SACHSENCASINOS setzt zertifizierte Spielgeräte ein!??? |
r2d2
Tripel-As
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Zitat rosewood:
Und schließlich ist das gewerbliche Spiel kein Glücksspiel im eigentlichen Sinne.
Bist Du von Sinnen, wo lebst denn Du? Was bitte schön ist es denn dann??
Wie gewerblich ist denn das Spiel was in den privatisierten Casinos veranstaltet wird, z.B. Kassel, Hamburg und Niedersachen, etc. und alle die noch folgen werden?
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41
03.03.2009 15:29 |
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Solon
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Kölner
Doppel-As
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Der Unterschied liegt in der Höhe der Einsätze und Gewinne.
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42
03.03.2009 17:16 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Höhe der Einsätze?
Höhe der Gewinne?
Was hat deren Höhe damit zu tun, ob es Glücksspiel ist oder nicht?
Zur Höhe der Einsätze ein Beispiel:
"Kleiner Einsatz, hoher Gewinn
Bereits mit kleinem Einsatz kann man das Glück herausfordern. Der Mindesteinsatz, um sein Glück zu versuchen, beträgt - je nach Spielautomat - 1 ct, 5 ct, 10 ct und 50 ct. Höhere Einsätze kann man in den Geldscheinwerten von 10, 20 und 50 Euro tätigen."
..... wohlgemerkt im Casino!!
Quelle:
http://www.spielbank-bad-neuenahr.de/spielangebote5.html
und nun
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03.03.2009 18:02 |
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gottfried
Jungspund
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@jasper:
Das ist genau, was ich meine. 1 Cent pro Gewinnlinie resultiert in einen Spieleinsatz von 20 Cent bei einem 20 Linien Gerät. Wo ist der Unterschied zu einem Gerät in der Spielstätte?
Ich beantworte es selbst: Vom Grundeinsatz keinen, aber: Selbstverständlich gibt es am selben Gerät die Möglichkeit den Einsatz um das 25 bis 50fache oder mehr nach oben zu schrauben und das Ganze ohne umständliches Umbuchen und ohne Begrenzung eines maximalen Stundenverlustes.
Und es wird noch weiter gehen. Demnächst wird es Geräte im Casino geben, an denen mit 10 Cent oder gar 5 Cent mit maximalen Gewinn-Linien gespielt wird.
__________________ gruss von gottfried
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44
03.03.2009 18:18 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Rosewood,
ich weiß, dass Du für Deine Thesen nie Quellvermerke mitteilst, bzw. Dich mit
der Beantwortung
von sachlichen Nachfragen sehr schwer tust, aber ich versuche es nochmal.
Auf welche Urteilslage bezieht sich Deine Theorie?
"Und schließlich ist das gewerbliche Spiel kein Glücksspiel im eigentlichen Sinne."
Hallo Kölner,
die Seitenzahl von Esser hätte ich gerne noch gehabt, betr. Deiner letzten Theorie.
Zu Deiner neuen Theorie
"Der Unterschied liegt in der Höhe der Einsätze und Gewinne."
hätte ich auch gerne etwas Nachlesbares gehabt.
Hallo Gottfried,
ein Umbuchungsvorgang hat doch nichts mit "dem Spiel" zu tun.
Zur Definition eines Spiels, d.h. ob es ein Glücksspiel oder ein Geschicklichkeitsspiel ist,
kenne ich kein Lehrbuch zur spieltheoretischen Betrachtung und keine Urteilslage, die ein
Umbuchen / Tauschen z.B. Bargeld in Jetons oder Bargeld in Spielpunkte problematisiert,
um es als Ausschlußkriterium in der Gruppierung des Spiels zu betrachten.
Im Gegenteil hatte das Bundesverwaltunsgericht in der Urteilslage am 30.03.2007 die alte Urteilslage
zur Zehnervorlage zitiert und auf die Moderne (das Punktspielgerät) transformiert.
Gruß
Meike
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45
07.03.2009 05:17 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Carlo,
hallo Jasper,
wegen Eurer Fragestellung zu den Spielbanken habe ich das alte Thema noch mal nach vorne geholt.
