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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » AMA gegen Zählwerkausdrucke? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen AMA gegen Zählwerkausdrucke? 5 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,005 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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AMA gegen Zählwerkausdrucke?

Gruß an alle,

wer kann etwas zur nachfolgenden Information sagen, d.h. ob dies tatsächlich angedacht ist.

Angeblich (nicht verifiziert) soll sich die AMA dafür einsetzen, dass die Ptb-zugelassenen Glücksspielgeräte
nicht mehr mit Zählwerkausdrucken ausgestattet werden müssen, bzw. dass das Einreichen von
excel-Tabellen mit Umsatzzahlen pro Zeitintervall gesetzlich als ausreichend angesehen würde.

Ist jmd. etwas bekannt, dass die entsprechenden Passagen in der SpielV "modifiziert" werden sollen?


Gruß
Meike
1 14.04.2010 16:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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GaulPauselman GaulPauselman ist männlich
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RE: AMA gegen Zählwerkausdrucke?

Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

wer kann etwas zur nachfolgenden Information sagen, d.h. ob dies tatsächlich angedacht ist.

Angeblich (nicht verifiziert) soll sich die AMA dafür einsetzen, dass die Ptb-zugelassenen Glücksspielgeräte
nicht mehr mit Zählwerkausdrucken ausgestattet werden müssen, bzw. dass das Einreichen von
excel-Tabellen mit Umsatzzahlen pro Zeitintervall gesetzlich als ausreichend angesehen würde.

Ist jmd. etwas bekannt, dass die entsprechenden Passagen in der SpielV "modifiziert" werden sollen?


Gruß
Meike

Das Muster der neuen SpielV nach der Evaluierung in 2011 liegt intern schon vor und da ist einiges Überraschendes gestrichen worden. Vielleicht wagt es ja einer über Wikileak - mal sehen. Man nähert sich aber gern der Industrie weiter an.
2 14.04.2010 16:41 GaulPauselman ist offline E-Mail an GaulPauselman senden Beiträge von GaulPauselman suchen
Solon
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Anna Anna ist weiblich
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RE: AMA gegen Zählwerkausdrucke?

Hallo,

das spricht ja dafür, dass die Evaluation der SV wie geplant beendet ist und die Branche mit dem BMWI an der neuen SV bastelt. Das hatte der Staatssekretär ja bereits im Februar angekündigt:

....................................
Herr Burgbacher wies darauf hin, dass mit ersten Studienergebnissen zur Evaluation im März diesen Jahres zu rechnen sei. Er versicherte, dass das BMWi die Ergebnisse in enger Abstimmung mit der Unterhaltungssautomatenbranche prüfen und sich daraus möglicherweise ergebende Forderungen umsetzen werde.

http://www.baberlin.de/nachricht0.html?&tx_ttnews[pointer]=6&tx_ttnews[tt_news]=974&tx_ttnews[backPid]=128&cHash=3473d9a6ec
...................................

Die Formulierung von GauPauselmann "da ist einiges Überrraschendes gestrichen worden" klingt ja interessant. Damit wird ja wohl nicht die Umbuchung in Punkte gemeint sein? Scherz beiseite! Es wird wohl nur kleine kosmetische Änderungen geben. Wetten dass!

Bin gespannt auf den Entwurf zur Novellierung der SV! Falls ihn jemand auf wikileak oder sonstwo sichtet, bitte unbedingt hier melden.

Viele Grüße

Anna

P.S. Habe ein Problem den Link korrekt darzustellen, bitte Rest der URL Adesse per Hand (copy and paste) eintragen

Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert, zum letzten Mal von Anna: 15.04.2010 10:39.

3 15.04.2010 10:19 Anna ist offline E-Mail an Anna senden Beiträge von Anna suchen
jochen B. jochen B. ist männlich
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Ein Teil der Herstelleraufsteller (AMA) dürften wegen ihren allnächtlichen Kassenentnahmen ein echtes Problem haben Geräterausdrucke vorlegen zu können.

