Forum-Gewerberecht
» Ahndung fehlende Gestattung «
Mahlzeit aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
ich sehe und mache das genauso.
Wenn der Ausschank erlaubnispflichtig war, hätte er auch einer Erlaubnis nach § 1 GastG bedurft, dass auch die leichter zu erlangende Sonderform "Gestattung nach § 12 GastG" genügt hätte, hätte der Veranstalter wissen können, wenn er sich auch nur ein kleines bisschen bemüht hätte. Hat er aber nicht: Dumm gelaufen; hätt' ja klappen können . . .
Also, Kopf hoch
Gepostet am 28.03.2006 um 11:52 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
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