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Zum Ende der Seite springen Glücksspiel in Restaurants in der Schweiz erlaubt 7 Bewertungen - Durchschnitt: 8,717 Bewertungen - Durchschnitt: 8,717 Bewertungen - Durchschnitt: 8,717 Bewertungen - Durchschnitt: 8,71
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foerster foerster ist männlich
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Glücksspiel in Restaurants in der Schweiz erlaubt

So, jetzt geht's in der Schweiz richtig los - das könnte spannend werden:

Die Richter in Bern haben den Entscheid der Spielbankenkommission aufgehoben, die die virtuellen Rubbel-Lose in Casinos verbannen wollte.

Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2006 entschieden, dass die Tactilo- und Touchlotgeräte als Geldspielautomaten und nicht als Lotteriespiele gelten würden. Ihr Betrieb sei deshalb gemäss Spielbankengesetz nur in lizenzierten Casinos zulässig.

Wäre es bei diesem Entscheid geblieben, hätten die rund 350 elektronischen Tactilo-Geräte verschwinden müssen, die von der Loterie Romande seit Jahren in westschweizer Gaststätten und Kiosken betrieben werden. In der Deutschschweiz plant Swisslos die Einführung des vergleichbaren Apparats Touchlot.

Gegen den Entscheid der ESBK gelangten die Loterie Romande, Swisslos sowie sämtliche Kantone ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun gutgeheissen hat. Das Urteil kann von der ESBK oder vom ebenfalls am Verfahren beteiligten Schweizer Casino Verband innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Richter in Bern kommen in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die umstrittenen Automaten nicht dem Spielbankengesetz unterstehen, sondern dem Lotteriegesetz. Zuständig für ihre Bewilligung sind deshalb die Kantone, die teilweise bereits vor Jahren grünes Licht für den Betrieb der Geräte gegeben haben.

Entscheidend für die Qualifikation als Lotterie ist laut Gericht, dass das Spiel nach Plan abläuft. Die verfügbaren Teilnahmescheine, die Zahl und der Rang der Gewinnlose sowie der auszuschüttende Gewinnbetrag seien festgelegt. An der Planmässigkeit ändere nichts, dass die Loszuteilung selber durch einen Zufallsgenerator erfolge.

Der Streit um die Tactilo-Automaten dauert seit 2004. Damals hatte die ESBK ihre Untersuchung eröffnet und ein Moratorium für neue Tactilo-Automaten verhängt. Bei den virtuellen Rubbel-Losen werden durch Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt. Ein Gewinn, der bis zu 10'000 Franken betragen kann, wird sofort ersichtlich.

Beim Streit geht es um viel Geld. Die 350 Tactilo-Geräte in der Westschweiz haben 2008 über 107 Millionen Franken eingebracht. Ein Teil der Erträge fliesst an gemeinnützige Organisationen.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/stan.../story/22218196

foerster
1 29.01.2010 12:48 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
Solon
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prochnau prochnau ist männlich
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Der Bundesrat hat heute entschieden, die von der Loterie Romande lancierte Volksinitiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ („Tactilo-Initiative“) abzulehnen und ihr einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen.

Näheres dazu findet man auf der Seite des Schweizer Casino Verbands:

http://www.switzerlandcasinos.ch/
2 24.03.2010 16:34 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Solon
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schneiderlein schneiderlein ist weiblich
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Das Schweizer Bundesgericht hat das vorläufige Tactilo-Verbot nun bestätigt. Grund war ursprünglich der, dass man der Meinung war, dass die Automaten unter das Lotterie- und nicht unter das Spielbankengesetz fallen.

Die 700 bisher aufgestellten Automaten dürfen jedoch weiterhin betrieben werden - zumindest so lange, bis das Verfahren vollständig abgeschlossen ist.

Bisher haben die Tactilo-Geräte der Loterie Romande über 107 Millionen Franken eingebracht, insofern dürfte es dem Unternehmen durchaus daran gelegen sein, dass die Geldquelle nicht versiegt. Mal sehen, was die sich da noch einfallen lassen.

http://www.suedostschweiz.ch/newsticker/...rt=&newsRegion=

schneiderlein
3 31.03.2010 17:38 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
Claire Claire ist weiblich
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Die 700 Geräte dürfen aufgestellt bleiben?! Was ist denn das für eine merkwürdige Regelung. Das wäre ja so, als ob man jemanden wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt, er sein Mordinstrument bis zum Abschluss des Verfahrens aber weiterhin behalten dürfte. Man, man, man...

Gruß,

Claire
4 03.04.2010 09:29 Claire ist offline Beiträge von Claire suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Ja, so läuft das nun mal. Traurig aber wahr.
5 05.04.2010 13:02 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
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Seit nunmehr 6 Jahren läuft nun bereits der Hickhack um die Tactilo-Geräte und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Die potenziellen Einnahmen lassen die Gemeinden stets schlucken. Nun soll der Landrat entscheiden:

http://bazonline.ch/basel/land/Fruehzeit.../story/27076541

foerster
6 10.05.2010 09:44 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
schneiderlein schneiderlein ist weiblich
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Aus news.search.ch:

Tactilo bereitet Casinos Kopfzerbrechen

Bei Tactilo und Touchlot werden virtuelle Rubbel-Lose durch Berührung des Bildschirms aufgedeckt. Ein Gewinn, der bis zu 10'000 Fr. betragen kann, wird sofort ersichtlich. Die Gewinnchancen sind überdurchschnittlich hoch. Anfang Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es sich bei Tactilo und Touchlot um Lotterien und nicht um Glücksspiel handelt. Darum müssen die Automaten auch nicht in Casinos stehen wogegen sich der Casino-Verband und die Eidg. Spielbankenkommission wehren. Die Casinos sähen das Geld lieber in ihre Kassen fliessen und kämpfen deswegen um ein Verbot.

http://news.search.ch/inland/2010-07-29/...-kopfzerbrechen

schneiderlein
7 29.07.2010 16:30 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

kann mir jemand mal den Unterschied zwischen Lotterie und Glücksspiel erklären? Ich war bisher immer der Meinung, eine Lotterie sei eine bestimmte Art des Glücksspiels. Dem scheint ja offensichtlich nicht so zu sein. Zumindest nicht nach Ansicht der Schweizer. Oder?

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
8 03.08.2010 07:28 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
lene lene ist weiblich
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Eine Lotterie ist ein Glücksspiel, bei dem der Spieler gegen einen finanziellen Einsatz auf das Ziehen vorher getippter Zahlen aus einer begrenzten Zahlenmenge setzt.

Glücksspiele sind per rechtlicher Definition Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen – und nicht vom Geschick oder den Entscheidungen der Spieler.

Insofern ist jede Lotterie (natürlich) ein Glücksspiel, wohingegen (ebenso natürlich) nicht jedes Glücksspiel eine Lotterie sein muss.

Die Grenzziehung der Schweizer ist mir allerdings genauso unverständlich wie dir.

lene
9 05.08.2010 19:43 lene ist offline Beiträge von lene suchen
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