AMA gegen Zählwerkausdrucke? |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.477
Nächster Level: 41.283.177
|
|
AMA gegen Zählwerkausdrucke? |
|
Gruß an alle,
wer kann etwas zur nachfolgenden Information sagen, d.h. ob dies tatsächlich angedacht ist.
Angeblich (nicht verifiziert) soll sich die AMA dafür einsetzen, dass die Ptb-zugelassenen Glücksspielgeräte
nicht mehr mit Zählwerkausdrucken ausgestattet werden müssen, bzw. dass das Einreichen von
excel-Tabellen mit Umsatzzahlen pro Zeitintervall gesetzlich als ausreichend angesehen würde.
Ist jmd. etwas bekannt, dass die entsprechenden Passagen in der SpielV "modifiziert" werden sollen?
Gruß
Meike
|
|
1
14.04.2010 16:18 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
GaulPauselman
Grünschnabel
Dabei seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.956
Nächster Level: 29.658
|
|
RE: AMA gegen Zählwerkausdrucke? |
|
Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
wer kann etwas zur nachfolgenden Information sagen, d.h. ob dies tatsächlich angedacht ist.
Angeblich (nicht verifiziert) soll sich die AMA dafür einsetzen, dass die Ptb-zugelassenen Glücksspielgeräte
nicht mehr mit Zählwerkausdrucken ausgestattet werden müssen, bzw. dass das Einreichen von
excel-Tabellen mit Umsatzzahlen pro Zeitintervall gesetzlich als ausreichend angesehen würde.
Ist jmd. etwas bekannt, dass die entsprechenden Passagen in der SpielV "modifiziert" werden sollen?
Gruß
Meike |
|
Das Muster der neuen SpielV nach der Evaluierung in 2011 liegt intern schon vor und da ist einiges Überraschendes gestrichen worden. Vielleicht wagt es ja einer über Wikileak - mal sehen. Man nähert sich aber gern der Industrie weiter an.
|
|
2
14.04.2010 16:41 |
|
|
Solon
|
|
|
|
jochen B.
Foren As
Dabei seit: 09.02.2010
Beiträge: 90
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 467.369
Nächster Level: 555.345
|
|
Ein Teil der Herstelleraufsteller (AMA) dürften wegen ihren allnächtlichen Kassenentnahmen ein echtes Problem haben Geräterausdrucke vorlegen zu können.
Wer ist Herr Herr Burgbacher?
|
|
4
18.04.2010 19:48 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.782
Nächster Level: 8.476.240
|
|
|
5
19.04.2010 07:58 |
|
|
RudiCartell
Tripel-As
Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 997.092
Nächster Level: 1.000.000
|
|
RE: AMA gegen Zählwerkausdrucke? |
|
Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
wer kann etwas zur nachfolgenden Information sagen, d.h. ob dies tatsächlich angedacht ist.
Angeblich (nicht verifiziert) soll sich die AMA dafür einsetzen, dass die Ptb-zugelassenen Glücksspielgeräte nicht mehr mit Zählwerkausdrucken ausgestattet werden müssen, bzw. dass das Einreichen von excel-Tabellen mit Umsatzzahlen pro Zeitintervall gesetzlich als ausreichend angesehen würde.
...
Gruß
Meike |
|
Zunächst kann ich nichts Konkretes zur Eingangsfrage der AMA beisteuern, weiß nur, dass mir das Finanzamt meine Excel-Tabellen als Fahrtenbuch schon einmal um die Ohren gehauen hat und dafür gute Gründe anführte, die ich nachbezahlen durfte.
In diesem Zusammenhang kann man doch mal die ebenfalls aus dem PTB-Wissenspool stammenden Ideen (Herr Norbert Zisky) zum Kassensicherungssystem INSIKA, mit dem Bargeldkreisläufe fälschungssicher nachvollziehbar werden sollen, aus der Schublade holen und beim Evaluierungsprozess der SpielV als Verbesserungspotenzial einbringen.
