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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages? 16 Bewertungen - Durchschnitt: 8,3116 Bewertungen - Durchschnitt: 8,3116 Bewertungen - Durchschnitt: 8,31
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prochnau prochnau ist männlich
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Und gleich noch was hinterher:

http://isa-guide.de/gaming/articles/2958...spielmarkt.html
41 19.05.2010 17:00 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Solon
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Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Seltsam, ich bekam heute noch eine Antragsbegründung eines sportwettenbekannten Rechtsanwaltes auf dem Tish und da stand, dass ein in Deutschland immer noch keine Glücksspielstudie gibt.
Und was steht da?:

Zitat:
Die Studie "Glücksspielmarkt Deutschland 2015" erfasst die Entwicklungen des Glücksspielmarktes in Deutschland von 2005 bis 2009 und enthält Prognosen zur Marktentwicklung bis 2015. Die Studie ist die Nachfolgepublikation von "Online Betting & Gambling 2010", Goldmedia 2006. Seitdem gab es in Deutschland erhebliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die aktuelle Studie zieht Bilanz und bietet eine fundierte Datenbasis zum Gesamtmarkt sowie zu den Spielerträgen und Marktanteilen der einzelnen Glücksspiel-Segmente Lotto, Casino, Automaten, Poker und Wetten, analysierte dabei stationäre sowie Online-Vertriebswege. Die Studie betrachtet sowohl den regulierten als auch unregulierten Glücksspielmarkt. Damit veröffentlicht Goldmedia die erste Studie, die den deutschen Glücksspielmarkt komplett untersucht.

Was mir beim flüchtigen Durchlesen auffällt:

a) Ist es nicht selbstverständlich, dass der die Zahl des Schwarzmarktes schrumpft, wenn man ihn legalisiert? (Würde man Haschisch und Heroin frei geben, gebe es natürlich auch weniger BTM-Verstöße.)

b) Unterstützt die Studie nicht gerade den Gedanken der Suchtbekämpfung, wenn sie doch nachweist, dass eine Freigabe des Marktes mehr Umsatz bdeutet? Mehr Umsatz bedeutet, mehr Ausgaben für die Spieler und mehr Einnahmen für Vater Staat und die gewerblichen Anbieter. (Würde ich den BTM-Handel freigeben, gebe es natürlich auch mehr Steuereinnahmen und aus Dealern werden gewinnorientierte Händler, die ihren Umsatz mit den Mitteln des freien Marktes zu steigern versuchen.)

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42 19.05.2010 21:02 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
Solon
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Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

zu a): Der Schwarzmarkt schrumpft nicht nur, sonder er fällt weg, wenn man ihn legalisiert. Denn Schwarzmarkt heißt immer auch illegal. Keine Illegalität - kein Schwarzmarkt.

zu b): Wenn die Studie nachweist, dass eine Freigabe des Marktes mehr Umsatz bedeutet, dann hast du vollkommen recht, dass sie nicht gerade der Gedanken der Suchtbekämpfung unterstützt. Aber mal ganz ehrlich: Das Suchtbekämpfungsargument ist von politischer Seite doch sowieso blo eines, um Wählerstimmen zu fangen. Das Glücksspiel ist ein Millardengeschäft - vor allem für den Staat, der damit wohlwissend aus dem Leid Anderer Kapital schlägt.

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
43 21.05.2010 09:40 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Da magst Du sicher Recht haben, Gerd, und ich schüttel immer den Kopf, wenn gerade in der derzeitigen Diskussion Politiker daherkommen und mit der Geld-Argumentation an die Öffentlichkeit gehen. Da wird viel Porzallan zerschlagen, mit so einem Unsinn. Aber ich bin sicher, dass es auch viele Politiker gibt, die mit gutem Gewissen das Monopol verteidigen, ohne dabei ans Geld zu denken. Und die Behörden vor Ort interessiert das Geld auch nicht besonders (Ausnahmen bestätigen die Regel), höchstens die Angst vor Schadensersatzforderungen.