Wer ist Herr Herr Burgbacher?
4 18.04.2010 19:48 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
jasper
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Ernst Burgbacher (FDP), parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, ist ein alt Bekannter:

http://www.isa-guide.de/gaming/articles/28254_awi_ima_2010_eroeffnet.html
5 19.04.2010 07:58 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
RudiCartell RudiCartell ist männlich
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RE: AMA gegen Zählwerkausdrucke?

Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

wer kann etwas zur nachfolgenden Information sagen, d.h. ob dies tatsächlich angedacht ist.

Angeblich (nicht verifiziert) soll sich die AMA dafür einsetzen, dass die Ptb-zugelassenen Glücksspielgeräte nicht mehr mit Zählwerkausdrucken ausgestattet werden müssen, bzw. dass das Einreichen von excel-Tabellen mit Umsatzzahlen pro Zeitintervall gesetzlich als ausreichend angesehen würde.
...

Gruß
Meike


Zunächst kann ich nichts Konkretes zur Eingangsfrage der AMA beisteuern, weiß nur, dass mir das Finanzamt meine Excel-Tabellen als Fahrtenbuch schon einmal um die Ohren gehauen hat und dafür gute Gründe anführte, die ich nachbezahlen durfte.

In diesem Zusammenhang kann man doch mal die ebenfalls aus dem PTB-Wissenspool stammenden Ideen (Herr Norbert Zisky) zum Kassensicherungssystem INSIKA, mit dem Bargeldkreisläufe fälschungssicher nachvollziehbar werden sollen, aus der Schublade holen und beim Evaluierungsprozess der SpielV als Verbesserungspotenzial einbringen.
Das wäre progressiv, richtungsweisend und konstruktiv liebe AMA!

Gruß vom Rudi


.
6 21.04.2010 15:29 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
Meike
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Hallo Rudi,

die Vorstellung von INSIKA durch Dr. Zisky fand ich auch klasse, aber ist für die aktuellen Aufzeichnungen der PTB zugelassenen Spielgeräte
leider nicht anwendbar, da dort nicht die einzelnen Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden.

INSIKA so sagte es Dr. Zisky auch auf Nachfrage ist nur möglich, wenn die Buchhaltung jeden einzelnen Buchungsvorgang des Geschäftsvorfalls,
hier des einzelnen Spielvertrags erfasst.

Gruß
Meike
7 22.04.2010 15:54 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hier sprachen wir damals über INSIKA.

Bei der letzten Demonstration habe ich von Herrn Dr. Zisky einen INSIKA-Kassen-Beleg erhalten.

Die sofortige (Online-)Überprüfung über I-Phone ergab, dass es sich um einen nicht veränderten Originalbeleg handelt!

INSIKA hat noch einmal eine Schippe draufgelegt....

INSIKA Demonstration


Edit
Noch einmal zur Erinnerung:
INSIKA > gefördert durch das BMWi auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
INSIKA Beleg.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 30.03.2012 17:48.

8 30.03.2012 17:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

und dann muss man sich einfach mal die vollkommen steuerrechtlich unzulänglichen Datenausdrucke von den PTB zugelassenen Geldspielgeräten anschauen und besonders nett ist dann, wenn man sich noch anschaut, welche geringfügigen Möglichekeiten in VDAI-Datendruckprotokoll überhaupt möglich ist,
d.h. die maximal 90 Tagesjournale
die maximalen Eintragungen bei den Entnahmen, Fehlerprotokollen etc.


Und besonders drollig wird es dann, wenn die Datenvernichtung durch das BMWI und die PTB abgenickt wird und der Unternehmer wieder die Möglichkeit bekommt ganz "legal" wieder mit dem Ausdrcuk 01 A 01 zu beginnen.


VG
Meike
9 31.03.2012 07:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zu INSIKA fand ich jetzt noch Hinweise auf einen Feldversuch in Berlin....Fundstelle S. 26 ff.


Grüße

__________________
gmg
10 23.04.2012 13:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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hab ich aber auch schon mehrfach gehört, dass Merkur und HierBinIchKÖnig nur excel tabellen beim FA abgeben. Glaube dass das schon länger so gemacht wird.
11 23.04.2012 14:17 koeppx ist offline Beiträge von koeppx suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zitat:
Original von koeppx
hab ich aber auch schon mehrfach gehört, dass Merkur und HierBinIchKÖnig nur excel tabellen beim FA abgeben. Glaube dass das schon länger so gemacht wird.