Das wäre progressiv, richtungsweisend und konstruktiv liebe AMA!
Gruß vom Rudi
.
|
|
6
21.04.2010 15:29 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.477
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Rudi,
die Vorstellung von INSIKA durch Dr. Zisky fand ich auch klasse, aber ist für die aktuellen Aufzeichnungen der PTB zugelassenen Spielgeräte
leider nicht anwendbar, da dort nicht die einzelnen Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden.
INSIKA so sagte es Dr. Zisky auch auf Nachfrage ist nur möglich, wenn die Buchhaltung jeden einzelnen Buchungsvorgang des Geschäftsvorfalls,
hier des einzelnen Spielvertrags erfasst.
Gruß
Meike
|
|
7
22.04.2010 15:54 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.477
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo gmg,
und dann muss man sich einfach mal die vollkommen steuerrechtlich unzulänglichen Datenausdrucke von den PTB zugelassenen Geldspielgeräten anschauen und besonders nett ist dann, wenn man sich noch anschaut, welche geringfügigen Möglichekeiten in VDAI-Datendruckprotokoll überhaupt möglich ist,
d.h. die maximal 90 Tagesjournale
die maximalen Eintragungen bei den Entnahmen, Fehlerprotokollen etc.
Und besonders drollig wird es dann, wenn die Datenvernichtung durch das BMWI und die PTB abgenickt wird und der Unternehmer wieder die Möglichkeit bekommt ganz "legal" wieder mit dem Ausdrcuk 01 A 01 zu beginnen.
VG
Meike
|
|
9
31.03.2012 07:27 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.047.451
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zu INSIKA fand ich jetzt noch Hinweise auf einen Feldversuch in Berlin....Fundstelle S. 26 ff.
Grüße
__________________ gmg
|
|
10
23.04.2012 13:18 |
|
|
koeppx
Eroberer
Dabei seit: 18.04.2011
Beiträge: 74
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 352.221
Nächster Level: 369.628
|
|
hab ich aber auch schon mehrfach gehört, dass Merkur und HierBinIchKÖnig nur excel tabellen beim FA abgeben. Glaube dass das schon länger so gemacht wird.
|
|
11
23.04.2012 14:17 |
|
|
Corleis
Routinier
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.963.557
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Sorry, aber jetzt muß ich mal antworten:
Alles was ich hier lese ist absoluter BULL SHIT!!!
Ich hatte gerade eine Kontrolle bezgl. meiner Streifen.
Laut Aussage des Steueramtes kann ich meine Daten per Tabelle (Exel oder direkt WIN DAS) melden, wenn:
1.) Ich die Daten die ich auslese mit kompletter Statistik auslese.
2.) ich die Daten, die direkt aus der Vernetzung an die Zentrale gesendet werde über 10 Jahre Archiviere.
Also Kontrolle durch das FA super einfach!
Alles klar???
|
|
13
23.04.2012 23:07 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.477
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo David,
das ist vollkommen richtig, dass hier der "Schwarze-Peter" nicht nur bei einigen Stadtsteuerämtern liegt, sondern maßgeblich auch beim FA.
Denn die müssten eigentlich laut "schreien" und schreiben mindestens seit 2007, nachdem man auch bei den Automaten, die nach neuer SpielV zugelassen wurde, festgestellt hatte, dass sich trotz Gesetzesänderung nichts verändert hatte.
- Aber viele Betriebsprüfer wurden eingespart und eine Spezialisierung ist bei wenig Personal auch oft schwierig.-
Gerade das FA sitzt absolut an der Quelle - eigentlich - aber wenn man sich die Anzahl der Geldwäscheverdachtsanzeigen insgesamt (Unternehmens- / Berufsstandsunabhängig) anschaut, ist es äußerst spärlich, was hier von Seiten der FA kommt.
