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Thema: Vermietung einer Veranstaltungshalle |
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!
Für den Bereich der Nebenleistungen könnten meines Erachtens noch die Frage nach Servicepersonal (im Rahmen von Veranstaltungen), Reinigung der Räumlichkeiten aber auch das zur Verfügung stellen einschl. Reinigen von Porzellan sowie Gläsern von Bedeutung sein.
Schöne Grüße
S. Rennett
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Thema: Vermietung einer Veranstaltungshalle |
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Guten Morgen aus Viersen!
Ich würde sehr gerne wissen, wie Sie diesen Fall beurteilen:
Ein Landwirt hat auf seinem Gelände eine Halle baurechtlich als Lager- und Gesellschaftsraum genehmigen lassen. Der Ausschank und/oder Speisenabgabe werden nicht vom Eigentümer sondern von den Mietparteien selber durchgeführt. In der Halle steht eine Zapfanlage zur Verfügung. Lt. Bauantrag soll die Halle bis zu 10 Mal pro Jahr als Veranstaltungshalle vermietet werden.
Für mich stellt sich hier die Frage, handelt es sich um ein Gewerbe i. S. v. "Vermietung eines Partyraumes" oder kein Gewerbe i. S. v. „Vermietung u. Verpachtung eigenen Vermögens“.
Schönen Dank für Ihre Tipps.
Sandra Rennett
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Thema: Gaststättenantrag und Privatinsolvenz |
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Hallo Herr Fries,
vielen Dank für Ihre Infos zur genauen Begriffsbestimmung der "Privatinsolvenz", dies hat nicht nur dem Kollegen Bluhm weitergeholfen.
@pmcolonia
Ich habe in meinem konkreten Fall recherchiert und die Abgabe der EV liegt hier nicht vor. Ich gebe aber den Kollegen vollkommen Recht, dass dies eher unüblich ist.
Schöne Grüße und fröhliche Karnevalstage
Sandra Rennett
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Thema: Gaststättenantrag und Privatinsolvenz |
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Guten Morgen aus Viersen!
Meine Frage betrifft das Thema Gaststättenantrag und Privatinsolvenz
Im Rahmen einer Beratung erklärte mir eine potentielle Gaststättenantragstellerin, dass sie Privatinsolvenz angemeldet habe.
Ich würde nun gerne wissen, welche Prüfungen Sie aufgrund dieser Erkenntnisse (nach Antragstellung) einleiten bzw. wie Sie die Aussicht auf Erfolg des Antrages einschätzen.
Eine weitere Frage: Fordern Sie eine Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass er der Aufnahme der Gewerbetätigkeit zustimmt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen
S. Rennett
Falls das Thema bereits behandelt wurde, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.
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Thema: Sonntagsöffnung Hundeschule |
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Guten Abend aus Viersen!
Ich würde gerne wissen, ob Kollegen bereits das Thema der Sonntagsöffnung einer Hundeschule geprüft haben.
Nachdem ich mich mit dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage beschäftigt habe, hat sich mir bisher noch keine klare Abwägung erschlossen, ob dieser Fall unter das Arbeitsverbot des § 3 fällt oder es sich unter Umständen doch um eine Ausnahme nach § 4 Nr. 5 (Arbeiten, die der Erholung dienen) handeln könnte.
Meine allgemeine Internetrecherche hat ergeben, dass die Sonntagsöffnung von Hundeschulen sehr weit verbreitet zu sein scheint.
Vielen Dank für Ihre Infos
S. Rennett
Viersen
Ps: Falls dieses Thema oder ein ähnlicher Fall bereits behandelt wurde, wäre ich für einen kurzen Hinweis zur Fundstelle dankbar.
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Thema: Reiki i. V. m. Dienstleistungen |
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Vielen Dank für Ihre schnellen Informationen zum Thema Reiki und Malerei.
Ich frage mich zwar, ob mein Kunstsachverstand über "Punkt, Punkt, Komma, Strich" hinausgeht, aber es läßt sich sicherlich eine Lösung finden.
Gruß
S. Rennett
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Thema: Reiki i. V. m. Dienstleistungen |
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Mahlzeit allerseits,
ich habe eine Anfrage einer Reiki-Meisterin, die jedoch nicht die typischen Reiki-Behandlungen durchführen möchte, sondern folgenden Service:
Der Kunde übersendet seine persönlichen Daten und ein Photo online oder per Post an die Dame und diese erstellt auf Basis ihrer Reiki-Kenntnisse ein selbstgemaltes Bild. Dieses kann dann käuflich vom Kunden erworben werden. Zu dem besteht die Möglichkeit zu diesem Bild eine kostenpflichtige (Persönlichkeits-) Analyse zu erhalten.