D.h. ich gehe davon aus, dass die Spielbanken sicherlich nicht nervös werden.
Einiges über die "Lobby", die hier sicherlich grundsätzlich anders aussieht, als bei der Automatenindustrie,
kann man für NRW z.B.nachfolgend nachlesen.
http://www.sw.nrw.de/v2/sw.nrw/foerderun...ank-gesetz.html
Aufsichtsbehörde ist also hier das IM NRW und dieses würde z.B. sicherlich nicht
die Zustimmung zu einem Vertrag, bei dem ein Verfahrensstörer z.B. den Vollzug
selbstständig "kontrolliert", damit rechtskonforme Zustände hergestellt werden sollen,
mit einem sehr großzügig definierten Zeitfenster, zustimmen.
Da gibt es eigentlich andere "Mechanismen".
Gruß
Meike
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46
01.08.2009 08:30 |
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jasper
Kaiser
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47
01.08.2009 11:10 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo Miteinander,
Eine Mindestauszahlquote wird bei den gewerblichen GGSG aufgrund der Eckdaten vorgegeben!
Per Saldo, also Einsätze abzüglich Gewinne, dürfen langfristig nicht mehr als 33€ betragen.
In der ersten Stunde des Dauerspielens bedeutet das:
Einwurf : 142 €
Gewinn : 111€
==============
AQ : 78,17 %
In der darauffolgenden Stunde:
Einwurf : 132 €
Gewinn : 99 €
=================
AQ : 75 %
Im Vergleich dazu die alte Spielverordnung: 60% Auszahlquote abzüglich der MwSt: AQ= 50,42!!!
Die tatsächlichen Quoten bei einer Stundeneinnahme von 10-15 Euro betragen entsprechend (von 55 Minuten Spielzeit): 92,42 % bis zu 88,64%
Bei mir hatten alle Geräte im letzten Monat im Durschnitt 5,10€ Stundeneinnahmen d.h. 96,14 % Auszahlquote!! Können da die Casino-Geräte mithalten??
Bis jetzt habe ich immer nur Behauptungen von angeblich mindestenst 95 AQ bei Casinogeräten gelesen. Seltsamerweise habe ich noch nie einen Ausdruck eines dieser Geräte gesehen bzw. gefunden.
Die Spielcasinos betreiben für mich im Grunde Geräte, die den damaligen Tokengeräte entsprechen!! Es gibt kein Gesetz, dass die AQ oder Stundenverluste regelt!!
Das Thema Spielerschutz sollte ersteinmal hier durch den Gesetzgeber geregelt werden.
Auch ja, ich stell demnächst auch Zertifikate aus.... Mit Goldsiegel, die machen schon was her!
:anbeten03
Grüße Zeus
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48
02.08.2009 03:29 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Zeus,
ich persönlich habe Deinen Beitrag nicht ganz verstanden.
Bist Du ärgerlich, weil Du sehr "spielfreudige" Automaten hast, aufgrund der festgestellten AQ von 96,14%?
oder
Bist Du ärgerlich, weil Du Deine Automaten nicht von einem von Dir frei wählbaren Prüfinstiut
zertifizieren lassen kannst?
oder
Bist Du ärgerlich, weil Du die AQ nicht einstellen kannst und Du so jeden Monat offensichtlich einem nicht kalkulierbaren
Risiko ausgesetzt bist?
Gruß
Meike
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49
02.08.2009 05:19 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
Zitat: |
Original von Meike
Hallo Zeus,
ich persönlich habe Deinen Beitrag nicht ganz verstanden.
Bist Du ärgerlich, weil Du sehr "spielfreudige" Automaten hast, aufgrund der festgestellten AQ von 96,14%?
oder
Bist Du ärgerlich, weil Du Deine Automaten nicht von einem von Dir frei wählbaren Prüfinstiut
zertifizieren lassen kannst?
oder
Bist Du ärgerlich, weil Du die AQ nicht einstellen kannst und Du so jeden Monat offensichtlich einem nicht kalkulierbaren
Risiko ausgesetzt bist?
