Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages? |
prochnau
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61
10.09.2010 15:14 |
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Solon
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Kay Löffler
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Zeitungsenten über das Ende des Glücksspielmonopols |
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Schade, da ist mir prochnau zuvor gekommen.
Leider konnte mir Rechtsanwalt Dr. Hecker keine Zustimmung zur Einstellung des Artikels erteilen, da er diesen exklusiv für die Legal Tribune Online verfasst hat. Aber der Link hilft ja auch und einige Zitate sind hoffentlich dennoch gestattet, um neugierig zu machen:
Zitat: |
Der EuGH hat daher nur konkrete Einzelfragen bezüglich einzelner Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages beantwortet, die ihm die deutschen Verwaltungsgerichte erster Instanz vorgelegt haben. Auch teilt der EuGH nicht alle Bedenken dieser Gerichte, wie etwa jene gegen das Internet-Verbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV, das er ausdrücklich als geeignet ansieht, die legitimen Ziele des Glücksspielstaatsvertrages zu verfolgen.
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Zitat: |
Bei seiner Entscheidung war der EuGH an die – zum Teil veralteten und sogar falschen – Schilderungen der Sach- und Rechtslage durch die deutschen Verwaltungsgerichte gebunden, ohne selber prüfen zu können, ob deren Einschätzung zutreffend ist oder gar von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird. Entsprechend betont der EuGH in dem Urteil "Winner Wetten" (C-409/06, Rn. 68), dass das vorlegende Gericht "allein für die Würdigung des Sachverhalts des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zuständig ist
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Zitat: |
Nunmehr müssen die Verwaltungsgerichte unter Beachtung dieser vom EuGH erteilten "Leitlinien" beurteilen, ob die Sach- und Rechtslage in Deutschland wirklich die Grenzen überschreitet, die der EuGH aufgezeigt hat. Und das steht keineswegs bereits fest, wie die voreiligen Stellungnahmen der an einer Kommerzialisierung des Glücksspiels interessierten Kreise glauben machen wollen.
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Quelle:
Legal Tribune ONLINE vom 10.09.2010
Der Verfasser Dr. Hecker hat vor dem EuGH die Stadt Bergheim in dem Verfahren Winner Wetten vertreten.
Gruß aus dem flachen Bergheim
Kay Löffler
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 10.09.2010 22:32.
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62
10.09.2010 21:48 |
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Solon
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ussi
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hehe
ist doch klar dass der das so schreibt, er vertrat ja u.a bw
jedoch ist es ganz klar, dass das glückspielmonopol in seiner JETZTIGEN form NICHT MEHR ANGEWENDET WERDEN DARF.
ich meine was glaubt ihr was nun für eine klagewelle auf einige zukommt ???
das wird noch ganz lustig werden
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63
11.09.2010 07:08 |
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Meike
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Hallo Kay,
das sehe ich genauso.
Aufgrund der vielen voreiligen Presse und dem Umstand, dass manche Gewerbetreibenden nur Überschriften
aus der Presse lesen, anstatt die Urteile selbst, besteht z.Zt. nur wieder das Problem, dass es auf der Straße
viel "Redebedarf" geben wird.
Gruß
Meike
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64
11.09.2010 08:00 |
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anders
Kaiser
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RE: Zeitungsenten über das Ende des Glücksspielmonopols |
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Zitat: |
Original von Kay Löffler
Schade, da ist mir prochnau zuvor gekommen.
Leider konnte mir Rechtsanwalt Dr. Hecker keine Zustimmung zur Einstellung des Artikels erteilen, da er diesen exklusiv für die Legal Tribune Online verfasst hat. Aber der Link hilft ja auch und einige Zitate sind hoffentlich dennoch gestattet, um neugierig zu machen:
Zitat: |
Der EuGH hat daher nur konkrete Einzelfragen bezüglich einzelner Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages beantwortet, die ihm die deutschen Verwaltungsgerichte erster Instanz vorgelegt haben. Auch teilt der EuGH nicht alle Bedenken dieser Gerichte, wie etwa jene gegen das Internet-Verbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV, das er ausdrücklich als geeignet ansieht, die legitimen Ziele des Glücksspielstaatsvertrages zu verfolgen.