Nun stellt sich die Frage, ob es sich hier um eine überwachungsbedürftige Gewerbetätigkeit i. S. des Geistheilens handelt oder doch eher der weit zu fassende Kunstbegriff Anwendung findet, der keine Gewerbeanzeige erfordern würde.
Vielen Dank vorab für Ihre Infos.
Gruß aus Viersen
S. Rennett
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Thema: Insolvenz & Geschäftsführer |
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Die Sonne lacht, das Wochenende ruft und ... ich habe noch eine Frage zum Bereich der Insolvenzen
Aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit (Steuerrückstände) habe ich gegen eine GmbH ein Gaststättenwiderrufs- sowie Gewerbeuntersagungsverfahren (Bar/gewerbliche Zimmervermietung) eingeleitet. Die entsprechenden Anhörungen wurden bereits verschickt. Zwischenzeitlich wurde das Insolvenzverfahren gegen die juristische Person eröffnet.
Dieser Gewerbetrieb ist derzeitig eingestellt aber unsere Spezialisten sind ja nicht untätig, also hat der Geschäftsführer der vg. GmbH kurzfristig die Branche gewechselt (Spielhalle, *** **** ******** ********** ***********, **** *** *** ***** **** ****** ****** ********) und agiert nun als Geschäftsführer einer neuen GmbH.
Ich frage mich nun, ob und ggf. welche Auswirkungen das Insolvenzverfahren auf die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers im Bezug auf seine aktuelle Tätigkeit in der neuen GmbH (Spielhalle) hat.
Jetzt wünsche ich aber erst einmal ein schönes Wochenende allerseits.
Sandra Rennett
[m]Edit by webmaster, 14.05.2006, 13:03 Uhr: Beitrag geändert, da die ersetzte Textpassage geeignet war, einen Gewerbezweig generell abwertend betrachten - bitte die Forenregeln beachten![/m]
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Thema: Hüpfburgen etc. |
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Einen Schönen Gruß aus Viersen!
Ich würde gerne wissen, ob Hüpfburgen bzw. die nachfolgend aufgeführten "Spielgeräte" einer speziellen Abnahme durch den TÜV oder einer ähnlichen Prüforganisation am Veranstaltungstag bedürfen? Oder reichen andere Nachweise aus?
Ein Veranstalter möchte im Rahmen eines Festes folgende Geräte aufbauen:
· Riesen-Tischfussball (Kicker): Die Spieler befinden sich auf einem mit Luftpolstern umgrenzten Spielfeld und sind mit einem Gürtelsystem an Stangen befestigt.
· Menschlicher Ball: Eine Person schlüpft in einen transparenten gepolsterten Ball und rollt auf einem Luftpolster abwärts.
· Geschicklichkeitskletterwand: angebracht auf einem Luftpolster
Ich hoffe, dieser Beitrag befindet sich im richtigen Forum!
Sandra Rennett
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Thema: Ahndung fehlende Gestattung |
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Guten Morgen!
Ich beschäftige mich aktuell mit der Frage, ob die Möglichkeit der Ahndung einer Feierlichkeit ohne die notwendige Gestattung nach § 12 GastG besteht.
Unter den in § 28 GastG aufgeführten Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen findet sich keine konkrete Regelung hierzu. Haben Sie eine Idee?
Schöne Grüße
Sandra Rennett
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Thema: Gestattungen und Toilettenanlagen |
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Hallo Herr Boshamer!
Zunächst einmal vielen Dank für die Rückmeldung.
Die Problematik liegt im Rahmen von Karnevalsumzügen darin, dass in der FuZo verschiedenste Getränkestände unterschiedlicher Betreiber aufgestellt werden.
Von wem verlange ich somit wieviele Toiletten?
Meiner Meinung nach ist es nicht sinnvoll von jedem einzeln ein Dixiklo aufstellen zu lassen.
Nochmals ein Schönes Wochenende
Sandra Rennett
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Thema: Gestattungen und Toilettenanlagen |
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Guten Morgen aus Viersen!
Karneval
ist vorbei, doch treten im Nachhinein einige Beschwerden wegen „Wild-Urinierens“ in den Fußgängerzonen und Umgebung auf.
