Prüfsummen falsch? |
sir fair
Jungspund
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Hallo,
ich hoffe, mit meiner Frage im richtigen Forum gelandet zu sein.
Durch Drücken der beiden "Start"-Tasten kann ja bekanntermaßen an ADP-Geräten die aktuelle Versionsnummer der aufgespielten Software angezeigt werden.
Nun ist mir Folgendes aufgefallen:
An den Monopoly-Stationen (die mit den 4 Geräten und dem großen Jackpot dazwischen ) erscheint in privaten Spielhallen eine andere Prüfsumme als in den "Original"-Spielotheken, obwohl die angezeigte Version überall gleich, nämlich "CC2" ist.
Nachdem ich schon einiges über manipulierte Gewinnchancen gehört habe, dachte ich zuerst, dass in den kleinen Hallen (ich habe 3 verschiedene besucht, und überall dieselbe, von der Spielothek abweichende Prüfsumme gefunden) etwas faul sein muss, und habe mir die angezeigten Zahlen notiert - ein Gegenchecken auf der Ptb-Seite hat mich jetzt aber endgültig überrascht:
Die private Version ist wie gesagt eine Andere als die Spielotheken-Version, aber: Beide sind anders, als in der Zulassung angegeben ist!!
Kann so etwas sein?
Ist jetzt keine der Versionen zugelassen?
Oder wenn doch: welche?
Und warum kann die selbe Software (CC2, im oberen Bildschirm: JC2) unterschiedliche Prüfsummen haben - ich dachte, gerade das ist der Beweis dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht??!?!?
Falls meine Frage zu technisch ist und in einen anderen Bereich oder gleich in ein anderes Forum gehört, bitte ich um Nachsicht - aber irgendetwas scheint mir hier faul zu sein.
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1
13.10.2010 12:42 |
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Solon
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Kölner
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Hallo sir fair,
kann es sein, dass Du Äpfel mit Birnen vergleichst?
Es gibt nämlich 2 unterschiedliche Monopoly-Zulassungen:
-Eine für Wandgeräte
-Eine für Standgeräte
Beide haben tatsächlich unterschiedliche Prüfsummen.
Der Kölner
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2
13.10.2010 14:32 |
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Solon
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sir fair
Jungspund
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Nein, so einfach ist es leider nicht. Es handelt sich ausschließlich um Standgeräte, alle mit der Version "CC2", aber unterschiedlichen Checksummen - zu der Wandversion kann ich keine Aussagen treffen.
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3
13.10.2010 15:14 |
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malexx
Mitglied
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Zitat: |
Nachdem ich schon einiges über manipulierte Gewinnchancen gehört habe, dachte ich zuerst, dass in den kleinen Hallen (ich habe 3 verschiedene besucht, und überall dieselbe, von der Spielothek abweichende Prüfsumme gefunden) etwas faul sein muss, und habe mir die angezeigten Zahlen notiert - ein Gegenchecken auf der Ptb-Seite hat mich jetzt aber endgültig überrascht: |
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Hallo,
die Erklärung dafür ist verblüffend einfach, aber gleichzeitig auch erschreckend. Da die Fa. Gauselmann zur Zeit sehr viele Probleme mit CC2 hat und die CC3 noch nicht zugelassen ist, hat diese für die eigenen Hallen eine CC3 Version geschrieben, in der aber, bei Abruf der Zulassung, immer noch CC2 im Display steht. So fällt es nicht gleich auf. Es sei denn, es geht einer hin und vergleicht die Checksummen...
Alle Spielhallen sind gleich, nur manche sind gleicher...
Soviel dazu...
Malexx
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4
13.10.2010 22:52 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo malexx,
nun von mir noch ein rechtlicher Hinweis.
Wenn sich auf den Automaten eine Spielsoftware befindet, die nie zugelassen wurde, so werden die Automaten ohne Zulassung betrieben,
d.h. ohne behördliche Erlaubnis!
Und was ich hier noch viel entscheidender finde ist, dass wenn es so ist, wie geschildert auch noch aktiv getäuscht wird vom Hersteller, vom Zulassungsinhaber.