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Zitat: |
Bei seiner Entscheidung war der EuGH an die – zum Teil veralteten und sogar falschen – Schilderungen der Sach- und Rechtslage durch die deutschen Verwaltungsgerichte gebunden, ohne selber prüfen zu können, ob deren Einschätzung zutreffend ist oder gar von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird. Entsprechend betont der EuGH in dem Urteil "Winner Wetten" (C-409/06, Rn. 68), dass das vorlegende Gericht "allein für die Würdigung des Sachverhalts des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zuständig ist
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Zitat: |
Nunmehr müssen die Verwaltungsgerichte unter Beachtung dieser vom EuGH erteilten "Leitlinien" beurteilen, ob die Sach- und Rechtslage in Deutschland wirklich die Grenzen überschreitet, die der EuGH aufgezeigt hat. Und das steht keineswegs bereits fest, wie die voreiligen Stellungnahmen der an einer Kommerzialisierung des Glücksspiels interessierten Kreise glauben machen wollen.
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Quelle:
Legal Tribune ONLINE vom 10.09.2010
Der Verfasser Dr. Hecker hat vor dem EuGH die Stadt Bergheim in dem Verfahren Winner Wetten vertreten.
Gruß aus dem flachen Bergheim
Kay Löffler |
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Alle, die schon einmal klagen mussten, kennen doch die Problematik.
Nur wer hat bisher (freiwillig) für klare Verhältnisse gesorgt?
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65
11.09.2010 21:34 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
der Verfassungsrechtler und ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz von der CDU fordert nun die unverzügliche Zulassung privater Anbieter gefordert, weil in seinen Augen alle Versuche, das Staatsmonopol aufrecht zu erhalten, abwegig seien: “Es macht keinen Sinn, das untaugliche Konstrukt durch irgendwelche Korrekturen oder Reparaturen retten zu wollen. Die gesamte Rechtslage muss unverzüglich auf den Prüfstand." Der Ex-Verteidigungsminister hat die bisherige Gestaltung des Glücksspielmarktes stark kritisiert, weil der Staat sein Monopol nicht dazu genutzt hat, um die Spielsucht zu bekämpfen, sondern es ihm einzig und allein um die “Erzielung von Einkünften” gegangen sei. Und damit liegt er nicht ganz falsch.
http://newsburger.de/verfassungsrechtler...arkt-14858.html
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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66
13.09.2010 08:35 |
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Michi344
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Der Herr Scholz redet mir aus dem Herzen, das hatte ich schon vor zwei Tagen so ähnlich angemerkt.
Zitat: |
Wieso hat die Politik denn nicht schon viel früher reagiert.
Stattdessen war man der Meinung, dass man mit dem Besitz des Glücksspielmonopols und seinerzeit rechtlichen Auslegung seine Schäfchen im trockenen hat.
Der Rubel rollte ja, wo sollten denn die Bürger sonst Ihre Spielsucht nach Wetten und Lotto befriedigen. Dass aufgrund der heutigen Zeit und der Möglichkeiten des Internets es viele Bürger gibt, die trotz des Risikos Ihre Wetten über Ausländische Anbieter machen, weil dort z. Bsp. auch die Quoten besser sind, das hat der Staat die letzten Jahre auch klanglos hingenommen.
Egal wie aggressiv das staatliche Glücksspiel um neue Kunden geworben hat, egal ob die Kunden Ihre Spielsucht befriedigt haben, ( ist bei Lotto und Wetten über das Internet eh nicht zu verhindern gewesen ), Hauptsache das Geld und die Einnahmen für den Staat fließen.
Jetzt kommt der große Aufschrei, wir müssen das Monopol neu Regeln.
Sonst verlieren wir noch einen Grossteil unserer Einnahmen, die Leute werden noch süchtiger, uns fehlen die Mittel zur Förderung des Sports.
Leute selbst wenn der Staat das Monopol versucht mit neuen Gesetzen "NEU" zu regeln, der Kunde entscheidet selbst wo er Wetten geht.
Wenn der Staat jetzt noch der Meinung ist, das Monopol für Glücksspielautomaten an sich zu reißen, weil er denkt er macht das große Geld damit ( die Suchtpräventation ist doch nur ein scheinheiliges Argument ), dann soll er das doch machen.
Die Zuständigen Stellen des Staates können sich gern an mich wenden, und mir ein reelles Kaufangebot für unsere Automatenaufstellung und unsere Spielstätten machen, ich bin der erste, der sein Geschäft an den Staat verkauft.
Mit dem Schein werde ich mir dann im Ausland meinen Lebensunterhalt finanzieren, und dem Deutschen Staat sicherlich keiner Träne nachweinen.
So lange wie den Verantwortlichen in den Ämtern der Kommunen ( es gibt auch Ausnahmen ) jegliches wirtschaftliche Denken fremd ist, Sie Ihre Blockadehaltung gegenüber der Veränderung der Lebensgewohnheiten der Bürger nicht aufgeben,
so lange vielen Politikern der eigene Stuhl wichtiger ist, als eine eigene Meinung zu vertreten ( es gibt auch hier Ausnahmen ),
wird die Entwicklung in diesem Land weiterhin nur in Tippelschritten voran gehen.
