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Autor Beitrag
Thema: Einnahmen aus Glücksspiel sind unverzichtbar
Claire

Antworten: 19
Hits: 29.833
17.11.2010 13:39 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Das statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass die Länder durch Glücksspiele insgesamt voraussichtlich 3,3 Milliarden Euro einnehmen werden.
Hauptquellen sind die Lotteriesteuer mit 1,5 Milliarden Euro und die Gewinnablieferung des Zahlenlottos beziehungsweise Fußballtotos mit insgesamt 1,1 Milliarden Euro. Die Abgaben der Spielbanken und die Gewinnablieferung der Lotterien bringen zusätzlich jeweils 0,3 Milliarden Euro in die Kassen der Länder.

Die höchsten Einnahmen aller Bundesländer erwartet naturgemäß Nordrhein-Westfalen mit 700 Millionen Euro. Bei Bremen werden es hingegen wohl nur 27 Millionen Euro.

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c..._046__p002.psml

Gruß,

Claire
Thema: Immer mehr Kasinos
Claire

Antworten: 51
Hits: 61.290
12.10.2010 09:06 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Das hat sowieso niemand verstanden, warum sich ein Investor für solche defizitären Unternehmen interessiert - zumal abzusehen war, dass sich daran nichts ändern lässt.
Noch unverständlicher ist allerdings, dass der Finanzminister nun vorschlägt, die angeschlagenen Spielbanken wieder (befristet) unter Landesregie zu führen. Das sagt doch schon viel über seine Befähigung für seinen Job aus. Jetzt will er die Spielbanken noch zwei Jahre vom Land betreiben lassen und indessen wieder einen neuen Eigentümer suchen. Mit welchem Zweck denn bitte? Ich verstehe nicht, warum es für ihn so schwierig ist, sich mit dem Gedanken abzufinden, dass die Spielbanken dort keine Zukunft haben. Wie blind muss man denn sein?

Gruß,

Claire
Thema: privates Gewinnspiel
Claire

Antworten: 2
Hits: 1.819
07.10.2010 14:15 Forum: Spielrecht


Nach der neusten Entscheidung des EuGH ist das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten und Glücksspiele nicht mit EU-Recht vereinbar, was nicht bedeutet, dass jedes Glücksspiel nun sofort legal ist. Der Gesetzgeber ist lediglich angehalten, entsprechende neue Vorschriften zu entwickeln, was aber wohl erst 2011 passieren wird. Bis dahin ist sowohl die Veranstaltung als auch die Teilnahme an solcherlei Glücksspielen ist strafbar.

Gruß,

Claire
Thema: Lagebericht Novomatic AG 2010
Claire

Antworten: 10
Hits: 12.514
13.09.2010 10:15 Forum: Spielrecht


Interne Unterlagen der Staatsanwaltschaft Wien sollen belegen, dass der ehemalige österreichische Karl-Heinz Grasser vom Glücksspielkonzern Novomatic Provisionen erhalten haben soll. Wer hätte das gedacht...

http://www.profil.at/articles/1036/560/2...ovisionszahlung

Gruß,

Claire
Thema: Spielhallen boomen in Stuttgart
Claire

Antworten: 29
Hits: 56.201
01.09.2010 09:02 Forum: gewerbliches Spielrecht


Na ja, aber die ansässigen Vergnügungsstätten zahlen neben der Gewerbesteuer immer auch Millionenbeträge an Vergnügungssteuer in die Stadtkassen. Ich bezweifle, dass es vielen Städten daher ein großes Anliegen ist, Spielhallen zu verhindern. Zwar tüfteln die Oberen überall öffentlich an Abwehrkonzepten, zur Umsetzung kommen aber tatsächlich die wenigsten. Im Gegenteil: Als Abschreckungsmaßnahme verkaufte Steuererhöhungen spülen noch mehr Gelder in die Kassen. In Berlin hat man lauthals damit getönt, die Regeln für staatliche Casinos verschärft zu haben. Das mag stimmen. Gleichzeitig hat man aber auch die Auflagen für Automatenaufsteller gelockert. Hat man wohl vergessen, zu erwähnen.