Mir ist es übrigens schon mehrfach passiert, dass mich die Spieler vor Ort selbst aufforderten, "den Laden" dicht zu machen. In Wettbüros und Spielhallen. Und mir ist es auch schon passiert, dass man mir dafür dankte. - Das waren dann überwiegend die Ehefrauen südländischer Herkunft, die nun die Hoffnung auf mehr Haushalts- und Kindergeld haben.

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44 21.05.2010 13:31 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Hallo,

das Kieler Bündnis zur (Teil-)Privatisierung des Glücksspiels und der Aufhebung des Werbeverbots hat nun seine Forderungen konkretisiert:

Es will

1. Lotto im Internet spielbar machen. Der Grund: Da die Leute das eh bereits tun, aufgrund des hiesigen Verbots aber bei ausländischen Anbietern, gehen dem Staat Millionen von Euro verloren.

2. Die Glücksspiel-Reformer möchten erreichen, dass Wettanbieter wieder auf Fußballertrikots und an Stadionbanden werben dürfen - wie in vielen anderen Ländern üblich. Die Profiklubs könnten damit mehr Werbeeinnahmen erzielen, und auch der Breitensport würde dadurch zusätzliche Fördermittel erhalten.

3. Poker und Roulette sollen ebenfalls wieder online gespielt werden. Begründung: Siehe Punkt 1.

Unter dem Strich könnten in den maroden Landeshaushalt jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich fließen, sind sich CDU und FDP in Schleswig-Holstein sicher. Im Lotto-Block würde das Land wohl so oder so bleiben, wenn es nicht genug Unterstützung bekommt. Doch bei Sportwetten und Online-Kasino-Spielen könnte Schwarz-Gelb seine Pläne für den Norden auch im Alleingang auf den Weg bringen. Mal sehen.

http://www.abendblatt.de/region/norddeut...cksspielen.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
45 30.06.2010 07:17 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Schleswig-Holstein gibt Drogenhandel frei

Wie ich aus sicherer Quelle hörte, wird Schleswig-Holstein ab 2012 den Drogenhandel legalisieren.

Folgende Begründung wurde gemeldet:


1. Da die Leute Drogen konsumieren, aufgrund des hiesigen Verbots aber bei illegalen Subjekten einkaufen, oft auch im Ausland, gehen dem Staat seit Jahrzehnten Millionen von Euro verloren.

2. Die Reformer möchten ferner erreichen, dass Dealer auf Fußballertrikots und an Stadionbanden werben dürfen. Die Profiklubs könnten damit mehr Werbeeinnahmen erzielen, und auch der Breitensport könnte mit den Werbeeinahmen gefördert werden.

Es wird auch überlegt, den Handeln mit Kinderpornos im Internet freizugeben, da dies Verbot dort ohnhin nicht ausreichend durchgesetzt werden kann. Unter dem Strich könnten in den maroden Landeshaushalt jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich fließen, sind sich CDU und FDP in Schleswig-Holstein sicher.

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 03.07.2010 22:41.

46 03.07.2010 22:40 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
Meike
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Hallo Kay,

in den Niederlanden gibt es tatsächlich einige ältere Herrschaften, die zum Thema Drogen ein Manifest mit ähnlichem Inhalt verabschiedet hatten

Maßgeblich sind der ehemalige Verteidigungsminister und EU-Kommissar Bolkestein (77) und die ehemalige Gesundheitsministerin der Niederlande Borst-Eilers (78).

Das war vor einigen Wochen "schön" in der Stuttgarter Zeitung nachlesbar, wie man die Milliarden vorrechnete, die die Unterbringung von kriminillen Drogendealern kostet und welche Kosten der Staat für die Strafverfolgung und Aburteilung der organisierten Kriminalität in diesem Bereich sparen kann, wenn man dies legalisiert.

Gerade die Drogenpolitik in den Niederlanden sollte uns allen als abschreckendes Beispiel dienen, was mit einer Liberalisierung einhergeht.

