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» Privatwohnung als Verkaufsstelle «

In Schleswig-Holstein nicht, d.h. für Ladengeschäfte aller Art und auch für den Verkauf außerhalb fester Verkaufsstellen gilt, keine Begrenzung der Öffnungszeit mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.



Gepostet am 26.08.2009 um 14:08 von:
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