Gruß,

Claire
Thema: Keine unerlaubte Glücksspielwerbung
Claire

Antworten: 25
Hits: 35.206
01.09.2010 08:44 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Tja, dieses vermaledeite Glücksspielwerbeverbot. In Bayern liegt der Lotto-Jackpot derweil bei rund 12 Mio. Euro, die Annahmestellen dürfen allerdings nicht darauf hinweisen. Die staatliche Lotterieverwaltung Bayern hat extra ein Fax an alle Lotto-Läden verschickt mit der strikten Aufforderung, „unverzüglich alle Jackpot-Plakate abzuhängen und bis auf weiteres auf jegliche schriftliche Jackpotinformation zu verzichten“. Wie ärgerlich.

Der Grund dafür: Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. hat beim Landgericht München I einen Bestrafungsantrag eingereicht. Nach dem GlüStV sind gezielte Anreize oder Ermunterungen zur Teilnahme an der Lotterie schließlich verboten, mögliche Millionen-Gewinne dürfen nicht plakativ beworben werden und nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale wurde dagegen verstoßen. Bei Überprüfungen in mehreren Städten sei den Wettbewerbshütern wiederholt ein „massives Missverhältnis zwischen der plakativen Bewerbung der Jackpot-Summe“ und den Hinweisen zu Altersbegrenzung, geringen Gewinnchancen und Suchtgefahr aufgefallen. Der Ärger in den Annahmestellen dürfte groß sein.

http://www.mainpost.de/lokales/franken/P...art1727,5710762

Gruß,

Claire
Thema: Glücksspiel in den USA
Claire

Antworten: 10
Hits: 8.209
15.08.2010 13:12 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Hi,

der Streit dauert aber durchaus schon etwas länger an und ist nicht wirklich neu. Die Zeitungen drübern berichten immer wieder über Pros und Contras. Die Times hat letztens auch über die Lage in Europa berichtet und entsprechende Beispiele aufgezeigt. Ich weiß leider nicht mehr genau, in welcher Ausgabe das war, aber der Europäische Online-Casino-Markt wurde als sehr liberal dargestellt, sodass das Fazit war, dass die USA in dieser Hinsicht durchaus von Europa lernen könnten. Welche Richtung man drüben letztlich einschlagen wird, ist jedoch noch völlig offen, und die Expertenmeinungen gehen vollkommen auseinander.

Gruß,

Claire
Thema: Sportwetten
Claire

Antworten: 72
Hits: 80.409
06.08.2010 10:24 Forum: Spielrecht


Hallo,

im Rahmen der gesamteuropäischen Konsumentenkampagne Right2bet wurden bei der FIFA-WM 2010 die Angebote mehrerer nationaler Monopolanbieter, wie etwa Svenska Spel (Schweden), De Lotto (Niederlande) und Lotto Bayern mit seinem Sportwettenangebot ODDSET mit privaten Anbietern wie etwa Ladbrokes, Bwin, Stanleybet, Unibet und William Hill verglichen.

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Studie:

· Die staatlichen Monopolveranstalter boten ihren Kunden durchschnittlich um 32% schlechtere Quoten als lizenzierte private Anbieter. Am schlechtesten waren Kunden aus Deutschland dran, die laut der Studie um 48% schlechtere Quoten erhielten als wenn sie frei den Anbieter mit der besten Quote hätten wählen können.

- Ein "perfekter Wettkunde" (der bei der WM immer richtig lag) hätte bei einem Einsatz von EUR 20,- bei jedem WM-Match bei einem Monopolanbieter EUR 629,- weniger Gewinne gemacht als wenn er seine Wetten bei einem privaten Buchmacher hätte abgeben können.

· Die Monopolanbieter boten den Kunden, die ihre Heimatmannschaft bei der WM mit einer Wette unterstützen wollten, um 35% schlechtere Quoten als private Anbieter. Auch hier war das deutsche Monopolangebot bei Weitem am schlechtesten. Bei ODDSET gab es laut der Studie um 62% schlechtere Quoten als bei einem frei zu wählenden Anbieter mit der besten Quote.

Die genauen Zahlen findet ihr in der Studie anbei.

