Privatwohnung als Verkaufsstelle |
Andrea Feiertag
Jungspund
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Privatwohnung als Verkaufsstelle |
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Hallo aus dem sonnigen Oberbayern,
bei uns im Landkreis hat ein Getränkeheimlieferservice angefangen, der zuhause seine Waren lagert und dort auch die Bestellungen aufnimmt und von dort mehr oder weniger rund um die Uhr ausliefert, an Feiertagen (24 h) und am Wochenende ( von Freitag ab 20 Uhr bis montag 6.00) Mo bis Fr von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Er betreibt kein eigenes Geschäft sondern ist ausschließlich von seiner Wohnung aus tätig.
Bei uns stellt sich jetzt natürlich die Fragen, ob es sich bei der Wohnung um eine Verkaufsstelle i.S.d GewO handelt und damit der Ladenschluß nicht beachtet wird.
Das Warenangebot besteht vorallem aus Bier,Wein, Schnaps... , auch antialkoholisches findet sich auf dem Flyer; außerdem werden kleine Snaks angeboten z.B. Tiefkühlpizza oder Knabbereien und Zigaretten.
Was sagt denn das Forum zu diesem Thema, wir sind hier etwas ratlos momentan, ( vielleicht liegt es an der Hitze)
Hat jemand eine Idee wie wir das eindämmen oder vielleicht sogar verhindern können?
Kann mir da jemand helfen?
__________________ Andrea Feiertag
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1
18.08.2009 10:50 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Privatwohnung als Verkaufsstelle |
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aus meiner Sicht ist dies in erster Linie ein Verstoß gegen das Baurecht. Ich nehme mal an, dass der Getränkelieferant für seine Bude keine einschlägige Baugenehmigung hat. Durch die bekannt gewordenen Störungen ist die Nutzungsänderung offensichtlich.
Darüber hinaus greift das FTG. An Sonn- und Feiertagen hat der Mann sich störender Betätigungen zu enthalten.
Eine Verkaufsstelle im Sinne des LadSchlG sehe ich hier nicht, wenn Ihr Kunde ausschließlich auf Bestellung ausliefert. Anders läge der Fall, wenn er auch Abholer versorgt.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
18.08.2009 11:06 |
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Solon
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der_vollstrecker
Haudegen
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Ich möchte mich meinem Vorschreiber in vollem Umfang anschließen!
Verstoß Baurecht- Nutzungsänderung ist zu beantragen
Sonn- und Feiertagsschutz ja
Ladenschluss (wäre bei uns in Sachsne-Anhalt kein Problem) nein, da keine offene Verkaufstelle, sondern eben nur das "Lager", die Dienstleistung der lieferung scheint im Vordergrund zu stehen.
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3
18.08.2009 13:30 |
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Tripel-As
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Unterschrieben
__________________ ich sing vor deinem fenster und der regen lässt nicht nach
und eine stimme ruft von oben: falsches fenster, falscher tag
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4
20.08.2009 16:32 |
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pmcolonia
Routinier
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5
25.08.2009 19:33 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Privatwohnung als Verkaufsstelle |
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veto, was das Ladenöffnungsgesetz betrifft... ich denke, bei uns würde § 11 Abs. 2 LadöffnG greifen... demnach ist das gewerbliche Anbieten von Waren zum Verkauf an Jedermann außerhalb von Verkaufsstellen verboten....
ob in ihrem Ladenöffnungsgesetz eine vergleichbare Regelung ist, ist mir nicht bekannt....
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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6
26.08.2009 11:58 |
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Tripel-As
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RE: Privatwohnung als Verkaufsstelle |
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In Schleswig-Holstein nicht, d.h. für Ladengeschäfte aller Art und auch für den Verkauf außerhalb fester Verkaufsstellen gilt, keine Begrenzung der Öffnungszeit mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.
__________________ ich sing vor deinem fenster und der regen lässt nicht nach
und eine stimme ruft von oben: falsches fenster, falscher tag
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7
26.08.2009 14:08 |
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