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Guten Morgen!

Ich beschäftige mich aktuell mit der Frage, ob die Möglichkeit der Ahndung einer Feierlichkeit ohne die notwendige Gestattung nach § 12 GastG besteht.
Unter den in § 28 GastG aufgeführten Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen findet sich keine konkrete Regelung hierzu. Haben Sie eine Idee?

Schöne Grüße

Sandra Rennett



Gepostet am 28.03.2006 um 10:59 von:
Benutzer: sandra rennett
Der Original-Beitrag :
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