Also diese Aussagen zu den "Papieren", die bei A oder B eingereicht werden (werden müssen) sind nicht kohärent..

Bei der Finanzverwaltung werden Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht. In diesen Umsatzsteuervoranmeldungen ist "alles drin"...
Jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung. Egal oder der Betrieb gross oder klein ist (wir lassen jetzt mal die Vierteljahreszahler etc aussen vor).
Da gibt es keine Excel-Tabellen, die dem Finanzamt eingereicht werden.


Einzige Ausnahme dürften die Finanzämter in den Stadtstaaten sein. Dort ist ggf. das Finanzamt auch für die Vergnügungssteuererhebung zuständig. Aussagen zu der Arbeitsweise dieser Finanzämter liegen hier nicht vor.

In den Flächenbundesländern liegt die Vergnügungssteuererhebung in den Händen der einzelnen Kommune.
"Jede" dieser Kommunen hat sich ihre eigene Vergnügungssteuersatzung geschrieben. Nach dieser Vergnügungssteuersatzung werden entsprechende Erklärungen eingereicht. Ob Auslesestreifen - in welcher Länge auch immer - oder Excel-Tabellen - in welcher Länge auch immer - angefordert werden oder im Vereinfachungswege von den Verordnungsgebern auf die Vorlage von Auslesestreifen oder auch Excel-Tabellen verzichtet wird, regeln "die Ausführungsbestimmungen" jeder einzelnen Kommune.

Das hat also gar nix mit Merkur oder HBIK zu tun.
Das liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Kommune. Hier sitzen die "Schuldigen".

Das der Verzicht auf die Vorlage der Auslesestreifen der GSG in ihrer technisch längstmöglichen Form absolut verantwortungslos ist, ist natürlich klar. Bei den heutigen Möglichkeiten...
Ich liebe den zusätzlichen Straftatbestand der Verfälschung technischer Aufzeichnungen. Das bringt noch mal ein "bisschen mehr"...

Aber wie gesagt:
Das ist kein Sonderrecht der beiden angesprochenen GROSSEN.
Wenn die Kommunen sich aufraffen könnten, die Satzungen entsprechend zu schreiben und die Unterlagen entsprechend anzufordern wäre alles zumindest besser.
Man könnte den "Bodensatz" (wo habe ich noch die Zahl 5 - 15 % gelesen / gehört? ) besser erwischen.

Vllt hat ja jemand einen Vorschlag, wie man mal einige Tausend Kommunen im Bundesgebiet mit entsprechenden werthaltigen Vorschlägen beglücken könnte????

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 23.04.2012 15:40.

12 23.04.2012 15:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Sorry, aber jetzt muß ich mal antworten:

Alles was ich hier lese ist absoluter BULL SHIT!!!

Ich hatte gerade eine Kontrolle bezgl. meiner Streifen.

Laut Aussage des Steueramtes kann ich meine Daten per Tabelle (Exel oder direkt WIN DAS) melden, wenn:

1.) Ich die Daten die ich auslese mit kompletter Statistik auslese.

2.) ich die Daten, die direkt aus der Vernetzung an die Zentrale gesendet werde über 10 Jahre Archiviere.

Also Kontrolle durch das FA super einfach!

Alles klar???
13 23.04.2012 23:07 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Hallo David,

das ist vollkommen richtig, dass hier der "Schwarze-Peter" nicht nur bei einigen Stadtsteuerämtern liegt, sondern maßgeblich auch beim FA.

Denn die müssten eigentlich laut "schreien" und schreiben mindestens seit 2007, nachdem man auch bei den Automaten, die nach neuer SpielV zugelassen wurde, festgestellt hatte, dass sich trotz Gesetzesänderung nichts verändert hatte.

- Aber viele Betriebsprüfer wurden eingespart und eine Spezialisierung ist bei wenig Personal auch oft schwierig.-

Gerade das FA sitzt absolut an der Quelle - eigentlich - aber wenn man sich die Anzahl der Geldwäscheverdachtsanzeigen insgesamt (Unternehmens- / Berufsstandsunabhängig) anschaut, ist es äußerst spärlich, was hier von Seiten der FA kommt.