Unsere Politiker fragen sich warum die Wahlbeteiligung so niedrig ist, das Beispiel des Glücksspielmonopols ist wiederum ein guter Grund, diesem Puppentheater fern zu bleiben.
Gruß Michael
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Das die Profitgier des Staates keine Grenzen kennt, ist ja wohl mehr als deutlich geworden, mit der Handhabung des Glücksspielmonopols.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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67
13.09.2010 15:20 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
und hier noch mal ein Interview mit dem ehemaligen Casino-Chef Hartmut Nevries zum EuGH-Urteil. Der klagt seit nunmehr 22 Jahren um zu viel gezahlte Abgabe. Ein Ende ist bis heute nicht abzusehen.
FRAGE: Herr Nevries, der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Glücksspielmonopol gekippt. Was sagen Sie dazu?
NEVRIES: Wir waren immer schon der Ansicht, dass dieser Schritt notwendig war, insbesondere gegenüber dem gestiegenen Glücksspielangebot und gegenüber den Lottogesellschaften. So wie es einen Rundfunkstaatsvertrag gibt, muss es auch beim Lotto einen Staatsvertrag zwischen den Ländern geben, der einheitliche Richtlinien regelt.
FRAGE: Und was ist mit den Spielbanken?
NEVRIES: Wer auf die Idee gekommen ist, die Spielbanken mit einzubeziehen, das wissen die Götter. Wir haben in jedem Bundesland eigene Spielbankengesetze mit sehr unterschiedlichen Laufzeiten und Gebühren. Das zu harmonisieren, wäre sicherlich angebracht – aber nicht über einen Staatsvertrag.
FRAGE: Die Luxemburger Richter haben ins Feld geführt, dass das deutsche Monopol nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht diene. Ein richtiges Argument?
NEVRIES: Ich bitte Sie – wir als Spielbanken haben das von Anfang an sehr verantwortlich getan. Wenn wir der Meinung waren, dass jemand sich um Kopf und Kragen spielt, dann haben wir ihn gesperrt oder mit ihm gesprochen und ihm Hilfe angeboten. Der eigentliche Verursacher für Spielsucht liegt ja nicht bei den Spielbanken, wie mittlerweile alle wissen, sondern bei den nicht geregelten Glücksspielen und den Spielhallen.
FRAGE: Herr Nevries, Sie liegen seit sage und schreibe 22 Jahren im juristischen Clinch mit dem Land Niedersachsen. Es geht um insgesamt 25 Millionen Euro aus der Spielbankenabgabe, die Sie zurückfordern, weil sie nach Ihrer Auffassung rechtswidrig kassiert worden waren. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
NEVRIES: Sie werden es kaum glauben – wir warten immer noch auf eine Entscheidung.
FRAGE: Worum geht es Ihnen eigentlich dabei?
NEVRIES: Es fing damit an, dass die Spielbankenabgabe Mitte der 80er-Jahre erhöht wurde. Aus unserer Sicht ist das aber eine verkappte Steuer, die durch ein Skandalgesetz legalisiert wurde und gegen die wir 1988 rechtliche Mittel eingelegt haben. Dann ging es zu wie beim Buchbinder Wanninger: Von einer Instanz zur anderen schob man uns, und keiner fühlte sich zuständig. Bis dann 1995 das Bundesfinanzgericht in München im Grundsatz erklärt hat, dass alle Spielbankabgaben eine Steuer sind.
FRAGE: Also ist der Begriff Spielbankenabgabe schon mal irreführend?
NEVRIES: Ja, das ist er. Er müsste eigentlich heißen: Bruttospielsteuer. Denn die „Spielbankenabgabe“ ist ja eine Steuer, die auf den Bruttoumsatz erhoben wird. Als die niedersächsischen Spielbanken im Jahr 1990 verstaatlicht wurden, liefen die Konzessionen naturgemäß aus, unser Gerichtsverfahren aber nicht. Es ist von einem Gericht zum anderen gewandert. Das Land hat immer verloren und ist immer wieder in die Revision gegangen. Um einer Verurteilung zur Rückzahlung zu entgehen, hat dann die Landesregierung im Jahr 2002 ihren großen Coup gelandet . . .
FRAGE: . . . Sie meinen die Änderung des Spielbankengesetzes?
NEVRIES: Exakt. Die damalige SPD-Landesregierung brachte es fertig, dass der nur spärlich besetzte Landtag in der letzten Sitzung vor der Sommerpause als letzten Tagesordnungspunkt das Spielbankengesetz so änderte, dass zuviel erhobene Abgaben auf 29 Jahre rückwirkend für rechtens erklärt wurden. Auf 29 Jahre! Damit wurden die umstrittenen Abgabenforderungen aus den 80er-Jahren im Nachhinein legalisiert. Ich nenne das einen in der Rechtsgeschichte dieses Bundeslandes einmaligen Vorgang.