Gruß,

Claire
Thema: Anhebung der Vergnügungssteuer in Berlin
Claire

Antworten: 10
Hits: 16.749
Anhebung der Vergnügungssteuer in Berlin 03.08.2010 08:04 Forum: Spielrecht


Der Berliner Senat will die rasante Ausbreitung des Glücksspiels in der Hauptstadt stoppen und deshalb die Betreiberfirmen von Geldspielautomaten höher besteuern. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) sagte gegenüber der Berliner Zeitung, er wolle die Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten noch in diesem Jahr von elf auf mindestens 15 Prozent anheben. Zurzeit werde geprüft, ob rechtlich ein noch höherer Satz möglich ist.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeit...4905/304906.php

Gruß,

Claire
Thema: Verdacht auf Verstoß gegen das Bankwesengesetz
Claire

Antworten: 3
Hits: 1.424
Verdacht auf Verstoß gegen das Bankwesengesetz 09.07.2010 09:51 Forum: Spielrecht


Die FMA überprüft derzeit die Casinos Austria wegen Krediten, die das Unternehmen an Spieler vergeben hat - schließlich handelt es sich dabei um konzessionspflichtige Bankgeschäfte. Angeblich streckt die Casinos Austria AG Stammgästen gerne auch mal Geld zum Spielen vor, wodurch hunderte von Kunden den Casinos hohe Geldsummen schuldig geblieben sind. Die Beträge, die früher als "Spielerkredite" verbucht wurden, reichen für einzelne Spieler angeblich bis zu mehreren 10.000 Euro, in einem Fall sogar bis zu 200.000 Euro.

Der Casinos-Austria-Generaldirektor Karl Stoss widerspricht den Anschuldigungen und sagt, es seien keine Kredite vergeben worden, sondern nur "Privatschecks", die unter seiner Leitung nur mehr "von Personen angenommen werden dürfen, deren Bonität einwandfrei ist". Die Geldvergabe sei "mit anderen gängigen Zahlungsmitteln vergleichbar" und würde nur noch "in seltenen Ausnahmen" genehmigt.

Die Aufsicht überprüft nun, ob es sich bei dieser Praxis um eine gewerbsmäßige Kreditvergabe und somit um einen Verstoß gegen das BWG handelt. Falls ja, würde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

http://derstandard.at/1277337695507/FMA-...Spielerkrediten

Gruß,

Claire
Thema: Betrugsversuche beim Lotto
Claire

Antworten: 49
Hits: 76.921
07.07.2010 18:36 Forum: Spielrecht


Zur Zeit häufen sich im Kundenservice von Lotto Rheinland-Pfalz die Anrufe von Kunden und Annahmestellen, die darüber berichten, ein Schreiben eines "Lotto-Service" aus 49686 Lastrup erhalten zu haben. Dort wird man als "potenzieller Gewinner von sage und schreibe 1.000,00 €" angeschrieben. Absender ist: "Lotto-Service, Zentrale Gewinnabwicklungsstelle, Service-Büro, Postfach 1105, 49686 Lastrup". Unterschrieben ist der Brief unter anderem mit dem Namen Karin Ludwig. Die Auszahlung des Gewinns soll, so heißt es in diesem Schreiben, im Rahmen einer festlichen Veranstaltung mit freiem Mittagessen erfolgen.

Da auf dem Schreiben neben der Anschrift und der Telefonnummer auch das Geburtsdatum der Adressaten angegeben ist, sind viele Kunden von Lotto Rheinland-Pfalz verunsichert. Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler kann die Kunden beruhigen: "Diese Werbeschreiben kommen weder von uns noch geben wir personenbezogene Daten an Dritte weiter. Im Gegenteil: Lotto Rheinland-Pfalz geht mit den Daten seiner Kunden vertrauensvoll um und verarbeitet sie ausschließlich intern. Davon abgesehen bieten wir auch keine Busreisen zu Werbeverkaufsveranstaltungen an, sondern ausschließlich seriöse Glücksspiele in unseren Lotto-Annahmestellen. Für Briefe dieser Art", so Schössler, "kann es eigentlich nur einen Aufbewahrungsort geben: den Papierkorb!"

