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Zum Ende der Seite springen Privatwohnung als Verkaufsstelle
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Andrea Feiertag   Zeige Andrea Feiertag auf Karte Andrea Feiertag ist weiblich
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Privatwohnung als Verkaufsstelle

Hallo aus dem sonnigen Oberbayern,

bei uns im Landkreis hat ein Getränkeheimlieferservice angefangen, der zuhause seine Waren lagert und dort auch die Bestellungen aufnimmt und von dort mehr oder weniger rund um die Uhr ausliefert, an Feiertagen (24 h) und am Wochenende ( von Freitag ab 20 Uhr bis montag 6.00) Mo bis Fr von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr schimpf wut

Er betreibt kein eigenes Geschäft sondern ist ausschließlich von seiner Wohnung aus tätig.

Bei uns stellt sich jetzt natürlich die Fragen, ob es sich bei der Wohnung um eine Verkaufsstelle i.S.d GewO handelt und damit der Ladenschluß nicht beachtet wird. Weißnicht
Das Warenangebot besteht vorallem aus Bier,Wein, Schnaps... , auch antialkoholisches findet sich auf dem Flyer; außerdem werden kleine Snaks angeboten z.B. Tiefkühlpizza oder Knabbereien und Zigaretten.

Was sagt denn das Forum zu diesem Thema, wir sind hier etwas ratlos momentan, ( vielleicht liegt es an der Hitze)
Hat jemand eine Idee wie wir das eindämmen oder vielleicht sogar verhindern können?

Danke

Kann mir da jemand helfen?

__________________
Andrea Feiertag
1 18.08.2009 10:50 Andrea Feiertag ist offline E-Mail an Andrea Feiertag senden Beiträge von Andrea Feiertag suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: Privatwohnung als Verkaufsstelle



aus meiner Sicht ist dies in erster Linie ein Verstoß gegen das Baurecht. Ich nehme mal an, dass der Getränkelieferant für seine Bude keine einschlägige Baugenehmigung hat. Durch die bekannt gewordenen Störungen ist die Nutzungsänderung offensichtlich.

Darüber hinaus greift das FTG. An Sonn- und Feiertagen hat der Mann sich störender Betätigungen zu enthalten.

Eine Verkaufsstelle im Sinne des LadSchlG sehe ich hier nicht, wenn Ihr Kunde ausschließlich auf Bestellung ausliefert. Anders läge der Fall, wenn er auch Abholer versorgt.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 18.08.2009 11:06 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
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der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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Ich möchte mich meinem Vorschreiber in vollem Umfang anschließen!

Verstoß Baurecht- Nutzungsänderung ist zu beantragen
Sonn- und Feiertagsschutz ja
Ladenschluss (wäre bei uns in Sachsne-Anhalt kein Problem) nein, da keine offene Verkaufstelle, sondern eben nur das "Lager", die Dienstleistung der lieferung scheint im Vordergrund zu stehen.
3 18.08.2009 13:30 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
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4 20.08.2009 16:32 Filter ist offline E-Mail an Filter senden Beiträge von Filter suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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5 25.08.2009 19:33 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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Privatwohnung als Verkaufsstelle

Moin
veto, was das Ladenöffnungsgesetz betrifft... ich denke, bei uns würde § 11 Abs. 2 LadöffnG greifen... demnach ist das gewerbliche Anbieten von Waren zum Verkauf an Jedermann außerhalb von Verkaufsstellen verboten....
ob in ihrem Ladenöffnungsgesetz eine vergleichbare Regelung ist, ist mir nicht bekannt....

Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
6 26.08.2009 11:58 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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Tripel-As


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RE: Privatwohnung als Verkaufsstelle

In Schleswig-Holstein nicht, d.h. für Ladengeschäfte aller Art und auch für den Verkauf außerhalb fester Verkaufsstellen gilt, keine Begrenzung der Öffnungszeit mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

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ich sing vor deinem fenster und der regen lässt nicht nach
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7 26.08.2009 14:08 Filter ist offline E-Mail an Filter senden Beiträge von Filter suchen
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