FRAGE: Haben Sie denn nach dieser veränderten Lage noch eine Chance mit Ihrer Klage von 1988?
NEVRIES: Das neue Gesetz hat alle unsere Klagepunkte ausgehebelt. Also haben wir gegen den Parlamentsbeschluss ebenfalls geklagt. Denn es kann ja wohl nicht angehen, dass ein Gesetz mit einer Rückwirkung von 29 Jahren in Kraft getreten ist.
FRAGE: Wo ist die Sache zurzeit anhängig?
NEVRIES: Beim niedersächsischen Finanzgericht. Anfang dieses Jahres haben wir mal vorsichtig angefragt, wann’s denn weiter geht. Und was erfuhren wir? Dass es einen Wechsel in der Sachbearbeitung gegeben habe und der neue Berichterstatter sich erst in den Fall hineinlesen müsse. Das dauere ein halbes Jahr. Inzwischen ist ein dreiviertel Jahr vergangen, und wir wissen immer noch nichts Neues.
http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/Ar...der+Justiz.html
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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68
14.09.2010 08:41 |
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eszet
Tripel-As
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Zusammenfassung der Ausgangslage und Gemeinwohl orientierte Lösungsvorschläge:
Zitat: |
Wer den Glücksspielmarkt liberalisiert, fördert die Spielsucht! Medium: Pressemitteilung Fachverband Glücksspielsucht Datum: 09.09.2010
Ein kleiner, gut regulierter Glücksspielmarkt schützt die Bevölkerung am besten vor den Gefahren der Glücksspielsucht. Ein liberalisierter Markt dagegen führt zwangsläufig zu einer Steigerung der Zahl der Menschen, die problematisch oder gar süchtig spielen und sich und ihre Familien ruinieren. Das Eine ist ohne das Andere nicht zu haben. Wir haben es hier quasi mit zwei Seiten einer Medaille zu tun.
Die steigenden Gewinne der Glücksspielanbieter gehen auf Kosten des Allgemeinwohls. Suchtverbände und Suchtfachleute fordern das Bundeswirtschaftsministerium seit vielen Jahren auf, seine Klientelpolitik zugunsten der Automatenbranche endlich zu beenden und die Spielverordnung so zu novellieren, dass der Spielerschutz im Vordergrund steht und die enormen sozialen Kosten des Automatenspiels begrenzt werden. Konkrete Vorschläge hierzu –etwa seitens des Fachbeirates Glücksspielsucht (www.fachbeirat-gluecksspielsucht.de Empfehlungen)- liegen vor.
Bisher blieben diese Forderungen leider ungehört. Und das, obwohl die Gesundheitsministerkonferenz, die Innenministerkonferenz und auch die Finanzministerkonferenz hier ebenfalls dringenden Handlungsbedarf sehen. Der Fachverband Glücksspielsucht e.V. fordert die Bundesregierung auf, ihren Beitrag zur Erhaltung eines kleinen Glücksspielmarktes zu leisten und dazu beizutragen, dass die vom EuGH gestern zu Recht kritisierten Schwachpunkte der deutschen Glücksspielgesetzgebung geheilt werden.
Dazu gehört auch, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Ergebnisse der aus Steuergeldern finanzierten Studie zur Evaluierung der Spielverordnung, die die eigene Politik scheinbar nicht im besten Licht erstrahlen lässt, nicht weiter unter Verschluss hält. Es gilt die Studie unverzüglich zu veröffentlichen und die Ergebnisse bei der notwendigen Novellierung der Spielverordnung zu berücksichtigen.
Noch gibt es ausreichenden Gestaltungsspielraum für die Politik, die Bevölkerung vor den Gefahren eines expandierenden Glücksspielmarktes zu bewahren und eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes abzuwenden. Die Bundesländer müssten lediglich gegenüber den Lottogesellschaften und Spielcasinos die vom EuGH geforderten -und im Glücksspielstaatsvertrag auch festgelegten- Werbebeschränkungen konsequenter umsetzen. Hierzu scheint es eine Bereitschaft zu geben.
Die heutigen Aussagen von Kurt Beck, dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, gehen in diese Richtung. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Die größere Aufgabe kommt der Bundesregierung zu: Es bleibt zu hoffen, dass es ihr gelingt, in kurzer Zeit eine Spielverordnung vorzulegen, die den Auflagen des EuGH gerecht wird.