Auf die Schnelle habe ich nur die Quelle des Lagebildes Finanzermittlungen des Landes BW im Netz gefunden http://www.lka-bw.de/LKA/statistiken/Doc...lungen_2010.pdf
Derartige Lagebilder werden jedes Jahr für jedes Bundesland herausgegeben.

Bsp.: BW, so wurde dort in 2010 nur insgesamt 16 Geldwäscheverdachtsanzeigen von Finanzbehörden gem. §31b AO erstattet.


Wer den § nicht kennt, anbei http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__31b.html


Und wenn Du das mit den absoluten Zahlen der Geldwäscheverdachtsanzeigen vergleichst, ist das sehr aussagekräftig.

Eigentlich müssten nämlich die Finanzbehörden führend sein bei den Verdachtsanzeigen, da sie die beste Möglichkeit der Informationsgewinnung haben.


VG
Meike
14 24.04.2012 05:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Kommen wir noch einmal zu INSIKA zurück.

Was ist INSIKA ?
INSIKA ist ein kryptografischer Manipulationsschutz für Registrierkassen

Bereits im Jahresbericht 2003 des Bundesrechnungshofes wird auf drohende Steuerausfälle durch Manipulationsmöglichkeiten in modernen Registrierkassen hingewiesen. In Registrierkassen gespeicherte Daten können in vielen Systemen beliebig, ohne die geringsten Spuren zu hinterlassen, verändert werden. Abhilfe ist danach dringend geboten. Deshalb erarbeitete das BMF einen Gesetzentwurf zur Verhinderung dieser Manipulationen unter Bezug auf ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Bundesministerium für Finanzen vorgeschlagenen Verfahrens. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen wurde ein Fachkonzept zur Umsetzung des Gesetzes entwickelt. Unter Leitung der PTB wurde eine entsprechende technische Lösung im Rahmen des INSIKA-Projektes (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) konzipiert und umgesetzt. Dieses Vorhaben wurdr vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als MNPQ-Projekt (Messen, Normen, Prüfen und Qualitätssicherung) gefördert. Die für Juli 2008 geplante Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett wurde vertagt.

Bei Umsetzung des Konzepts wird Steuerbetrug verhindert. Das führt zur mehr Steuergerechtigkeit. Der Steuerpflichtige hat bei Anwendung des Systems den Vorteil, dass er nachweisen kann, dass alle Bareinnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Mehrkosten sind sowohl bei der Nachrüstung bestehender Kassensysteme als auch bei neuen Systemen gering.

Der Manipulationsschutz basiert auf einer digitalen Signatur, die von einer durch eine autorisierte zentrale Stelle ausgegebenen Chipkarte erzeugt wird. Damit geschützte Daten können nicht unerkannt verändert werden. Selbst bei einer Manipulation oder beim Verlust der Daten ist durch technische Vorkehrungen eine Abschätzung der Umsätze möglich. Die Lösung basiert auf bewährter, moderner Sicherheitstechnik, ist vergleichsweise einfach zu implementieren und klassischen Fiskalspeicherlösungen in jeder Hinsicht deutlich überlegen.


Der vorgenannten Text wurde der Web-Side INSIKA entnommen.

Wie man lesen kann, wurde eine autorisierte zentrale Stelle für die Chipcardausgabe benötigt.

Wenn ich zutreffend informiert worden bin, wird die "autorisierte zentrale Stelle" D-TRUST heute diese Arbeit aufnehmen.

Grüße

__________________
gmg
15 07.05.2012 08:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Wie geht es jetzt mit INSIKA weiter ??

Nächste Schritte
In den nächsten Wochen wird der INSIKA-Abschlussbericht erscheinen. Alle wesentlichen technischen Zusammenhänge werden dokumentiert. Darüber hinaus soll noch im ersten Halbjahr 2012 ein PTB-Bericht als zusammenfassende Übersicht des INSIKA-Projekts erscheinen.


Grüße

__________________
gmg
16 07.05.2012 16:26 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

hast Du eine Quelle zu zur Chipcardausgabe von D-Trust.

