlaubnis vorliegt. Wenn vorher ein Blumenladen drin war, muss es hierzu mit Sicherheit eine Nutzungsänderung im Bauverfahren (hier ists das Bauamt zuständig) gegeben haben. Aber nicht anonym, da das nicht wirklich gut ankommt bei den Behörden. Man muss ja jemanden anhören können, den es betriffe, sonst hängt man mit Begründungen etwas in der Luft.
Wegen dem Rechtsstreit, wie oben schon gesagt, einen Anwalt des Vertrauens fragen.
Beim Umweltamt Abteilung für Immissionsschutz kannst du dich auch einmal erkundigen.
@ Paradamus: Gleiches gilt im Prinzip für dich.
Grüße aus dem Süden
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