Herford, den 9. September 2010 Ilona Füchtenschnieder -Vorsitzende- Rückfragen an: Ilona Füchtenschnieder Mobil 0171 / 4231626 (Vorsitzende) |
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Quelle
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69
14.09.2010 10:06 |
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foerster
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Und noch was dazu:
Ein Weg die Zukunft zu sehen, ist das Verstehen der Gegenwart. Und manche haben da eine Vision: "Glückspielmonopol, die Dritte!" Und da ja nur beim Film einer die Klappe hält, verwundern die vielen Wortmeldungen nicht, die das optimistisch sehen. Zwei mal sind sie durchgefallen, beim Scheinheiligkeitstest und das Korsett für die üppigen Vorstellungen der deutschen Lottoaristokratie sitzt schon stramm. Wird sie erfolgreich sein, die Diät, die am 8. September 2010 verordnet wurde, bei dem schmerzlichen Verlangen nach dem Monopol, möchte man da fragen.
Zweifel sind angebracht, denn wie gelingt es, den großen Hunger der vielen Süchtigen nach den Einnahmen aus dem Glücksspiel zu stillen, um insoweit nicht mehr auffällig zu sein? Wie gelingt es, die über Jahre eingespielten Strukturen beim Automaten- und Kasinospiel zu brechen? Wie gelingt es, den Minderjährigen- und Spielerschutz zu gewährleisten? Wie gelingt es, Werbung strikt auf das begrenzt zuhalten und nicht darauf abzuzielen, den natürlichen Spieltrieb der Verbraucher zu fördern? Verstehen der Gegenwart ist angesagt.
Der notwendige "Reality-Check" scheint aber nicht stattzufinden. Spätestens ab dem 01.01.2008 "wurde Werbung von den Gesellschaften des DLTB äußerst restriktiv gehandhabt", heißt es von der Federführung des DLTB. Soweit durch den europäische Gerichtshof "also Werbemaßnahmen der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblock beanstandet werden, können nur solche gemeint sein, die aus der Zeit vor dem 01.01.2008 stammen.". Aha, gerade noch aus Furcht vor Ordnungshaft die Jackpotaufsteller eingeklappt und dann schon eine solche Äußerung edler Ritter. Zur Erinnerung: Der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern wurde nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages nicht nur einmal die einseitige Herausstellung des Jackpots verboten. Das Sündenregister ist auch im übrigen lang: Verbotswidrige Anreizwerbung für Sonderverlosungen, verbotswidrige Internetwerbungen, verbotswidrige Bedienung Minderjähriger mit Rubbellosen, verbotswidrige zum Glücksspiel anreizende Zeitungsanzeigen. Noch nie wurde die Staatliche Lotterieverwaltung Bayerns so oft wegen Verstoß gegen Werbeverbote verurteilt, wie seit 2008. Damit steht sie nicht alleine da. Noch Ende August 2010 verurteilte das Landgericht Oldenburg die niedersächsische Lotto-Toto Gesellschaft wegen elf Werbeverstößen in einem Hauptsacheverfahren. Ein Verfahren wegen Verkaufs von Rubbellosen an Minderjährige läuft. Zuvor ergingen schon vier einstweilige Verfügungen und ein Ordnungsmittelbeschluss. Auch in anderen Bundesländern hat man es mit den Werbeverboten nicht so genau genommen, wie sich auch an vielen Urteilen der Wettbewerbsgerichte zeigt.
Gegenwart verstanden? Das Monopol ist tot, es lebe die Vernunft.
http://isa-guide.de/gaming/articles/3079...s_monopol_.html
foerster
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70
14.09.2010 10:56 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von Schadulke
.... FRAGE: Die Luxemburger Richter haben ins Feld geführt, dass das deutsche Monopol nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht diene. Ein richtiges Argument?
NEVRIES: Ich bitte Sie – wir als Spielbanken haben das von Anfang an sehr verantwortlich getan. Wenn wir der Meinung waren, dass jemand sich um Kopf und Kragen spielt, dann haben wir ihn gesperrt oder mit ihm gesprochen und ihm Hilfe angeboten. Der eigentliche Verursacher für Spielsucht liegt ja nicht bei den Spielbanken, wie mittlerweile alle wissen, sondern bei den nicht geregelten Glücksspielen und den Spielhallen.
FRAGE: Herr Nevries, Sie liegen seit sage und schreibe 22 Jahren im juristischen Clinch mit dem Land Niedersachsen. Es geht um insgesamt 25 Millionen Euro aus der Spielbankenabgabe, die Sie zurückfordern, weil sie nach Ihrer Auffassung rechtswidrig kassiert worden waren. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
NEVRIES: Sie werden es kaum glauben – wir warten immer noch auf eine Entscheidung.
FRAGE: Worum geht es Ihnen eigentlich dabei?