Im Bericht der Kommission van den Donk wurden die Problematiken ausführlich dargelegt und alle Lügen gestraft, die behauptet hatten, dass eine Legalisierung "die Illegalität" verhindern würde.

http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein/...-id2346114.html

"Mittlerweile gehören die Coffeeshops zu den Größten in den Niederlanden-und sind damit zu einem Hauptabnehmer der organisierten Kriminalität geworden."


Gruß
Meike
47 04.07.2010 14:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo,

im August wird es in Bremen wieder mal eine Diskussionsrunde zum Thema "Glücksspielstaatsvertrag" geben, so wie kürzlich in Hannover. Ein lesenswerter Kommentar dazu stammt von Ansgar Lange, der es einleitend sehr schön auf den Punkt bringt, indem er schreibt: "Der Glücksspielstaatsvertrag in seiner aktuellen Version hat exakt einen einzigen Gewinner: die Schattenwirtschaft."

Mehr dazu findet ihr hier:

http://ef-magazin.de/2010/07/05/2299-glu...aumann-stiftung

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
48 06.07.2010 08:19 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Aus dem European Circle:

Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, stellte kürzlich den in Deutschland geltenden Glücksspielstaatsvertrag in Frage. Damit rückt insbesondere die Sportwettenbranche wieder in den Fokus der deutschen Öffentlichkeit. Bereits seit 2008, nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags, wurde die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem europäischen Recht von privaten Glücksspielanbietern erheblich in Zweifel gezogen. Nun scheint es, als erhielten diese Rückendeckung aus Luxemburg.

Konkret beurteilte Mengozzi die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit dem europäischen Recht zumindest vergangenheitsbezogen als "inkohärent". Was er damit meint, wird deutlich, wenn man sich das Zustandekommen des seit 2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrags vor Augen führt: Der Bund und die Länder versuchten damals, den Markt gegen private Anbieter abzuschotten. Da diese Vorgehensweise mit dem europäischen Wettbewerbsrecht im Grundsatz nicht vereinbar ist, schob man als Argumentation die Bekämpfung und die Prävention der Spielsucht vor. Nur in staatlicher Hand könne das Glücksspiel gesteuert und schlussendlich eingedämmt werden.

Im Zuge dessen wurden Werbebeschränkungen und ein generelles Internetverbot vereinbart. Heute klagen die staatlichen Haushalte über Umsatzrückgänge und fehlende Einnahmen, die bereits fest in die Haushalte eingeplant waren. Auch deshalb wird die Aussage aus Luxemburg weniger dramatisch gesehen als zunächst vermutet. Inzwischen haben selbst die staatlichen Lotterien und das Sportwettenmonopol Oddset einsehen müssen, dass die Wettbewerbshürden, die zu ihrem Schutz eingeführt wurden, völlig am Ziel vorbei gegangen sind. Lotteriespielsucht ist kaum verbreitet, und das Internetverbot wurde umgangen, indem auf ausländische Anbieter ausgewichen wurde. Dafür durften Spielhallen, die das traditionelle Automatenglücksspiel anbieten, weiterhin ihr Geschäft ohne Einschränkungen betreiben, obwohl dort das Suchtrisiko um ein Vielfaches höher liegt.

Als Begründung gab Mengozzi weiter an, dass das deutsche Sportwetten-monopol dem europäischen Scheinheiligkeitstest nicht stand hielt. Im Einzelnen hieß es hierzu, dass nicht die Spielsuchtbekämpfung, sondern vielmehr das Erzielen von Einnahmen die entscheidende Rolle gespielt habe. Darüber hinaus sei es nun notwendig, dass das strenge europarechtliche Kohärenzkriterium von der deutschen Gerichtsbarkeit geprüft würde. Damit liegt der Ball zunächst wieder bei den deutschen Gerichten. Im nächsten Jahr wird ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich liberaler ausfallen wird.