Im Rahmen der Karnevalszüge haben wir Gestattungen nach § 12 GastG erteilt mit der Auflage an die Betreiber für ausreichende Toilettenanlagen vor Ort zu sorgen. Scheinbar wurde diese Auflage jedoch nicht ausreichend umgesetzt.
Meine Frage daher:
Wie diese Problematik in anderen Städten gehandhabt wird?
Schöne Grüße und Wochenende
Sandra Rennett
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Thema: Gebühren § 12 Gestattungen |
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Ein freundliches Hallo aus Viersen!
Mich würde es sehr interessieren, wie Sie Ihre Gebühren für Gestattungen staffeln und ob Sie aufgrund der Änderung des GastG zum 01.07.05 Anpassungen in Ihrem Gebührentarif hierzu vorgenommen haben.
In Viersen errechnete sich die Gestattungsgebühr bisher nach der Anzahl der aufgestellten Stände d. h. je Imbissstand und je Getränkestand. Diese Regelung kann auch zukünftig beibehalten werden, ABER ... nun das Problem: Ein Imbissstand hat in der Vorweihnachtszeit in der FuZo zusätzlich zum Speisenangebot auch noch einen Glühweinkocher aufgestellt und kann nun nicht nachvollziehen, dass er zwar für die Speisen nichts mehr aber für die "paar Tassen" Glühwein bezahlen muss.
Vielleicht verfügt ja ein Gestattungspezialist über eine Gebührenstaffelung, die derartige Probleme gar nicht mehr aufkommen läßt
Schönen Gruß
S. Rennett
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Thema: Gewerbeanmeldung Ltd. |
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Hallo Herr Milbrodt,
erst einmal vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Fall der Ltd. & Co KG trifft jedoch leider nicht genau mein Problem.
Meine Frage richtete sich darauf, wie eine selbstständige aber (noch) nicht im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung einer Ltd. im Gewerberegister zu erfassen ist.
Das angeführte Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen weist unter Pkt. 3.4 auf Folgendes hin:
- Für die Ausstellung der Empfangsbescheinigung nach § 15 GewO ist die Eintragung in das Handelsregister eine rechtlich nicht zwingende Voraussetzung.
- Es sollte jedoch auf eine -möglichst vorherige- Eintragung in das Handelregister hingewirkt werden, so dass regelmäßig die Empfangsbescheinigung nach § 15 GewO erst dann ausgestellt wird, wenn der Nachweis einer registerrechtlichen Eintragung vorliegt.
- Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, dürfte es zweckmäßig sein, z. B. durch eine Anlage zur Empfangsbescheinigung auf das handelrechtliche Erfodernis schriftlich hinzuweisen und gleichzeitig das zuständige Handelsregister zu unterrichten. ...
Die bisherige Erfahrung der Gewerbemeldestelle Viersen hat gezeigt, dass die meisten Ltds. ihre selbständigen Zweigniederlassungen bereits im Gewerberegister anmelden möchten, obwohl die Eintragung in das Handelsregister (noch) nicht vorliegt oder beantragt wurde. Somit ist der o. g. Einzelfall eigentlich der Regelfall!
Falls dieser Fall bereits im Gewerbeforum diskutiert wurde, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, wo ich dies finde.
Viele Grüße aus Viersen
Sandra Rennett
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Thema: Gewerbeanmeldung Ltd. |
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Guten Morgen aus Viersen!
Aktuell beschäftigen wir uns mit einem Problem zum Thema Limited...!
Und zwar möchte eine Britische Ltd. mit Hauptsitz in Cardiff eine selbständige Zweigniederlassung in Viersen anmelden. Die Eintragung in das deutsche Handelsregister ist noch nicht erfolgt.
Welche Vorgehensweise wird bei Ihnen bezüglich der Gewerbeanmeldung verfolgt?
1. Erfolgt direkt die Eintragung als selbständige Zweigniederlassung, ggf. mit schriftlichen Hinweis auf die notwendige Handelsregistereintragung,
oder
2. als unselbständige Zweigniederlassung solange die Handelsregistereintragung nicht vorliegt,
oder
3. wird der Anzeigende zurückgewiesen solange die Handelsregistereintragung nicht vorliegt?
Fraglich ist hierbei auch, wie das Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2005 in diesem Zusammenhang zu bewerten ist.
Vielen Dank und schöne Grüße vom Niederrhein
Sandra Rennett
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