Auf die Schnelle habe ich nur die Quelle des Lagebildes Finanzermittlungen des Landes BW im Netz gefunden http://www.lka-bw.de/LKA/statistiken/Doc...lungen_2010.pdf
Derartige Lagebilder werden jedes Jahr für jedes Bundesland herausgegeben.
Bsp.: BW, so wurde dort in 2010 nur insgesamt 16 Geldwäscheverdachtsanzeigen von Finanzbehörden gem. §31b AO erstattet.
Wer den § nicht kennt, anbei http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__31b.html
Und wenn Du das mit den absoluten Zahlen der Geldwäscheverdachtsanzeigen vergleichst, ist das sehr aussagekräftig.
Eigentlich müssten nämlich die Finanzbehörden führend sein bei den Verdachtsanzeigen, da sie die beste Möglichkeit der Informationsgewinnung haben.
VG
Meike
|
|
14
24.04.2012 05:18 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.047.451
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Kommen wir noch einmal zu INSIKA zurück.
Was ist INSIKA ?
INSIKA ist ein kryptografischer Manipulationsschutz für Registrierkassen
Bereits im Jahresbericht 2003 des Bundesrechnungshofes wird auf drohende Steuerausfälle durch Manipulationsmöglichkeiten in modernen Registrierkassen hingewiesen. In Registrierkassen gespeicherte Daten können in vielen Systemen beliebig, ohne die geringsten Spuren zu hinterlassen, verändert werden. Abhilfe ist danach dringend geboten. Deshalb erarbeitete das BMF einen Gesetzentwurf zur Verhinderung dieser Manipulationen unter Bezug auf ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Bundesministerium für Finanzen vorgeschlagenen Verfahrens. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen wurde ein Fachkonzept zur Umsetzung des Gesetzes entwickelt. Unter Leitung der PTB wurde eine entsprechende technische Lösung im Rahmen des INSIKA-Projektes (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) konzipiert und umgesetzt. Dieses Vorhaben wurdr vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als MNPQ-Projekt (Messen, Normen, Prüfen und Qualitätssicherung) gefördert. Die für Juli 2008 geplante Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett wurde vertagt.
Bei Umsetzung des Konzepts wird Steuerbetrug verhindert. Das führt zur mehr Steuergerechtigkeit. Der Steuerpflichtige hat bei Anwendung des Systems den Vorteil, dass er nachweisen kann, dass alle Bareinnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Mehrkosten sind sowohl bei der Nachrüstung bestehender Kassensysteme als auch bei neuen Systemen gering.
Der Manipulationsschutz basiert auf einer digitalen Signatur, die von einer durch eine autorisierte zentrale Stelle ausgegebenen Chipkarte erzeugt wird. Damit geschützte Daten können nicht unerkannt verändert werden. Selbst bei einer Manipulation oder beim Verlust der Daten ist durch technische Vorkehrungen eine Abschätzung der Umsätze möglich. Die Lösung basiert auf bewährter, moderner Sicherheitstechnik, ist vergleichsweise einfach zu implementieren und klassischen Fiskalspeicherlösungen in jeder Hinsicht deutlich überlegen.
Der vorgenannten Text wurde der Web-Side INSIKA entnommen.
Wie man lesen kann, wurde eine autorisierte zentrale Stelle für die Chipcardausgabe benötigt.
Wenn ich zutreffend informiert worden bin, wird die "autorisierte zentrale Stelle" D-TRUST heute diese Arbeit aufnehmen.
Grüße
__________________ gmg
|
|
15
07.05.2012 08:44 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.047.451
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Wie geht es jetzt mit INSIKA weiter ??
Nächste Schritte
In den nächsten Wochen wird der INSIKA-Abschlussbericht erscheinen. Alle wesentlichen technischen Zusammenhänge werden dokumentiert. Darüber hinaus soll noch im ersten Halbjahr 2012 ein PTB-Bericht als zusammenfassende Übersicht des INSIKA-Projekts erscheinen.
Grüße
__________________ gmg
|
|
16
07.05.2012 16:26 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.477
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo gmg,
hast Du eine Quelle zu zur Chipcardausgabe von D-Trust.