Während die privaten Sportwettenanbieter weiterhin ihre Wettbüros in einer rechtlichen Grauzone betreiben, sieht es auf dem deutschen Internetmarkt mager aus. Daher ist es auch wirtschaftlich von Vorteil, endlich den Markt zu öffnen und dadurch Steuern zu generieren, die in anderen Ländern bereits Jahr für Jahr in die Haushalte fließen. Die Variante des Protektionismus hat weder zu höheren Einnahmen noch zur verbesserten Spielsuchtprävention beigetragen, sodass nun eine Kehrtwende vollzogen werden muss, die für alle Beteiligen von Vorteil sein wird.

http://www.european-circle.de/zukunftwis...or-dem-aus.html

foerster
49 22.07.2010 16:17 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

ist aber super, dass Herrn Mengozzi nach zwei Jahren plötzlich auffällt, "die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit dem europäischen Recht sei 'inkohärent'". Es ist wirklich ein Wahnsinn, wie lange die Wege sind, bis die seit langem bestehenden Zweifel konkrete Folgen nach sich ziehen. Schon allein die Tatsache, dass man sich unter dem Deckmantel der Prävention über das europäische Wettberwerbsrecht hinweggesetzt hat, ist letztlich eine Frechheit. Es kann schließlich nicht sein, dass nur das eine, oder das andere möglich ist. So etwas muss immer (!) Hand in Hand gehen. Wo kommen wir denn da sonst hin?!?

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
50 24.07.2010 09:18 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
foerster foerster ist männlich
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Hier noch eine Ergänzung zu Mengozzis Angriff auf den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag:

http://www.pokerfirma.de/news/eu-greift-...ertrag-an/57458

foerster
51 26.07.2010 12:47 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Hallo,

die FDP arbeitet derzeit hartnäckig an einem Länder-Bündnis gegen den auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag. Die Lobby hofft auf Deregulierung – und die FDP macht sich zur Speerspitze einer Bewegung, die Fachleute hochproblematisch finden und ist auf der Suche nach Verbündeten. Wie jetzt in Hannover, wo FDP-Fraktionschef das alte "Mehr-Einnahmen"-Argument ins Spiel brachte. Würde der Niedersächsische Ministerpräsident für die Belange der FDP in die Bresche springen, wäre die Hälfte des Weges bereits bestritten - denn wenn vier Bundesländer ausscheren, ist der Glücksspielstaatvertrag Geschichte. Bayern scheint sich bereits ebenfalls anzuschließen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/...eischtheke.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
52 30.07.2010 09:06 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Da werden deutlich mehr als nur vier Bundesländer ausscheren. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

schneiderlein
53 02.08.2010 15:48 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
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Hallo,

passend dazu:

Nach einer Pressemeldung der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein vom 9. Juni 2010 legten diese einen alternativen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags vor, mit dem Ziel, "mindestens drei weitere Bundesländer zu finden, die unseren Kurs unterstützen".

Diese Aussage gibt Anlass, sich mit der Frage zu befassen, welche Folgen es hat, wenn die Länder sich nicht wieder auf einen Glückspielstaatsvertrag verständigen.

Erinnert man sich daran, dass bereits im Vorfeld des geltenden Glücksspielstaatsvertrags das Landesparlament Schleswig-Holstein es zunächst einstimmig abgelehnt hat, sich daran zu beteiligen, um dem Glücksspielstaatsvertrag schließlich doch einstimmig zuzustimmen, relativiert sich allerdings die Bedeutung dieser Fragestellung. Trotzdem erscheint es lohnend, dieser Frage einmal nachzugehen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG), in dem die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben grundsätzlich Aufgabe der Länder ist (Art. 30 GG). Die Länder haben auch das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht (Art. 70 Abs. 1 GG).

Glücksspielrecht wird bisher als Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesehen. Auf diesem Rechtsgebiet hat der Bund nach dem Grundgesetz nur bestimmte ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeiten nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG (zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus) und nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG (Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in den Bereichen Polizei und Verfassungsschutz). Eine Zuständigkeit für Rechtssetzung im Bereich Glücksspiel hat der Bund in diesem Bereich nicht.