In deren Produktpalette ist es noch nicht aufgenommen worden oder habe ich etwas auf deren hp übersehen?

VG
Meike
17 08.05.2012 04:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Moin Meike

Zitat on
Die für den Einsatz dieser Systeme erforderlichen INSIKA-Smartcards (TIM) können zukünftig vom Zertifizierungsdienstanbieter D-Trust bezogen werden. Das Antragsverfahren und die damit verbundenen Prozesse werden in Kürze bekannt gegeben.


Fundstelle


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 08.05.2012 12:06.

18 08.05.2012 08:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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So wie es aussieht, ist der Startschuß gefallen.


Fuindstelle Startseite INSIKA Bereich: News

Ausstellung von INSIKA-Smartcards

Ab sofort können Anträge auf Ausstellung von INSIKA-Smartcards für den realen Betrieb Online bei der Bundesdruckerei/D-Trust gestellt werden. Damit wurde die Ausstellung von INSIKA-Zertifikaten und Bereitstellung von INSIKA-Smartcards durch einen anerkannten Zertifizierungsdienstanbieter erreicht.

Derzeit wird die Antragsseite über den Link :
https://my.d-trust.net/antrag4/public/er...40/Projektnr/67
erreicht.

Beachten sie dabei bitte unbedingt die „Informationen zur INSIKA-Smartcard“ auf der Seite „Ausfüllhinweise“. Hier werden alle erforderlichen Informationen bereitgestellt, die für den Einsatz und den Umgang mit der INSIKA-Smartcard erforderlich sind. INSIKA ist ein offenes Verfahren, die Nutzung von INSIKA ist nicht an die Auswahl eines bestimmten Komponentenherstellers oder Dienstleisters gebunden.

Da die Hamburger Gewerbeaufsicht bisher als einzige Registrierungsbehörde gelistet ist, können gegenwärtig nur Taxiunternehmer aus Hamburg gültige Anträge stellen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.hamburg.de/taxi . Für Fragen zur Nutzung von INSIKA für Taxameter wenden Sie sich bitte an Ihre Fachwerkstatt oder Ihren Taxameterhersteller.

Für Unternehmen aus anderen Bundesländern bzw. aus anderen Branchen wird der Antragsprozess zukünftig angepasst. Auf unserer Website http://insika.de/ finden Sie dazu demnächst weitere Informationen.


Es funktioniert also!

Grüße

__________________
gmg
19 14.07.2012 19:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Nach meinem Kenntnisstand wurde zu INSIKA in der BT-DRS 17/9320 letztmalig durch die Bundesregierung ausgeführt:

Link

Frage 40.
Setzt sich die Bundesregierung für eine Verbesserung der Manipulationssicherheit von Registrierkassen ein?
Wenn ja, welche Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich?
Falls nicht, aus welchen Gründen?


Antwort:
Zur Verbesserung der Manipulationssicherheit von Registrierkassen wurde das BMF-Schreiben zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ vom 26. November 2010 erlassen.
[Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen sind in die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung im Bereich der Erfassung von Bareinnahmen“ eingeflossen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung im Bereich der Erfassung von Bareinnahmen“ hat daraufhin das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ vom 26. November 2010 (BStBl. I S. 1342) erarbeitet.]

Außerdem wurde das Forschungsprojekt INSIKA (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert und von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bis Februar 2012 durchgeführt. Das Ziel des Projekts war die Entwicklung einer innovativen Lösung zur Absicherung von Daten aus Bargeldumsätzen und Messwerten an elektronischen Kassensystemen. Der Fokus liegt dabei auf einer hohen Manipulationssicherheit, geringen Kosten, automatisierbaren Audits und ungehinderten Innovationsmöglichkeiten der Kassenhersteller.

Wesentliche Details zu INSIKA kann man dem beigefügten Merkblatt Stand 07 - 2012 entnehmen.

Außerdem werden in einem PTB-Bericht (Erscheinungstermin: 3. Quartal 2012) alle wesentlichen Aspekte des INSIKA-Projekts beschrieben.

Grüße

Dateianhang:
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gmg
20 16.07.2012 13:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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