Forum-Gewerberecht

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Hallo aus dem sonnigen Oberbayern,

bei uns im Landkreis hat ein Getränkeheimlieferservice angefangen, der zuhause seine Waren lagert und dort auch die Bestellungen aufnimmt und von dort mehr oder weniger rund um die Uhr ausliefert, an Feiertagen (24 h) und am Wochenende ( von Freitag ab 20 Uhr bis montag 6.00) Mo bis Fr von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr  schimpf    wut  

Er betreibt kein eigenes Geschäft sondern ist ausschließlich von seiner Wohnung aus tätig.

Bei uns stellt sich jetzt natürlich die Fragen, ob es sich bei der Wohnung um eine Verkaufsstelle i.S.d GewO handelt und damit der Ladenschluß nicht beachtet wird.  Weißnicht  
Das Warenangebot besteht vorallem aus Bier,Wein, Schnaps... , auch antialkoholisches findet sich auf dem Flyer; außerdem werden kleine Snaks angeboten z.B. Tiefkühlpizza oder Knabbereien und Zigaretten.

Was sagt denn das Forum zu diesem Thema, wir sind hier etwas ratlos momentan, ( vielleicht liegt es an der Hitze)
Hat jemand eine Idee wie wir das eindämmen oder vielleicht sogar verhindern können?

 Danke  

Kann mir da jemand helfen?



Gepostet am 18.08.2009 um 10:50 von:
Benutzer: Andrea Feiertag
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37763#post37763


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