Der Bund hat jedoch die konkurrierende Gesetzgebung für das Strafrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG). In diesem Bereich hat der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz auch Gebrauch gemacht, und zwar durch die Regelungen der §§ 284, 285 und 287 StGB und – wenig beachtet – durch die Regelungen der §§ 5 – 7 RennwettLottG. Diese Vorschriften lauten:

§ 6 RennwettLottG:
(1) Wer gewerbsmäßig zum Abschluß oder zur Vermittlung von Wetten auffordert oder sich erbietet oder Angebote zum Abschluß oder zur Vermittlung solcher Wetten entgegennimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. Unter dieses Verbot fallen nicht Aufforderungen, Erbieten und Angebote der zugelassenen Wettunternehmer sowie der Personen, deren sich die Wettunternehmer mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde zum Abschluß und zur Vermittlung von Wetten bedienen, soweit diese Personen bei der Abwicklung von Wettgeschäften im Auftrag des Wettunternehmers handeln.

§ 5 RennwettLottG:
(1) Wer ohne Erlaubnis ein Totalisatorunternehmen betreibt oder gewerbsmäßig Wetten abschließt oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Zulassung von Wettunternehmern und -vermittlern wird in diesem Gesetz nur für den Bereich der Pferderennen und öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde geregelt (§§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 RennwettLottG), die vorstehenden Strafvorschriften enthalten eine solche Begrenzung jedoch nicht.

Gemeinsam ist allen genannten Strafvorschriften, dass ein Veranstalten von Glücksspielen gleich welcher Art nur mit behördlicher Erlaubnis (der zuständigen deutschen Behörde) nicht verboten und strafbar ist.

Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG). Dies bedeutet, dass die Länder keine Zuständigkeit zur Änderung der Grundsatzentscheidung des Bundes haben, dass Tätigkeiten im Glücksspielbereich ohne behördliche Erlaubnis verboten und strafbar sind.

Nach der Verfassungsreform 1997 hat der Bund im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht in Bezug auf einige Regelungskompetenzen nur,
a) wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder
b) die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit
im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
Diese Begrenzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes gilt insbesondere auch für das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG).

Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil zu Sportwetten in Bayern bestätigt:

Eine Neuregelung kommt dabei grundsätzlich sowohl durch den Bundes- wie den Landesgesetzgeber in Betracht. Insoweit kann auch der Bund, gestützt auf den Gesetzgebungstitel für das Recht der Wirtschaft nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG tätig werden. Eine Kompetenz des Bundes scheitert nicht an dem ordnungsrechtlichen Aspekt der Regelungsmaterie. (Rn. 155).

Dies bedeutet im Hinblick auf die Frage der Gesetzgebungskompetenz der Länder, dass sie den Bund von seiner Regelungskompetenz solange ausschließen können, wie sie dafür sorgen, dass die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG (siehe vorstehend) für eine Kompetenz des Bundes nicht vorliegen. Dies ist durch den Glücksspielstaatsvertrag geschehen. Er regelt das Glücksspielrecht für alle Länder im Wesentlichen einheitlich. Eine bundesgesetzliche Regelung war daher nicht erforderlich. Der Bund wäre für eine solche Regelung deshalb nicht zuständig gewesen.

Anders kann dies jedoch sein, wenn sich die Länder nicht mehr auf ein im Wesentlichen übereinstimmendes Glücksspielrecht verständigen können. Schon wenn nur ein Bundesland ausschert, könnte der Bund im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung für erforderlich halten. Zieht der Bund unter dieser Voraussetzung die Gesetzeskompetenz an sich, hat dies für die Länder gravierende Folgen: Die Einnahmen aus einem bundesgesetzlich geregelten Glücksspielbereich dürften dem Bund zustehen und nicht mehr den Ländern.

