Heimarbeit + Anzeigepflicht V |
Clemens Bettermann
Tripel-As


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Heimarbeit + Anzeigepflicht V |
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Hallo ers mal aus Werl,
ich habe eine Frage zur Anzeigepflicht von Heimarbeit nach § 14 GewO.
Ein Bürger beabsichtigt für seinen Arbeitgeber bei dem er hauptberuflich beschäftigt ist, Heimarbeit zu erbringen. Hierzu verlangt die Fa. jedoch ein Gewerbeanzeige. Nach Angabe des Betroffenen wird die Arbeit nur von ihm erbracht und auch nur für diesen Auftragggeber. Er nimmt Bauteile mit nach Hause, baut diese zusammen und bringt sie wieder zur Firma.
Nach Kommentar von Friauf, Rd-Nr. 65 der Vorbemerkungen zu § 14 GewO sind Heimarbeiter erwerbsmäßig tätig aber nicht gewerbsmäßig.
Hat sich schon mal jemand mit dieser Problematik beschäftigt und kann hier weiterhelfen?
Grüße
Clemens Bettermann
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1
24.02.2006 08:46 |
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Solon
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René Land
Administrator
    

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RE: Heimarbeit + Anzeigepflicht V |
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Hallo nach Werl
und zunächst ein herzliches
im Forum.
Sie haben den Nagel eigentlich schon auf den Kopf getroffen. Dem Heimarbeiter mangelt es an der für die Ausfüllung des Gewerbebegriffes notwendigen Sebstständigkeit.
In § 12 Abs. 2 SGB IV heißt es:
"Heimarbeiter sind sonstige Personen, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften erwerbsmäßig arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen; sie gelten als Beschäftigte."
Zum Begriff der Selbstständigkeit führt Sprenger-Richter in Robinski, Gewerberecht, 2. Aufl. RdNr. 29 aus: "Der Selbständige Gewerbetreibende wird auf eigene Rechnung und eigener Verantwortung grundsätzlich im eigenen Namen tätig..."
Ich würde insofern die Gewerbeanzeige zurückweisen.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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2
24.02.2006 09:05 |
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Solon
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gewerbe-varel
Jungspund

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Hallo nach Werl,
wenn der Bürger tatsächlich nur für einen Auftraggeber tätig sein wird und darüber hinaus selbst keine fremden Hilfskräfte beschäftigt so handelt er meines Erachtens als Heimarbeiter erwerbsmäßig und nicht gewerbsmäßig (vgl. Landmann/Rohmer, § 14 GewO, RN 43).
Eine Anzeigepflicht nach § 14 GewO dürfte somit nicht vorliegen. Die Entgegennahme einer etwaigen Gewerbeanzeige wäre abzulehnen.
__________________ Gruß aus Varel
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3
24.02.2006 09:10 |
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Felix Krämer
Doppel-As

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RE: Heimarbeit + Anzeigepflicht V |
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Hallo aus Alzenau,
das riecht, nein stinkt, nach Scheinselbständigkeit. Die Firma will nur Sozialabgaben sparen.
Evtl. könnte man zusätzlich zur Verweigerung der GewA auch noch eine Meldung ans FKS machen..
Gruß
Felix Krämer
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4
24.02.2006 09:14 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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RE: Heimarbeit + Anzeigepflicht V |
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Hallo Kollege,
das Thema ist zwar schon abschliessend hier beantwortet worden, aber ich würde auch auf jeden Fall die Brüder vom Zoll informieren.
Seid Ihr bei Euch eigentlich alle schon wieder nüchtern
?
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6
24.02.2006 09:31 |
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BE-DE
Kaiser
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RE: Heimarbeit + Anzeigepflicht V |
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von der Delme,
FKS ist für so eine Angelegneheit immer gut
.
Ansonsten hält sich das mit den Kopfschmerzen hier im Norden ziemlich in Grenzen. Hier konnte auch jede männliche mit Schlips rumlaufen, ohne, dass was passiert. Aber mal ein bißchen mehr Stimmung in der Bude
täte uns bestimmt auch ganz gut
.
Wünsche den Kollegen in den närrischeren Bereichen ganz viel Spaß in den nächsten Tagen
und keine Kopfschmerzen und so
Feiert für den drögen Norden mit
Vielleicht findde ich ja auch noch ein Bierchen
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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7
24.02.2006 09:45 |
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