NEVRIES: Es fing damit an, dass die Spielbankenabgabe Mitte der 80er-Jahre erhöht wurde. Aus unserer Sicht ist das aber eine verkappte Steuer, die durch ein Skandalgesetz legalisiert wurde und gegen die wir 1988 rechtliche Mittel eingelegt haben. Dann ging es zu wie beim Buchbinder Wanninger: Von einer Instanz zur anderen schob man uns, und keiner fühlte sich zuständig. Bis dann 1995 das Bundesfinanzgericht in München im Grundsatz erklärt hat, dass alle Spielbankabgaben eine Steuer sind.
FRAGE: Also ist der Begriff Spielbankenabgabe schon mal irreführend?
NEVRIES: Ja, das ist er. Er müsste eigentlich heißen: Bruttospielsteuer. Denn die „Spielbankenabgabe“ ist ja eine Steuer, die auf den Bruttoumsatz erhoben wird. Als die niedersächsischen Spielbanken im Jahr 1990 verstaatlicht wurden, liefen die Konzessionen naturgemäß aus, unser Gerichtsverfahren aber nicht. Es ist von einem Gericht zum anderen gewandert. Das Land hat immer verloren und ist immer wieder in die Revision gegangen. Um einer Verurteilung zur Rückzahlung zu entgehen, hat dann die Landesregierung im Jahr 2002 ihren großen Coup gelandet . . .
FRAGE: . . . Sie meinen die Änderung des Spielbankengesetzes?
NEVRIES: Exakt. Die damalige SPD-Landesregierung brachte es fertig, dass der nur spärlich besetzte Landtag in der letzten Sitzung vor der Sommerpause als letzten Tagesordnungspunkt das Spielbankengesetz so änderte, dass zuviel erhobene Abgaben auf 29 Jahre rückwirkend für rechtens erklärt wurden. Auf 29 Jahre! Damit wurden die umstrittenen Abgabenforderungen aus den 80er-Jahren im Nachhinein legalisiert. Ich nenne das einen in der Rechtsgeschichte dieses Bundeslandes einmaligen Vorgang.
FRAGE: Haben Sie denn nach dieser veränderten Lage noch eine Chance mit Ihrer Klage von 1988?
NEVRIES: Das neue Gesetz hat alle unsere Klagepunkte ausgehebelt. Also haben wir gegen den Parlamentsbeschluss ebenfalls geklagt. Denn es kann ja wohl nicht angehen, dass ein Gesetz mit einer Rückwirkung von 29 Jahren in Kraft getreten ist.
FRAGE: Wo ist die Sache zurzeit anhängig?
NEVRIES: Beim niedersächsischen Finanzgericht. Anfang dieses Jahres haben wir mal vorsichtig angefragt, wann’s denn weiter geht. Und was erfuhren wir? Dass es einen Wechsel in der Sachbearbeitung gegeben habe und der neue Berichterstatter sich erst in den Fall hineinlesen müsse. Das dauere ein halbes Jahr. Inzwischen ist ein dreiviertel Jahr vergangen, und wir wissen immer noch nichts Neues.
http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/Artikel/2428761/Reines+Gl%FCcksspiel+
mit+der+Justiz.html
Viele Grüße,
Gerd Schadulke |
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Auch ein Herr Nevries kann sich nicht auf eine Narrenfreiheit für Spielbanken berufen. Glücksspiel ist eben Glücksspiel.
Richtig und wichtig für einen Rechtsstaat ist, dass der Gesetzgeber bei den Spielbanken genauso vorgeht wie bei den Spilehallen.
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71
15.09.2010 01:34 |
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Kay Löffler
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Aber Foerster, mit Deiner Aufzählung beweist Du doch gerade, dass die eben nicht machen können was sie wollen, zumindest nicht ungestraft. Und damit ist der Forderung des EuGH Rechnung getragen.
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72
15.09.2010 09:47 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
es scheint so, als würden die Behörden nach dem EuGH-Urteil eine Minimallösung anstreben. In einem Beschlussvorschlag für die Jahreskonferenz der Chefs der Staatskanzleien, die heute und morgen in Speyer stattfindet, propagieren Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen zwar eine "Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags" unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsprechung. Statt jedoch zu erörtern, ob der Glücksspielmarkt liberalisiert oder das Monopol ausgeweitet werden soll, beschränkt sich das Papier auf Anregungen zum Thema Suchtprävention. So sollen Vorschläge für "Regelungen zur Verbesserung des Spielerschutzes im Recht der Spielhallen (...), wie auf dem Gebiet der Pferdewetten" vorgelegt werden. Bislang waren diese Bereiche vom staatlichen Zugriff ausgeschlossen.