Dieser kann es offensichtlich nur tun, weil die Automaten nicht nach dem Stand der Technik gegen Veränderungen geschützt sind
und zeigt durch sein aktives Tun recht eindrucksvoll seine "Zuverlässigkeit".
So etwas macht er natürlich nicht ohne Grund, d.h. die Kisten werden nicht sicher sein und wenn das so ist, kommt dann noch eine
Komponente hinzu, den Vorteil den er sich durch unlauteres Tun gegenüber den anderen Marktteilnehmern verschaffen würde,
d.h. ein Verstoß gg. UWG ist ebenfalls zu prüfen.
Hallo Sir fair,
bitte dokumentiere Deine Erkenntnisse sorgfältig,
so dass ausgeschlossen werden kann, dass es zu einer Verwechslung wie vom Kölner beschrieben, gekommen war
und schreibe eine entsprechende Anzeige.
Da dieses Forum auch gut besucht wird von Firmenvertretern ist es durchaus möglich, dass es bereits wieder geändert wurde,
so dass mindestens ein Bildbeweis Deiner Feststellungen bei der Anzeige sein sollte.
Wenn Du selbst dem Strafverfolgungszwang unterliegst, weißt Du ohnehin was Du tun musst.
Gruß
Meike
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5
14.10.2010 05:35 |
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tapier
Routinier
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Ja, nee - is klar.
- Gauselmann hat in seinen Hallen IMMER eine andere Software laufen als die Geräte "draussen".
- Prototypen finden sich IMMER Monate vor der PTB Zulassung in den verschiedenen Hallen.
Wenn die SpielV korrekt ausgelegt würde müssten solche "Herstellerhallen" WÖCHENTLICH kontrolliert werden.
Aber niemand legt sich mit den Großen an.
Auch hier werden immer nur tolle Ratschläge gegeben die Niemand, erst recht Niemand von den OA's, ausser derjenige hat Sehnsucht nach einer Versetzung zur Aktenablage.
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6
14.10.2010 12:20 |
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eszet
Tripel-As
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Quelle PTB
Wand
Stand
jeweils auf Seite 18 stehen die "aktuellen"
Daten
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7
14.10.2010 14:39 |
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Walter B
Routinier
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Hier kann jeder seine persönliche Meinung ungeprüft einstellen.....
kein Problem und das finde ich gut!
Zum Thema:
Da gibt es viele Kombinationen.
Entstanden durch die verschiedenen Gerätetypen verbunden mit der verschiedenen Spielesoftware.
Aber alle sind zugelassen.
Die Prüfsummen sind bekannt.
@meike
Suche Dir mal Deine Gegner mehr in den Dunkelbuden, betrieben von
Südländern.
Da wird wohl jeder Besuch zum Erfolg werden!
Scheint aber wohl nicht zu interessieren!
__________________ Gruß vom Walter
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8
14.10.2010 14:49 |
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tapier
Routinier
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Ist ja lustig !
Kaum schreibt man hier etwas von nichtzugelassener Software, schon kommt eine Rundmail vom großen Paule in der daraufhingewiessen wird das es eine neue Software gibt.
Zwar noch nicht zugelassen, aber Bestellungen werden bereits angenommen.
echt lustig...
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9
14.10.2010 15:25 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tapier,
Ordnungsbehörden können nicht die Unzulänglichkeiten von Zulassungsbehörden auffangen, in dem sie Kontrolltätigkeiten durchführen,
für die keine Grundlagen vorhanden sind.
Die Ordnungsbehörde muss sich auf die Bauartzulassungen verlassen können, ansonsten brauchten wir nämlich keine.
Hier ist nur die Dienstaufsichtsbehörde der Zulassungsbehörde gefragt.
Hallo Walter,
ich habe keine Gegner.
Die Nationalität, Haarfarbe oder andere Äußerlichkeiten sind im Rahmen von Kontrollen
völlig irrelevant.
Es zählt nur ob sich jemand legal oder illegal verhält.
Da Du offensichtlich ein Anhänger von Klientelpolitik bist, muss ich Dich leider immer wieder enttäuschen.
