Ahndung fehlende Gestattung |
sandra rennett
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Ahndung fehlende Gestattung |
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Guten Morgen!
Ich beschäftige mich aktuell mit der Frage, ob die Möglichkeit der Ahndung einer Feierlichkeit ohne die notwendige Gestattung nach § 12 GastG besteht.
Unter den in § 28 GastG aufgeführten Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen findet sich keine konkrete Regelung hierzu. Haben Sie eine Idee?
Schöne Grüße
Sandra Rennett
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1
28.03.2006 10:59 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Ahndung fehlende Gestattung |
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Hallo,
wenn es eine Veranstaltung war, für die eine Gestattung erforderlich war (Alkoholausschank), fällt der Betrieb ohne Gestattung unter den Tatbestand des § 28 Abs. 1 Nr. 1 GastG (Betrieb einer Gaststätte ohne erforderliche Erlaubnis). Die Gestattung ist nur eine Sonderform der Gaststättenerlaubnis.
Gruß,
R. Kissau
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2
28.03.2006 11:02 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Ahndung fehlende Gestattung |
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Ist die Feierlichkeit öffentlich zugänglich oder eine private Feier?
Bei einer privaten Feier mit einem bestimmten Personenkreis braucht man keine Gestattung. Wenn das eine öffentliche Veranstaltung ist, dann greift ja nicht nur der § 12 GastG sondern auch der § 2, weil der Betreiber dann nämlich eine Konzession benötigt. Und dann greift auch wieder der § 28 Absatz 1 Punkt 1, denn wenn er die erforderliche Genehmigung nicht hat, obwohl er sie braucht...dann hat er wohl ein Problem.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
28.03.2006 11:04 |
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