http://www.lotto-rlp.de/

Gruß,

Claire
Thema: Untersagung von Glücksspielwerbung
Claire

Antworten: 16
Hits: 20.461
05.07.2010 22:16 Forum: Spielrecht


Ich bin da vollkommen auf deiner Seite und sehe das ebenso. Ändern wird das am bestehenden Verständnis bzw. dem Umgang mit Glücksspielwerbung dennoch nichts. Bestes Beispiel: Die Rückweisung des Bundesgerichtshof der Nichtzulassungsbeschwerde des Freistaats Bayern (Beschluss vom 24.06.2010, Az. I ZR 88/09) gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG München) vom 30.04.2010, Az. 29 U 5351/08. Das "Tatendrang"-Plakat (Foto anbei) verstößt nachAuffassung der Wettbewerbszentrale gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages. Formulierungen wie „aufregende Momente … in einer Spielbank“, „aufregend anders“ und „die Abbildung einer sehr attraktiven Frau in tief dekolletiertem und hoch aufgeschlitzten Abendkleid“, wie bereits das Landgericht München I in der ersten Instanz festgestellt hatte, dürfen dabei nicht verwendet werden.

Dass Werbung für Glücksspiel verboten werden soll - ok. Aber dass Werbung erlaubt wird, solange keine Werbebotschaft vermittelt wird, ist doch tatsächlich irgendwie Quatsch.

Gruß,

Claire
Thema: Der Teil vom Finanzamt
Claire

Antworten: 9
Hits: 5.349
10.06.2010 08:33 Forum: Spielrecht


Anbei eine Verfügung zum Thema der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (koordinierter Ländererlass vom 22.04.2010, S-2240 A – 37 – St 210) mit folgendem Inhalt:

Pokergewinne seien steuerbar und rechnen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn sie berufsmäßig erzielt werden.

Der Berufsspieler werde mit Gewinnerzielungsabsicht tätig und beteilige sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, da er aufgrund des erforderlichen Umfangs seiner Spieltätigkeit, der erforderlichen Geschicklichkeit und der erforderlichen Höhe der Erlöse und Einsätze nicht nur einer Freizeitbeschäftigung nachgehe, sondern nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werde.

Seine Betätigung z. B. auf Online-Plattformen sei nach außen hin erkennbar, auch wenn der Spieler unter einem Pseudonym auftrete.

Die Leistung des Berufsspielers bestehe in der Teilnahme am Spiel und der Zusage, bei verlorenem Spiel den jeweiligen Einsatz zu erbringen.

Dies gelte unabhängig von der Frage, ob diese Pokerspiele im Einzelfall legal seien oder es sich um illegale Glücksspiele handele.

Zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb rechnen neben den Antritts-, Fernseh- und Werbegeldern usw. auch die Spielgewinne selbst.

Eine Steuerbarkeit von Pokergewinnen soll hingegen dann nicht vorliegen, wenn das Pokerspiel hobbymäßig ausgeübt werde.

Konsequenzen:

Verfügungen der Oberfinanzdirektionen binden lediglich nachgeordnete Finanzbehörden, nicht jedoch Finanzgerichte. Finanzgerichte sollen unabhängig auf der Basis von Steuergesetzen entscheiden.

Die Verfügung enthält aus Sicht der Finanzverwaltung zwei entscheidende Weichenstellungen:

- berufsmäßig erzielte Pokergewinne sind steuerbar;

- bei den Gewinnen handelt sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.

Die OFD Frankfurt stützt sich hierbei auf eine Entscheidung des BFH vom 11.11.1993 (XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622). Damals hatte der BFH entschieden, dass ein Croupier, der hauptberuflich täglich bis zu sechs Stunden an Geschicklichkeitskartenspielen wie zum Beispiel Skat teilnahm, seine diesbezüglichen Gewinne von rund 3.000 DM monatlich als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu versteuern hatte.

Der BFH hatte ausgeführt, dass für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung zu unterscheiden sei zwischen reinen Glücksspielen, die nicht oder nur in geringem Maße durch das besondere Geschick des jeweiligen Spielers beeinflusst werden können und solchen, die zwar auch von Zufällen bestimmt sind, bei denen aber ein begrenztes und überschaubares Verlustrisiko um des Entgelts willen in Kauf genommen wird und bei denen über eine gewisse Dauer letztlich der gewinnt, der über die besseren Fertigkeiten verfügt. Der BFH gelangte bei den fraglichen Kartenspielen zu dem Ergebnis, dass deren Ausgang von Geschick und Erfahrung der Spieler abhängig waren.

