Forum-Gewerberecht

» Heimarbeit + Anzeigepflicht V «

Hallo nach Werl,

wenn der Bürger tatsächlich nur für einen Auftraggeber tätig sein wird und darüber hinaus selbst keine fremden Hilfskräfte beschäftigt so handelt er meines Erachtens als Heimarbeiter erwerbsmäßig und nicht gewerbsmäßig (vgl. Landmann/Rohmer, § 14 GewO, RN 43).

Eine Anzeigepflicht nach § 14 GewO dürfte somit nicht vorliegen. Die Entgegennahme einer etwaigen Gewerbeanzeige wäre abzulehnen.



Gepostet am 24.02.2006 um 09:10 von:
Benutzer: gewerbe-varel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2696#post2696


Beitrags-Print by Breuer76