Gruß
Meike
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10
14.10.2010 18:33 |
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eszet
Tripel-As
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Zitat: |
Da gibt es viele Kombinationen.
Entstanden durch die verschiedenen Gerätetypen verbunden mit der verschiedenen Spielesoftware.
Aber alle sind zugelassen.
Die Prüfsummen sind bekannt. |
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Das halte ich auch für eine ungeprüfte persönliche Meinung.
Verlinke die anderen Zulassungen hierhin.
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12
15.10.2010 00:02 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß nach Sachsen-Anhalt,
nun jetzt wird es rechtlich wirklich "witzig"
Die Aussage der Filialleitung:"daß die Firma adp bei Bedarf "in gewissem Umfang", ein Änderungsrecht an ihrer eigenen Software hat, und daß dies auch mit der PtB so abgesprochen ist."
Diese Aussage der Filialleitung solltest Du nicht nur hier verschriftlichen, sondern auch adD.
Die PtB darf derartige Zusagen nicht machen! Behörden dürfen Wirtschaftsteilnehmern keine Vorteile gewähren, die rechtlich unzulässig sind!
Wenn der Inhaber der Bauartzulassung einen Änderungsantrag stellt, so ist dieser zuerst durch die Zulassungsbehörde zu prüfen und zu zulassen, bevor dieser entsprechend "verbaut" werden darf! Wenn es derartige "Absprachen" geben würde, würde dies "tiefgreifende" dienstrechtliche Problematiken mit sich bringen, um es nett zu formulieren.
Ich hoffe mal nicht, dass Du eine Klientelpolitik von Walter unterstützt!
Aufgrund des Gesamtsachverhalts der sich hier darstellte, inklusive der von Tapier erwähnten Rundmail, verstehe ich deinen Satz nicht:
"Nun, in einer Hinsicht bin ich jetzt beruhigt...."
Hattest Du jetzt unterschiedliche Checksummen bei CC2 Angabe festgestellt, wie oben mehrfach angegeben oder nicht?
Oder warst Du nun beruhigt, weil
- "bin auch mit der Filialleitung der größten beiden Merkur-Hallen ins Gespräch gekommen"
- "eine völlig andere Sachlage erwartet, eher etwas in der halbseidenen Richtung"
- "Änderungsrechte...dies auch mit der PtB so abgesprochen"
Gruß
Meike
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13
15.10.2010 05:25 |
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sir fair
Jungspund
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Themenstarter
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Meine Beruhigung resultiert daher, daß sich die scheinbar abweichende Checksumme der Geräte in 'freier' Aufstellung als Fehler meinerseits herausgestellt hat - deshalb auch "in EINER Hinsicht".
Zur Problematik der abweichenden Merkur-Versionen: hier bleibe ich vorerst beunruhigt :-)
Ich werde mich auf jeden Fall noch einmal hier zu Wort melden, wenn ich Informationen zur weiteren Würdigung der Angelegenheit bekomme.
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14
15.10.2010 08:00 |
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Guenter
Tripel-As
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Ich war in der vergangenen Woche auch überrascht, als der Techniker einer Merkur Spielothek ein Update aufgespielt hat, obwohl es gar kein neues Update gab. Die Checksummen der einzelnen Geräte scheinen sich dabei nicht zu unterscheiden, wobei ich nicht dazu gekommen bin, die Checksumme des Jackpots nachzuschauen, da dafür alle 4 Spielstellen in unbespieltem Zustand sein müssen.
Nach meiner Einschätzung/Beobachtung hat sich an den Programmen nicht viel verändert. Es wird kleine Fehlerkorrekturen geben, und vielleicht die eine oder andere Änderung bei den Parametern des Jackpots.
Die erste Programmversion enthielt einen Fehler, der einige Zeit unentdeckt blieb. Ich vermute, man wird sich mit einem breit angelegten Test davon vergewissern wollen, dass die zukünftige Version zuverlässig läuft, ehe sie verbreitet wird.