Folgt man der Verfügung der OFD Frankfurt, handelt es sich bei einem berufsmäßig ausgeübten Pokerspiel nicht um ein Glücksspiel, sondern um ein Geschicklichkeitsspiel. Nur auf dieser Basis kann nach der bisherigen Rechtsprechung der Finanzgerichte die Steuerpflicht von Gewinnen aus Pokerspielen begründet werden.

Dieses Ergebnis ist bemerkenswert. Deutsche Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte gelangen regelmäßig zu der Einschätzung, dass Poker ein Glücksspiel sei und es deshalb unter die Vorschriften des GlüStV und des § 284 StGB falle. Sobald es aber um die Besteuerung von Einnahmen aus (berufsmäßigem) Pokerspiel geht, soll es sich jedoch in der Konsequenz der Verfügung der OFD Frankfurt um ein Geschicklichkeitsspiel handeln.

Die unterschiedlichen Wertungen erscheinen widersprüchlich. Poker kann schwerlich für steuerliche Zwecke ein Geschicklichkeitsspiel sein, verwaltungsrechtlich aber ein Glücksspiel. Auch wenn Finanz- und Verwaltungsbehörden unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen, erscheint nur eine einheitliche Auslegung des Begriffs des Glücksspiels sachgerecht. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Finanzgerichte gelangen.

Betroffene Spieler sollten jedenfalls bis zur Klärung der Rechtslage fristgerecht Einspruch gegen entsprechende Bescheide einlegen (lassen), um deren Bestandskraft zu verhindern. Sie sollten Aufzeichnungen nicht nur über Gewinne, sondern auch über korrespondierende Betriebsausgaben führen (Reisekosten, Buy-Ins, Verluste, etc.) und entsprechende Belege aufbewahren.

http://isa-guide.de/law/articles/29829_u...ergewinnen.html

Gruß,

Claire
Thema: Was macht man zur Kontrolle und Regulierung des Glücksspieles ?
Claire

Antworten: 16
Hits: 15.195
09.06.2010 13:19 Forum: Spielrecht


Der aktuelle Stand sieht wie folgt aus: Die Regierung in Liechtenstein hat sich auf eine Geldspielabgabe für die Spielbanken festgelegt, die zwischen zwischen 12,5% und 40% der Bruttospielerträge betragen wird. Auf die Errichtung eines Geldspielfonds wird vorerst verzichtet, die Erlöse aus der Geldspielabgabe werden komplett an die Landeskasse ohne Zweckbindung überwiesen.

http://www.vaterland.li/index.cfm?ressor...urce=lv&id=9209

Gruß,

Claire
Thema: Wann kommt die Glücksspielgesetzesnovellierung in Österreich?
Claire

Antworten: 19
Hits: 30.526
09.06.2010 13:12 Forum: Spielrecht


Hier findest du eine Zusammenfassung zum derzeitigen Stand:

http://derstandard.at/1271378474624/Poke...velle-dauert-an

Alles weitere wird wohl am Montag entschieden.

Gruß,

Claire
Thema: Neue Definition von „illegalem Glücksspiel“?
Claire

Antworten: 5
Hits: 5.878
03.06.2010 10:42 Forum: Spielrecht


Die unterschiedlichen Regelungen und Definitionen zum illegalen Glücksspiel haben nun endlich die EU-Minister auf den Plan gerufen, sodass man endlich versucht, eine landesgrenzenübergreifende Definition zu finden. Endlich. Denn nicht nur, dass das per se längst an der Zeit war, auch der Europäische Gerichtshof wird sich dadurch mit einigen nervigen Fällen weniger herumschlagen müssen.

Nach ersten Meldungen sieht die Definition wie folgt aus: „Illegales Glücksspiel ist Glücksspiel, bei dem die Anbieter nicht mit den nationalen Gesetzen des Landes operieren, in dem sie das Glücksspiel anbieten, wenn die nationalen Gesetze in Übereinstimmung mit den EU Richtlinien aufgestellt wurden." Allerdings: Stimmen die Glücksspielgesetze des Landes nicht mit den EU-Richtlinien übereinstimmen - und das ist in fast allen Ländern Europas der Fall - gilt das Glücksspiel nicht als illegal im Sinne des EU-Rechts. Hmm.

