Forum-Gewerberecht

» Ahndung fehlende Gestattung «

Mahlzeit aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

ich sehe und mache das genauso.

Wenn der Ausschank erlaubnispflichtig war, hätte er auch einer Erlaubnis nach § 1 GastG bedurft, dass auch die leichter zu erlangende Sonderform "Gestattung nach § 12 GastG" genügt hätte, hätte der Veranstalter wissen können, wenn er sich auch nur ein kleines bisschen bemüht hätte. Hat er aber nicht: Dumm gelaufen; hätt' ja klappen können . . .

Also, Kopf hoch



Gepostet am 28.03.2006 um 11:52 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3639#post3639


Beitrags-Print by Breuer76