Ich hatte mich über diese scheinbaren internen Updates sehr geärgert, da ich - unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines solchen Verhaltens - die Auffassung vertrete, dass überall dieselben Programmversionen installiert sein sollten. Zudem lief die aktuelle Programmversion meines Wissens zuverlässig, es war aus meiner Sicht vollkommen unnötig.
Günter
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15
15.10.2010 14:33 |
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rosebud
Routinier
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hi,
ist das Monopoly-center eigentlich 1 Gerät mit 4 Spielstellen oder sind es 4 Geräte ?
grüße
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16
15.10.2010 21:52 |
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Guenter
Tripel-As
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
ist das Monopoly-center eigentlich 1 Gerät mit 4 Spielstellen oder sind es 4 Geräte ?
grüße |
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Was für ein erfrischender Beitrag zum Thema.
Günter
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17
15.10.2010 22:23 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo rosebud,
die Frage beantworte ich gerne, da sich einige Aufsteller haben bequatschen lassen (von wem auch immer)
und nun im Streit mit ihren Ordnungsbehörden liegen.
Für ein Monopoly mit vier Spielstellen musst Du 4 Spielgeräte zählen!
Dazu gibt es bereits seit Jahrzehnten, d.h. seit den ersten Bauartzulassungen mit mehr als einer Spielstelle ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
nachlesbar unter BverwG, 05.03.1968 , I C 21/67
Hallo Guenter,
wenn es zu einem "update" gekommen ist (eigentlich falscher Begriff),
bei dem die Checksumme gleich bleibt, dürfte es sich nur um eine Freischaltung von
Spielen oder Spielvarianten handeln, welche bereits in der Bauartzulassung erfasst war.
Alles andere wäre rechtlich absolut problematisch und sollte zudem der Zulassungsbehörde umgehend schriftlich mitgeteilt werden,
von dem der es gesehen hat, da dies wiederum ein Zeichen dafür ist, dass der §33 e greifen müsste.
Die Geschichte mit "es wird freigeschaltet" nannte die PtB eine "unternehmerische Entscheidung",
was zwar problematisch ist für die Unternehmer, die die Entscheidung gar nicht treffen können,
da ihnen die Möglichkeiten nicht bekannt sind,
aber um das Wettbewerbsrecht wurde sich in den Wirtschaftsministerien offensichtlich nicht gekümmert,
da ansonsten in der SpielV eine entsprechende Passage aufgenommen worden wäre.
z.B. "Dem Aufsteller sind zum Spielgerät die Betriebsanleitung und alle Spiele, Spielvarianten, Spiel- und Gewinnpläne,
den Spielausgang und die Buchhaltung beeinflussbaren Größen und Möglichkeiten und auch nicht aktivierte Programme mitzuteilen,
um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten."
Gruß
Meike
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18
16.10.2010 06:53 |
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eszet
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Walter B
Hier kann jeder seine persönliche Meinung ungeprüft einstellen.....
kein Problem und das finde ich gut!
Zum Thema:
Da gibt es viele Kombinationen.
Entstanden durch die verschiedenen Gerätetypen verbunden mit der verschiedenen Spielesoftware.
Aber alle sind zugelassen.
Die Prüfsummen sind bekannt.
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Wo sind die Zulassungen veröffentlicht?
Welche Prüfsummen sind bekannt?
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19
18.10.2010 20:04 |
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tapier
Routinier
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Also:
Wenn das Monopoly System ein Spielgerät mit 4 Spielstellen ist, müssen für dieses Gerät aus einer 12er Konzession 4 Geräte abgebaut werden.
Wenn also ein Betreiber bereits 12 Geräte in einer Halle hat, dürfen nach der Installation des Systems nur noch 8 Geldspielgeräte und dieses Monopoly dort sein.
Also 4 Geräte angeschlossen an Monopoly und 4 andere Geräte.
Oder wie sieht es aus ?
PS.
Wie kommt eigentlich das dieses System eine Zulassung hat ?
in der SpielV heist es eindeutig:
§ 13, 1.7 "Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen."
Das ist bei Monopoly aber nicht der Fall, der "Einsatz" erfolgt über Punkte von anderen Spielgeräten.
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20
18.10.2010 20:58 |
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