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Ist die Feierlichkeit öffentlich zugänglich oder eine private Feier?

Bei einer privaten Feier mit einem bestimmten Personenkreis braucht man keine Gestattung. Wenn das eine öffentliche Veranstaltung ist, dann greift ja nicht nur der § 12 GastG sondern auch der § 2, weil der Betreiber dann nämlich eine Konzession benötigt. Und dann greift auch wieder der § 28 Absatz 1 Punkt 1, denn wenn er die erforderliche Genehmigung nicht hat, obwohl er sie braucht...dann hat er wohl ein Problem.

Gruß Boshamer



Gepostet am 28.03.2006 um 11:04 von:
Benutzer: Boshamer
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