Von daher erscheint es eher kontraproduktiv, wenn ein Land darauf aus wäre, im Glücksspielsektor Streit und Uneinigkeit zwischen den Ländern zu produzieren, wie dies nach der eingangs erwähnten Pressemitteilung aussieht. Dies könnte dazu führen, dass dieser Bereich den Ländern ganz entgleitet. Das Ziel der Initiatoren des erwähnten Gesetzentwurfs, aus einem deutlich zunehmenden Glücksspielangebot höhere Einnahmen für ihr Land zu erzielen, wäre damit in das Gegenteil verkehrt.

Diese Stellungnahme beschränkt sich darauf, sich mit Fragen der Regelungskompetenz des Bundes und der Länder zu befassen und sieht von einer inhaltlichen Stellungnahme zu dem Entwurf ab.

http://isa-guide.de/law/articles/30353_r...ielbereich.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
54 04.08.2010 05:59 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Auch aus Sicht der Jungen Liberalen ist der Glücksspielstaatsvertrag auf ganzer Linie gescheitert. Dirk Moldenhauer, der Kreisvorsitzende der Osnabrücker JuLis: "Der Staatsvertrag trägt nicht wirklich zur Suchtprävention bei, er drängt ganze Marktsegmente, Unternehmen und Kunden in den Grau- und Schwarzmarkt, er führt zu starken Mindereinnahmen für Staat und Sportvereine und er ist Symbol für staatliche Bevormundung und Misstrauen gegen den verantwortungsbewussten Bürger. Daher wäre es folgerichtig, wenn der Vertrag Ende 2011 fällt." Das ist zumindest ein klares Statement.

http://www.julis-osnabrueck.de/

foerster
55 04.08.2010 21:31 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Übrigens wird demnächst nicht mehr das niedersächsische Innenministerium mit dem Thema 'Glücksspiel' betraut werden, sondern das Wirtschaftsressort unter der Führung von FDP-Minister Bode. Der hatte sich in der Vergangenheit bereits für grundlegende Änderungen hinsichtlich des Glücksspielrechtes ausgesprochen.
56 09.08.2010 14:05 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
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Hier das offizielle Statement vom Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr von der FDP zur Regulierung des Glücksspielmarktes:

http://www.christian-duerr.de/news/829-c...jahr-einbringen

lene
57 10.08.2010 15:33 lene ist offline Beiträge von lene suchen
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Seine Kollegin Julika Sandt aus dem bayerischen Landtag hatte sich zu dem Thema Ende Juni auch bereits schon einmal geäußert. Überschrift Ihres Kommentars: "Der Glücksspielstaatsvertrag - höchste Zeit, dass alle gewinnen".

http://www.fdp-fraktion-bayern.de/?showN...5f23dacd696bb0e

foerster
58 11.08.2010 13:22 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Hier ein ganz interessanter Beitrag zum Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages, fußend auf den Erkenntnissen einer Expertenrunde bei der Friedrich-Naumann-Stiftung zur Zukunft der deutschen Glücksspiellandschaft:

Lotteriegesellschaften schütten wegen wegbrechender Einnahmen weniger Mittel an gemeinnützige Organisationen aus, Unternehmer werden ruiniert, der Staat nimmt weniger Steuern ein – und die Spielsüchtigen zocken weiter, in Spielhallen und Hinterzimmern.

Ebenso verheerend wie die wirtschaftlichen Folgen des 2008 geschlossenen Glücksspielstaatsvertrages bewertete eine Expertenrunde aus Unternehmern, Juristen und Managern in Bremen die juristische Konstruktion, mit der die Lotto-Toto-Gesellschaften zu Quasi-Monopolisten auf dem Wettspiel-Markt gemacht worden waren. Dass selbst die Monopolisten seit Inkrafttreten des Staatsvertrages sinkende Einnahmen verzeichnen, liegt an dem Verbot von Glücksspielen im Internet, dem auch virtuelle Lotto-Toto-Scheine zum Opfer gefallen sind. Vor allem jüngere Menschen haben offenbar gern via Website ihre Kreuze gemacht. Dass den gemeinnützigen Monopol-Wettanbietern Umsätze und Gewinne verloren gehen, bestritt auch der Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH, Michael Barth, nicht. Allerdings: Auch der regelwütigste Bundesrat kann das staatliche Wettmonopol nicht absolut gestalten. Aufgrund eines bis heute geltenden Reichsgesetzes aus Weimarer Zeiten dürfen – als private Unternehmen aufgestellte – Pferdewetten-Buchmacher weiterhin geschäftlich tätig sein, während andere private Wettspiel-Unternehmen dem Bestreben der Bundesländer zum Opfer fielen, Wetteinnahmen allein staatlichen Monopolisten zu genehmigen. Dass der Staatssäckel, aus dem bekanntlich Ausgaben und Investitionen für die Allgemeinheit finanziert werden, nicht voller wird, liegt schlicht daran, dass nur funktionierende, nicht aber verbotene Unternehmen Steuern zahlen.