http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/a...malloesung.html
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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73
16.09.2010 10:31 |
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foerster
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Viele Monopolbefürworter bezweifeln ja die Verfassungsmäßigkeit einer Teilliberalisierung. Es existiert aber ein Gutachten des Mainzer Medieninstituts (siehe Anhang), demzufolge der Gesetzgeber "das Ziel der Bekämpfung der Spielsucht bei Sportwetten durch eine Marktliberalisierung unter Einführung eines Konzessionsmodells verfolgen", und zugleich das Lottomonopol weiterführen kann. Gerechtfertigt würde das vor allem durch die hohe Betrugsanfälligkeit von Lotto, sodass eine staatliche Kontrolle sinnvoll erscheint.
foerster
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74
19.09.2010 12:54 |
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Schadulke
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Hallo,
Schleswig-Holstein hat angekündigt, den Markt für Sportwetten notfalls allein liberalisieren zu wollen. “Wir haben momentan einen rechtsfreien Raum, der ausgefüllt werden muss”, befindet der dortige FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki und moniert erneut, dass das Geld der Spieler unnötigerweise ins Ausland fließe. Ziel der Koalition sei zwar eine bundeseinheitliche Regelung, doch wenn das nicht gehe, werde das Land notfalls auch einen Alleingang starten. Noch in diesem Jahr will Schwarz-Gelb einen Entwurf in erster Lesung in den Kieler Landtag einbringen.
http://www.ostseeblick-nienhagen.de/news...liberalisieren/
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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75
23.09.2010 09:38 |
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foerster
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76
25.09.2010 12:42 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
anlässlich einer Fachtagung haben Experten vor einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes gewarnt. Die Experten waren der Ansicht, dass Spielautomaten wieder zu reinen Unterhaltungsgeräten werden müssen, das heißt: Die Einsätze und Gewinnsummen müssten auf kleiner Beträge beschränkt werden. Denkbar sei auch, Automaten ausschließlich in Kasinos zuzulassen.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...d=1285824761676
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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77
01.10.2010 08:23 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von Schadulke
Hallo,
anlässlich einer Fachtagung haben Experten vor einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes gewarnt. Die Experten waren der Ansicht, dass Spielautomaten wieder zu reinen Unterhaltungsgeräten werden müssen, das heißt: Die Einsätze und Gewinnsummen müssten auf kleiner Beträge beschränkt werden. Denkbar sei auch, Automaten ausschließlich in Kasinos zuzulassen.
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Die Stümperei im deutschen Glücksspiel geht offenbar immer weiter!
Wird das Wort "Fachtagung" in diesem Zusammenhang nicht missbraucht?
Wer darf sich in Deutschland eigentlich als "Experte" bezeichnen? Welche Vorausetzungen muss ein "Experte" erfüllen?
Sind das die kassierenden Vorstände und Geschäftsführer von sechzehn überflüssigen Glücksspielgesellschaften, obwohl es auch "EINE" tun könnte?
Sind das die Mitarbeiter von sogenannten Instituten, die es in vielen Jahrzehnten noch nicht einmal zu verwertbaren Stastiken gebracht haben?
Sind das die Politiker und Lobbyisten des Bundestages?
Eines steht inzwischen wohl auch fest, es leben viele Randgruppen von den "verdammten Glücksspielern"!
Das nationale Glücksspiel soll in Deutschland doch reformiert werden!
Von einer neuen monopolistischen Entwicklung für Lobbyisten im privaten und staatlichen Spielbankenbereich war doch nie die Rede.
Wann kommt endlich ein „Nationales Glücksspielgesetz ohne Ausnahmen jeglicher Art“
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78
02.10.2010 11:05 |
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foerster
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Die Zukunft der Glücksspiellandschaft in Deutschland spaltet weiterhin den Landtag in Kiel. CDU und FDP wollen das staatliche Monopol auf die Veranstaltung von Lotterien beschränken, den Vertrieb aber ebenso Privaten öffnen wie den Sportwetten- und Onlinemarkt. Die Koalitionsfraktionen setzten einen darauf zielenden Antrag am Freitag mit ihrer Mehrheit durch. Auch die Grünen bekundeten Sympathie für die Initiative. Das alte deutsche Glücksspielmonopol darf seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von September nicht mehr umgesetzt werden. Die Koalition will ihre Pläne per neuem Staatsvertrag bundesweit umsetzen, ist aber auch zu einem Alleingang des Landes bereit.
