unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gaststättenerlaubnis für eine KG » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gaststättenerlaubnis für eine KG 2 Bewertungen - Durchschnitt: 8,502 Bewertungen - Durchschnitt: 8,502 Bewertungen - Durchschnitt: 8,502 Bewertungen - Durchschnitt: 8,50
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Kneip   Zeige Kneip auf Karte Kneip ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 30.05.2005
Beiträge: 129
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 890.991
Nächster Level: 1.000.000

109.009 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gaststättenerlaubnis für eine KG

Hallo zusammen,

ich hab da eine wahrscheinlich blöde Frage Weißnicht , aber es hilft nichts, ich muss fragen:

Wie stellt man einer KG eine Gaststättenerlaubnis aus?

Nur auf den Namen des phG oder auf den Namen der KG

Zweite Frage: Kann man für peinliche Fragen einen Tarnnamen beantragen?

Grüße aus xy
Werner Kneip
1 27.03.2006 12:33 Kneip ist offline E-Mail an Kneip senden Homepage von Kneip Beiträge von Kneip suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.010.887
Nächster Level: 7.172.237

161.350 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Wir machen es so, dass der oder die vollh. Gesellschafter (also jeder, der als Gewerbetreibender im Sinne der GewO einzustufen ist) eine Erlaubnis beantragen muss und diese dann auch, auf seinen Namen, erhält! M. E. müsste dieses so, unter Berücksichtigung der Ausführungen im Kommentar Michel / Kienzle zum GastG und Landmann / Rohmer zur GewO, richtig sein. großes Grinsen

Ist der vollhalftende Gesellschafter eine GmbH (GmbH § Co. KG) erhält die GmbH, vertreten durch den GF XYZ eine Erlaubnis. In die Erlaubnis der GmbH nehmen wir einen Passus mit auf, wonach uns ein GF-Wechsel mitzuteilen ist, damit wir die Zuverlässigkeit ggf. neu prüfen können.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
2 27.03.2006 12:44 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-174.gif

Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.547.981
Nächster Level: 5.107.448

559.467 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Kierspe,

auch wenn Kierspe nicht in Niedersachsen liegt machen wir das genauso. Allerdings haben wir hier mehr mit Leuten zu tun, die eine Erlaubnis im Rahmen der GbR beantragen.

Aber das Prozedere bei der GmbH machen wir wir in NRS.

Gruß Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
3 27.03.2006 13:31 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.044.810
Nächster Level: 3.609.430

564.620 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wie der Kollege K.-C. schon ausführte, die Erlaubnis bei der KG wird auf den persönlich haftenden Gesellschafter ausgestellt.

Bei der GmbH wird die Erlaubnis auf die GmbH ausgestellt. Ich würde jedoch nicht den GF xyz im Adressaten aufführen, da GF schon wechseln können. Außerdem könnte die GmbH auch mehrere GF haben. Wen wählt man dann? Es sollte reichen an die GmbH z.Hd. der Geschäftsführung zu adressieren.
4 27.03.2006 13:33 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
Haudegen


images/avatars/avatar-295.gif

Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.558.499
Nächster Level: 3.609.430

50.931 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gaststättenerlaubnis für eine KG

Ich schließe mich meinen Vorrednern an - Ausstellung der Konzession auf den / die persönlich haftenden Gesellschafter.

Zitat:
Original von Kneip
Zweite Frage: Kann man für peinliche Fragen einen Tarnnamen beantragen?


Peinliche Fragen gibt es unter Kollegen nicht - allerhöchstens dumme Antworten. Und auch da sind wir harmlos, schließlich hat jeder von uns schon mal auf dem berühmten Schlauch gestanden.
Und alles wissen kann man nicht, dann wäre man ja ein Computer (meiner ist übrigens gar nicht so schlau, wahrscheinlich liegt das am Programmierer großes Grinsen )

Liebe Grüße aus Euskirchen. smile


P.S.: Da haben wir ja wunderbar gemeinsam gepostet. Aber wie man sieht, sind wir Rheinländer uns wieder mal einig, wir sind eben ein nettes Völkchen ! großes Grinsen

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bresgen: 27.03.2006 14:14.

5 27.03.2006 14:02 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.444.156
Nächster Level: 5.107.448

663.292 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Kollege Kneip,

wir in Neuss Verfahren wie pmcolonia.

zu
Zitat:
Zweite Frage: Kann man für peinliche Fragen einen Tarnnamen beantragen?

Es gibt keine peinlichen Fragen! "Der Weise wundert sich, der Dumme denkt, es müsst so sein."

Schöne Grüße nach xy (W...e)großes Grinsen

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
6 27.03.2006 14:05 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.015.226
Nächster Level: 5.107.448

92.222 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gaststättenerlaubnis für eine KG

und schönen Tag aus Aschaffenburg,
an sich haben die Kollegen aus NRW und Niedersachsen schon alles gesagt. Vielleicht nur eine kleine Ergänzung: KG und OHG können zwar unter eigenem Namen klagen und verklagt werden, sie haben jedoch für sich trotzdem keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie können also grundsätzlich nicht Träger von Rechten und Pflichten sein. Aus diesem Grunde kann eine Gewerbeerlaubnis im Falle der KG nur der entsprechend mit Rechten ausgestatteten Vollhafterperson erteilt werden. Dies ist zumindest der Regelfall. Denkbar wäre auch eine Konstruktion, bei der die Geschäftsführung (gf Gesellschafter) bei einem Teilhafter liegt. Der Adressat ist beispielsweise:
Max Mustermann Gastro GmbH
als Vollhafter der Max Mustermann Gastro GmbH&Co.KG

Wichtig ist nur, wer ist Gewerbetreibender. Dies setzt immer voraus, das dieser persönlich rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, das Gewerbe auszuüben. im Falle der KG als Sonderfall der OHG geht dies aus genannten Gründen nicht.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
7 27.03.2006 14:13 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gaststättenerlaubnis für eine KG


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.621
Antworten: 15
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.441.665
Antworten: 31
Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? Gaststättenrecht   13.05.2011 15:41 von Engelchen     15.03.2024 08:09 von spinckin   Views: 23.196
Antworten: 15
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 168.518
Antworten: 33
4 Dateianhänge enthalten Betreiben einer Photovoltaikanlage Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2005 11:23 von Kern     12.02.2024 09:45 von Marcel Fromm   Views: 2.045.945
Antworten: 152

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 211.516 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.240.485


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 132 | Gesamt: 0.222s | PHP: 99.55% | SQL: 0.45%