Sowohl aus wirtschaftlicher wie rechtssystematischer Sicht stellten Rechtsanwalt Markus Maul, Präsident des Verbandes der europäischen Wettunternehmer http://www.vewu.com, Ex-Werder-Bremen-Geschäftsführer für Marketing und Finanzen Manfred Müller und der Wirtschaftswissenschaftler Dr. Luca Rebeggiani vom Center for Sports Management der Leibniz Universität Hannover http://www.csm.uni-hannover.de den Bundesländern schlechte Noten aus.

Wirtschaftsexperten gehen nach Angaben des Deutschen Lottoverbandes derzeit davon aus, dass die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrages voraussichtlich rund elf Milliarden Euro Umsatz und damit fünf Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen einbüßen werden. Michael Barth mochte sich den politischen Bewertungen seiner Diskussionspartner zwar nicht anschließen, bestätigte allerdings die meisten der dargelegten Zahlen. Eingeladen hatte die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNS) http://www.freiheit.org in Zusammenarbeit mit der Liberalen Gesellschaft Bremen. Auch die ordnungspolitische Frage, wieso "normale" Wettunternehmen verboten, de-facto-Glücksspiel-Fernsehsender und -sendungen aber erlaubt sind, konnte die Runde nicht beantworten.

Spielsüchtige, die laut der Argumentation der Erfinder des Staatsvertrages vor ihrer Sucht geschützt werden sollten, sind laut Studien, die der Wissenschaftler Rebeggiani zitierte, in erster Linie von meist nicht in bevorzugten Vierteln gelegenen Automaten-Spielhallen gefährdet, die vom geltenden Monopol allerdings nicht betroffen sind. Selbst das in staatlichen Casinos angebotene Roulette berge höheres Suchtpotential als Sportwetten und Lotterien, wie Markus Maul darlegte. Seiner Argumentation, dass Lotterien schon aufgrund des Spielrhythmus kein Suchtpotential böten, konnte auch Lotto-Geschäftsführer Barth zustimmen. Monopole, so stellte Rechtsanwalt Horst-Jürgen Lahmann, als Vorsitzender der Liberalen Gesellschaft Bremen Gastgeber der Diskussionsrunde im Bremer Presseclub, treffend fest, seien durchaus vertretbar, zuweilen sogar geboten. Dies gelte aber nur dann, wenn die Allgemeinheit von Monopol-Strukturen profitiere. Echten Nutzen des löchrigen Wettmonopols konnte indes niemand erkennen.

Uwe Woltemath, Vorsitzender der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, plädierte ergo für mehr politische und gesetzgeberische Kreativität. Er forderte klare Regelungen für freies Unternehmertum auch auf dem Wettmarkt und behielt dabei die Interessen der Verbraucher im Blick: Ihnen müssten gesetzliche Regelungen die Sicherheit bieten, Gewinne gegebenenfalls einklagen zu können. Forderungen, denen sich auch Wett-Lobbyist Maul anschließen konnte.