Mit dem Gerichtsurteil lasse sich das staatliche Monopol nicht mehr mit Suchtprävention begründen, sagte der CDU-Abgeordnete Hans- Jörn Arp. „Wir benutzen die Suchtprävention nicht wie bisher als vorgeschobenes Argument für ein Staatsmonopol.“ Nötig seien Maßnahmen, die im Internetzeitalter eine ernsthafte Suchtprävention ermöglichen. „Durch die Lizenzierung privater Anbieter wird der Schwarzmarkt zurückgedrängt und die Marktkontrolle erheblich verbessert, so dass Manipulationen effektiver als bisher bekämpft werden können“, heißt es in dem CDU/FDP-Antrag. Ihm stimmten die Grünen nicht zu, weil sich die Koalition einen Sonderweg des Landes vorbehält.
Eine neue Regelung müsse den Jugend- und Verbraucherschutz spürbar verbessern, forderten die Grünen. „Und sie muss sicherstellen, dass die Einnahmen aus Abgaben und Steuern nicht am Staat vorbei in den Taschen ausländischer und teilweise illegaler "Kraken" landen“, sagte die Abgeordnete Monika Heinold. Es sei falsch zu glauben, mit einem konsequenten Festhalten oder gar einer Verschärfung des staatlichen Monopols würden diese Ziele erreicht. Trotz Monopols sei der Umsatz privater Sportwetten-Anbieter und Online-Casinos massiv gewachsen, sagte Heinold. Von 7,8 Milliarden Euro, auf die der deutsche Markt für Sportwetten geschätzt werde, gingen 7,3 Milliarden via Internet an ausländische Anbieter. Diese müssten per Konzessionsverfahren wieder nach Deutschland geholt werden, damit sie hier Steuern zahlen und sich den Bestimmungen zum Jugend- und Verbraucherschutz unterwerfen.
Innenminister Klaus Schlie von der CDU unterstützte den Vorstoß der Koalitionsfraktionen. Er biete klare Perspektiven für einen kontrollierten Markt und eine solide Basis für Einnahmen speziell zur Unterstützung des Sports. Das staatliche Lotto-Monopol müsse bleiben, um Manipulationen zu verhindern. Die alte Begründung der Suchtbekämpfung sei nicht stichhaltig.
SPD, Linke und SSW setzten sich allgemein für ein Festhalten am staatlichen Monopol ein. Die SPD wolle verhindern, dass durch ein Aufheben des Monopols das Suchtpotenzial in der Gesellschaft durch Internet-Wettangebote weiter zunehme, sagte der Abgeordnete Andreas Beran. Eine Freigabe des Glücksspielmonopols berge erhebliche und zum Teil kaum absehbare Risiken, meinte Lars Harms vom SSW. Für seine Fraktion stehe das Allgemeinwohl höher als die Gewinnmöglichkeiten privater Anbieter in einem liberalisierten Markt.
„Das Monopol hat nur dazu geführt, dass wir in Deutschland einen gänzlich unregulierten Markt haben, dass der Online-Schwarzmarkt blüht, dass die Lottoeinnahmen von Jahr zu Jahr zurückgehen, dass die Werbewirtschaft Verluste einfahren muss und dass der Breitensport der große Verlierer geworden ist“, konterte Katharina Loedige von der FDP. Der alte Glücksspielstaatsvertrag sei für Deutschland ein großer Flop gewesen.
http://www.ln-online.de/news/norddeutschland/2863850
foerster
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79
08.10.2010 18:13 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
ich frage mich sowieso, warum man in Deutschland nicht mal einen Blick ins (europäische) Ausland wirft. Denn dass Verbote privater Anbieter möglich sind, zeigen doch bereits die Beispiele in anderen Ländern - deswegen stelle ich übrigens auch immer gerne Meldungen von Entwicklungen in anderen Ländern ein, damit man einen Vergleich hat.
In Holland gibt es zum Beispiel auch einen Monopolanbieter für Glücksspiele. Das Monopol wurde allerdings an eine Stuftung übergeben und nicht wie bei uns, direkk an den Staat. Das Wetten im Internet ist in Holland ebenfalls verboten - allerdings tatsächlich von den EuGH-Richtern bestätigt, weil es sich in einem ganz wesentlichen Punkt von Deutschland unterscheidet: In dem Urteil zu den Niederlanden hatten die Richter seinerzeit erklärt, Glücksspiele zu reglementieren sei zulässig, um Spielsucht und Begleitkriminalität zu begrenzen. Denn besonders im Internet seien solche Wetten kaum noch zu kontrollieren. Und schon damals betonte der Gerichtshof, dass Werbung dem Ziel der Bekämpfung der Spielsucht unterzuordnen ist.
In den Niederlanden scheint das soweit gelungen zu sein (wie Portugal übrigens - auch dort hatte der EuGH vor mehr als einem Jahr erklärt, dass private Online-Wetten unzulässig seien).
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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80
25.10.2010 08:32 |
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