In deren Produktpalette ist es noch nicht aufgenommen worden oder habe ich etwas auf deren hp übersehen?
VG
Meike
|
|
17
08.05.2012 04:56 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.047.451
Nächster Level: 41.283.177
|
|
So wie es aussieht, ist der Startschuß gefallen.
Fuindstelle Startseite INSIKA Bereich: News
Ausstellung von INSIKA-Smartcards
Ab sofort können Anträge auf Ausstellung von INSIKA-Smartcards für den realen Betrieb Online bei der Bundesdruckerei/D-Trust gestellt werden. Damit wurde die Ausstellung von INSIKA-Zertifikaten und Bereitstellung von INSIKA-Smartcards durch einen anerkannten Zertifizierungsdienstanbieter erreicht.
Derzeit wird die Antragsseite über den Link :
https://my.d-trust.net/antrag4/public/er...40/Projektnr/67
erreicht.
Beachten sie dabei bitte unbedingt die „Informationen zur INSIKA-Smartcard“ auf der Seite „Ausfüllhinweise“. Hier werden alle erforderlichen Informationen bereitgestellt, die für den Einsatz und den Umgang mit der INSIKA-Smartcard erforderlich sind. INSIKA ist ein offenes Verfahren, die Nutzung von INSIKA ist nicht an die Auswahl eines bestimmten Komponentenherstellers oder Dienstleisters gebunden.
Da die Hamburger Gewerbeaufsicht bisher als einzige Registrierungsbehörde gelistet ist, können gegenwärtig nur Taxiunternehmer aus Hamburg gültige Anträge stellen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.hamburg.de/taxi . Für Fragen zur Nutzung von INSIKA für Taxameter wenden Sie sich bitte an Ihre Fachwerkstatt oder Ihren Taxameterhersteller.
Für Unternehmen aus anderen Bundesländern bzw. aus anderen Branchen wird der Antragsprozess zukünftig angepasst. Auf unserer Website http://insika.de/ finden Sie dazu demnächst weitere Informationen.
Es funktioniert also!
Grüße
__________________ gmg
|
|
19
14.07.2012 19:01 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.047.451
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Nach meinem Kenntnisstand wurde zu INSIKA in der BT-DRS 17/9320 letztmalig durch die Bundesregierung ausgeführt:
Link
Frage 40.
Setzt sich die Bundesregierung für eine Verbesserung der Manipulationssicherheit von Registrierkassen ein?
Wenn ja, welche Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich?
Falls nicht, aus welchen Gründen?
Antwort:
Zur Verbesserung der Manipulationssicherheit von Registrierkassen wurde das BMF-Schreiben zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ vom 26. November 2010 erlassen.
[Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen sind in die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung im Bereich der Erfassung von Bareinnahmen“ eingeflossen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung im Bereich der Erfassung von Bareinnahmen“ hat daraufhin das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ vom 26. November 2010 (BStBl. I S. 1342) erarbeitet.]
Außerdem wurde das Forschungsprojekt INSIKA (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert und von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bis Februar 2012 durchgeführt. Das Ziel des Projekts war die Entwicklung einer innovativen Lösung zur Absicherung von Daten aus Bargeldumsätzen und Messwerten an elektronischen Kassensystemen. Der Fokus liegt dabei auf einer hohen Manipulationssicherheit, geringen Kosten, automatisierbaren Audits und ungehinderten Innovationsmöglichkeiten der Kassenhersteller.
Wesentliche Details zu INSIKA kann man dem beigefügten Merkblatt Stand 07 - 2012 entnehmen.
Außerdem werden in einem PTB-Bericht (Erscheinungstermin: 3. Quartal 2012) alle wesentlichen Aspekte des INSIKA-Projekts beschrieben.
Grüße
__________________ gmg
|
|
20
16.07.2012 13:31 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 189.047 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.967.711
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|