Dass die Bremer mit ihrer Kritik am geltenden Staatsvertrag nicht allein sind, zeigten Äußerungen des schleswig-holsteinischen CDU-Mannes Thomas Stritzel, der sich seit Jahren von Kiel aus mit der Materie Glücksspiel politisch befasst und für den schleswig-holsteinischen Gesetzesentwurf plädierte. Dem schloss sich auch der Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach http://www.timelaw.de. an. Er verwies auf das international hoch gelobte dänische Glücksspielgesetz, an dem sich Schleswig-Holstein orientiere. Das dänische Modell behalte das (Online-)Lottomonopol, aber lasse private Wett- und Pokerunternehmen staatlich zu, und zwar mit einem wettbewerbsfähigen Steuersatz. Durch den kontrollierten und attraktiven Zugang zum deutschen Werbemarkt würden viele Online-Glücksspielunternehmen sich den Wettbewerbsvorteil nicht nehmen lassen und eine deutsche Anbieterlizenz beantragen. Somit könne zum einen endlich eine nationale Besteuerung des Online Wett- und Pokerspiels erfolgen und zum anderen eine Kanalisierung des Spieltriebes durch die Zulassung zeitgemäßer attraktiver Online Wett- und Pokerangebote. Es müsse, so Hambachs Forderung zum Ende der Veranstaltung, im Bereich Online-Glücksspiel eine europäische Lerngemeinschaft entstehen, da es bereits gute Modelle bei den europäischen Nachbarn gebe: "Die Beispiele England, Italien und Frankreich beweisen, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind. Ein staatliches Monopol verringert nicht zwangsläufig Manipulation und Suchtpotenziale." So sei insbesondere der Hoyzer-Skandal ein Beleg für das Versagen der staatlichen Anbieter, folgert der Experte für EU-weites Glücksspielrecht.

Mit entsprechenden gesetzlichen Initiativen der Länder sollen die starren geltenden Regelungen nun aufgebrochen werden. Ernsthaft Spielkranke, so ist zu vermuten, scheren sich ohnehin wenig um staatliche Verbote in Deutschland. Oder um es mit klaren Worten Manfred Müllers zu sagen: "Als man in England Sportwetten verboten hatte, stellte man fest, dass die Süchtigen eben auf den Fidschi-Inseln spielen."

http://isa-guide.de/gaming/articles/3053...svertrages.html
59 24.08.2010 12:38 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
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Nur ein Jahr nach dem der Landtag in Schleswig-Holstein neu gewählt wurde und sich die neue Regierung gegen den Glücksspielstaatsvertrag entschieden hatte, teilte das Landesverfassungsgericht mit, dass ein Teil des Landtagswahlrechts verfassungswidrig ist.
Das Fazit ist, dass die Bürger bereits im Jahr 2012, statt des regulären Waltermins im Jahr 2014, zur Wahlurne gebeten werden und ein neuer Landtag gewählt werden muss.
Zudem muss bis zum Mai des nächsten Jahres ein neues Wahlrecht verabschiedet werden, da die Wahlgleichheit bei der letzten Wahl verletzt wurde. Die CDU und FDP hatten damals die Landtagswahl nur durch 3 Überhangsmandate gewonnen, was von der Opposition angefochten wurde.
Sie sind der Meinung, dass dadurch das Wahlergebnis verzerrt und der Wille der Wähler nicht durchgesetzt wurde.
In der Glücksspielbranche teilen sich nun die Meinungen, da befürchtet wird, dass der Glücksspielstaatsvertrag nun doch nicht zum Jahr 2012 gekippt und Deutschland auch weiterhin darauf pochen wird.
Sollte es dazu kommen das sich mindestens 4 Bundesländer gegen diesen aussprechen werden, wird der Glücksspielstaatsvertrag und das damit verbunde Monopol gekippt.
Öffnet Deutschland den Glücksspielmarkt und folgt den Nachbarn wie Frankreich und England, könnten die Einnahmen zum stopfen des Steuerlochs verwendet werden und Deutschland aus der derzeitigen Krise verhelfen.

http://www.spielautomatonline.de/nachric...glucksspielwelt

foerster
60 02.09.2010 20:03 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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