http://www.gamblingplanet.org/de/nachric...cksspiel/010610

Gruß,

Claire
Thema: Wann kommt die Glücksspielgesetzesnovellierung in Österreich?
Claire

Antworten: 19
Hits: 30.526
31.05.2010 09:23 Forum: Spielrecht


Anscheinend soll die geplante Glücksspielnovelle noch mehr Spielerschutzmechanismen enthalten, als bisher angedacht waren - so sollen beispielsweise die kleinen Automatenkabinen abgeschafft werden, die ganz einfach von der Straße zu erreichen sind. Außerdem wird gerade noch einmal die Maximaleinsatzanhebung diskutiert, nämlich von den geplanten 10 Euro auf lediglich 5 Euro. Zudem sollen die Glücksspielautomaten zusätzlich vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zertifiziert werden - am 08. Juni werden wir dahingehend schlauer sein, spätestens jedoch, wenn das Ganze am 16.17. Juni verabschiedet wird.

Gruß,

Claire
Thema: Poker in Österreich
Claire

Antworten: 12
Hits: 12.697
28.04.2010 13:11 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Na ja, aber man darf auch die synergieeffekte nicht unterschätzen sowie das Alleinstellungsmerkmal, dass man als Spielcasino im Gegensatz zu den unzähligen Spielhallen inne hat. Abgesehen davon: Warum sollte man auf die 30% Umsatz durch Poker verzichten?

Gruß,

Claire
Thema: Verstoß gegen GlüStV von Lotto Bayern
Claire

Antworten: 7
Hits: 6.025
Verstoß gegen GlüStV von Lotto Bayern 28.04.2010 13:08 Forum: Spielrecht


Lotto Bayern hat sich erneut eine Rüge einfangen:

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern), ist erneut wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag verurteilt worden. Die 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht I hat Lotto Bayern nach mündlicher Verhandlung am 19. April untersagt, für die "Sonderverlosung bei Keno" werben bzw. werben zu lassen.

Lotto Bayern hatte im Internet und auf Plakaten für eine KENO-Sonderverlosung geworben. Zentrales Bildmotiv war dabei ein Audi A3 Cabrio mit vier offensichtlich gut gelaunten, jungen Leuten. Das LG München I begründet sein Verbot damit, dass das Plakat darauf ausgerichtet sei, "einen Entschluss zur Teilnahme am Glücksspiel erst hervorzurufen und sich nicht darauf beschränkt, eine vorhandene Spielleidenschaft zu kanalisieren." Das Motiv würde sich nicht wie vom Glücksspielstaatsvertrag vorgeschrieben, auf die Präsentation von Informationen beschränken, sondern gezielt die Emotionen des Betrachters ansprechen. Mit dem Urteil widerspricht das LG dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport, die als Aufsichtsbehörde keine Bedenken gegen (u.a.) dieses Plakatmotiv hatte.

Ausführlich setzte sich das Landgericht München I zudem in seiner Begründung mit der Aktivlegitimation des Klägers, GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen, auseinander und bestätigt nochmals ausdrücklich die Zulässigkeit der Klage und den Unterlassungsanspruch des GIG.

Wohl mangels Argumente in der Sache, hatten staatliche Lottogesellschaften wiederholt vor Gerichten die Aktivlegitimation des Verbandes angezweifelt; meist allerdings erfolglos. Die Klagebefugnis des GIG wurde u.a. bereits bestätigt durch das LG Stuttgart (38 O 29/09 KfH, das LG Wiesbaden (11 O 12/09), das LG Magdeburg (10 U 61/09. Hs) das LG Berlin (103 O 56/09), das LG Bremen (12 O 454/09), das LG Potsdam (51 O 65/09), das OLG Brandenburg (1 W 15/09), das LG Wiesbaden (13 O 52/09), das LG Frankfurt/Main (6 U 133/09), das LG Koblenz (4 HK O 78/09) und das OLG Koblenz (9 U 889/09).

Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.

Gruß,

Claire
Thema: Betrugsversuche beim Lotto
Claire

Antworten: 49
Hits: 76.921
24.04.2010 16:07 Forum: Spielrecht


Aber auch sowas passiert leider immer und immer wieder. Daher sollten Tippgemeinschaften am besten auch immer alles schriftlich festhalten, damit so etwas nicht passieren kann.

Grüße,

Claire
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