Gruß
Meike |
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Nein Meike, ich ärgere mich nur um die ganze Heuchlerei im Bezug auf den angeblichen "Spielerschutz" den die staatlichen Casinos die "nur" Automatenspiele anbieten, sichern. Diese sind de Fakto einfach nur Spielhallen die keinerlei Limit an den Verlusten der Kunden kennen! Es ist nichts geregelt. Das einzige an dem Spielerschutz ist die evtl. Eintrittskontrolle!
Alles andere ist egal.
Und selbstverständlich sind die Automaten vernetzt! Wie sonst soll der Jackpot, der ja üblich ist funktionieren? Selbstverständlich soll dieser die Kunden nicht zum spielen verleiten!
Und über die immer angegeben Auszahlquoten habe ich bis heute nichts fundiertes gelesen bzw. gesehen!
Was da an Manipulationen möglich ist, ist nicht vorstellbar, da es keinen Interessiert.
Während die gewerblichen Aufsteller die Spielverordnung einhalten müssen.
Nach dem Post von r2d2 bezüglich der Novo II Hintertür bin ich mal gespannt, ob Morgen (oder nachher) einige Ordnungshüter auf die Idee kommen mal sich "Ihre" Automaten in Ihrem Wirkungskreis mal anschauen und bei einer Illegalen Software entsprechend handeln. Ich gehe mal davon aus, dass in diesem Gewerberechtsforum einige "Ordnungshüter" auch mitlesen!
Ich bin da mal gespannt, erwarte aber nichts.
Grüße Zeus.
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50
03.08.2009 01:16 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Zeus,
Gruß an alle,
da werden Geldspielgeräte zugelassen, welche offensichtlich nicht gegen Veränderungen gesichert gebaut sind.
Und das dies kein Einzelfall ist, ist uns mindestens seit der Veröffentlichungen des PTB-Prüfberichts auf der Seite des UAVD, Anfang 2007 hier allen bekannt.
Die Welle, die von Brandenburg ausging, ist uns auch aufgrund der Veröffentlichungen und Diskussion hier im Forum bekannt. - Ein Forumsmitglied hier, ich meine, dass es David war, war noch so nett und hatte erklärt, wie undurchschaubar das Problem für den Aufsteller war.-
Da werden Spielsoftwarepakete mit Zulassungsnummern versehen, welche innerhalb von 10 min getauscht werden können, - erinnerst Du Dich an den netten Flyer, den glaube ich, dieter 116 eingestellt hatte?
Der Gesprächsbericht zwischen einigen wenigen Geräteprüfern, die eine Risikoanalyse gefahren haben und der PTB, nebst der Antworten dazu, sind hier unter dem Thema "Maulkorb" veröffentlicht.
Wie schon geschrieben, sind meine Fragen nach dem Dongle bis jetzt unbeantwortet, wie auch viele weitere Fragen.
In einer Bauartzulassung findest Du weder einen Hinweis auf den Dongle, noch auf die Spielpläne.
Jetzt kommt der Ruf nach
"den Ordnungshütern"
die
"auf die Idee kommen"
sollen, sich mal
"Ihre Automaten, in ihrem Wirkungskreis"
anzuschauen
und
"bei einer illegalen Software entsprechend handeln".
Und jetzt erklärt mir bitte, wie sollen "die Ordnungshüter" ( die in NRW die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsamtes sind) das machen?
Welche Bauartzulassung sollen sie sich denn mitnehmen bei der Überprüfung, um dann welche Begebenheiten vor Ort mit den Zugelassenen abzugleichen?
Der einzige Hinweis hier ist ein veränderter Spielplan bei einem bestimmten Spiel.
Und dann?
Die Antworten, bzw. es heißt ja immer "Klarstellungen" der PtB zu Auszahlungsquoten, Umfang von zugelassenen Spielpaketen, Kontrollmodulen, dem Geldmanagement u.a. kennt ihr doch alle.
Bitte sprecht also die verantwortlichen Stellen an.
Gruß
Meike
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03.08.2009 05:54 |
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