Glücksspielgesetz Österreich "Total Neu" - Teilweise Vorbild für Deutschland ?? |
gmg
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Glücksspielgesetz Österreich "Total Neu" - Teilweise Vorbild für Deutschland ?? |
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@ alle
Manchmal hilft bei der Problembewältigung auch ein Blick über die Landesgrenzen hinweg:
z. B. hier nach Österreich
Die Österreicher arbeiten aktuell auch an einem neunen "Glücksspielsgesetz".
Der österreiische Finanzminister Molterer will das Automatengeschäft an einen Anbieter übertragen und Internet-Wetten verbieten. Banken, die Online-Einsätze überweisen, sind laut Entwurf mit Strafe bedroht.
Zitat on
.....der Gesetzesentwurf sieht für das Automatengeschäft mit limitierten Einsätzen („kleines Glücksspiel") eine bundesweite Konzession vor, wenn in einem Salon mehr als 15 Geräte stehen.
Wer sich am Verfahren beteiligt, muss ein Stammkapital von 50 Mio. Euro vorweisen und zudem einen Haftungsbetrag von zehn Mio. Euro vorweisen. In der Branche macht man keinen Hehl daraus, das für derartige Summen lediglich der Novomatic-Konzern in Frage kommt....
........Die Branche - in Österreich gibt es mehr als 2300 Betreiber des „kleinen Glückspiels" - ist alles andere als glücklich: Für Samstag wurde eine Krisensitzung des Automatenverbands anberaumt. „Die Existenz unserer Mitglieder ist akut bedroht", meint Verbandschef Helmut Kafka ......
......Im Finanzministerium begründet man den Vorstoß mit dem erhöhten Spielerschutz und der Beseitigung von Rechtsunsicherheit....
.......Molterer kalkuliert mit Mehreinnahmen von 130 bis 150 Mio. Euro. Diese sollen direkt fließen, indem die Geräte mit dem Rechenzentrum des Ministeriums verkabelt werden.....
Keine Freude bei den Online-Pokerspielern
.....Hinzu kommt ein Verbot für Finanzdienstleister - Banken und Kreditkartenfirmen - die notwendigen Geldtransaktionen durchzuführen.......
Zitat off
Quelle: http://derstandard.at/ 14. 11. 2008
Lauter interessante Denkanstöße.
- nur noch einige grosse Konzessionäre ( für Deutschland - Vorteil Rechtssicherheit, weniger Manipulationen ? )
- "Verkabelung" der Geldspielgeräte mit den Finanzamtsserver ( "eines meiner Lieblingsthemen")
Guckst Du hier:
Vernetzung der Spielhallen - ja bitte !!
- Verbot für Finanzdienstleister, bei Internetspielaktivitäten die notwendigen Geldtransaktionen durchzuführen ( nur so kann es - ansatzweise - gehen > offenes Problem: Paysafecards etc. )
- Automatenabgeltungssteuer ( gefällt mir nicht: Ich bin für die Einzelfallbesteuerung. )
Anbei z. K. für den Interessierten:
- Gesetztestext
- Vorblatt
- Erläuterungen
- Textgegenüberstellung
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 15.11.2008 18:18.
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15.11.2008 12:24 |
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Solon
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gmg
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RE: Glücksspielgesetz Österreich "Total Neu" |
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@ alle
Mal ein paar interessante Ausführungen gefällig ?
Zitat on
.....Spielerschutz sowie soziale Sicherheit der Familien und Kinder
Spielsucht darf nicht die soziale Sicherheit der Familien und Kinder gefährden. Spielsucht zerstört auch
Familien, indem unkontrolliert viel Zeit mit Glücksspielen zugebracht und mitunter viel Geld verloren
wird. Je höher nämlich der Verlust, desto höher ist der Anreiz noch mehr einzusetzen, um den Verlust
wettzumachen. Durch die Festlegung eines Höchstgewinns, Mindestspieldauern, den Einsatz von
Warnsystemen und die Vorgabe echter Einsatzlimits soll Spielsucht Einhalt geboten werden können. Die
Verbesserung des Konsumentenschutzes ist damit ein wesentliches Reformanliegen....
....Daher soll in Hinkunft auch die Kontrolle ausgebaut und zwischen den
handelnden Behörden abgestimmt werden....
....Glücksspielaufsicht über die neuen Automatensalons....
....Vernetzung von Glücksspielautomaten mit Datenrechenzentrum des BMF (elektronische
Anbindung) zur Hebung der Abgabenmoral......
.....Eigene Amtssachverständige für Glücksspiel.....
.....Abs. 2 wurde an die insbesondere in den letzten zehn Jahren am Automatenglücksspielmarkt zu
beobachtenden technischen Errungenschaften angepasst. Die hohe Flexibilität derartiger technischer
Geräte erfordert eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, mit der rasch auf
Änderungen reagiert werden kann.....
.....Durch das ausdrücklich verankerte Verbot einer Automatikstarttaste, von
Parallelspielen und Einführung einer Mindestspieldauer werden erstmals faire und überprüfbare Grenzen
festgeschrieben. Zudem sollen deutlich stärkere Spielerschutzmaßnahmen eingeführt werden.....
.....In Hinkunft wird es nicht mehr möglich sein, dass ein pathologischer Spieler stundenlang vor einem
Glücksspielautomaten sitzen und so sein ganzes Vermögen verspielen kann. Das Gerät schaltet sich
nämlich nach einer gewissen vom BMF zu bewilligenden Zeit automatisch ab (Abkühlphase). Zusätzlich
ist durch die Einführung eines Warnsystems in Hinkunft gewährleistet, dass Spieler, die eine auffällige
Besuchshäufigkeit aufweisen, vom Konzessionär zu Beratungsgesprächen gebeten werden. Das
Warnsystem ist kaskadenartig aufgebaut und endet bei der Sperre des betroffenen Spielers. Der Spieler
soll aber im Falle des Versagens des Spielerschutzes durch den Konzessionär einen Klagsanspruch auf
das Existenzminimum haben (§ 25 Abs. 3). Durch die Konzentration der Automaten in der Hand eines
Konzessionärs ist sichergestellt dass der Spielerschutz nicht unterlaufen werden kann, weil eine Sperre
auch in einem anderen Salonstandort des Konzessionärs wirkt.....
....Die Automatensalons bzw. die
Automaten sollen mit der technischen Möglichkeit einer elektronischen Anbindung an ein
Datenrechenzentrum des BMF (Verordnungsermächtigung) ausgerüstet werden. Auf diesem Weg wird
ein Monitoring durch die Finanzverwaltung erreicht, das zugleich auch eine Abgabenkontrolle
ermöglicht. Die Einmalkosten werden vom Bund vorfinanziert und über zehn Jahre auf den Konzessionär
entsprechend seiner Nutzung überwälzt. Die laufenden Kosten sind verursacherbezogen vom
Konzessionär zu tragen.....
....Bewilligungswerber müssen jedenfalls ordnungspolitisch zuverlässig sein, da mit Glücksspiel auch eine
hohe gesellschaftliche Verantwortung einhergeht....
.....Bei allen Automatensalons haben Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten ausschließlich auf
Zufallsentscheidungen zu beruhen. Zentrale Einflussnahme auf die Gewinnausschüttung ist
ausgeschlossen. Die Gewinnwahrscheinlichkeit wird in einer Bandbreite vom BMF bewilligt......
......Den Spielteilnehmern wird für die Nutzung der VLTs in Einzelaufstellung eine eigene Spielerkarte nach
Identitätsnachweis ausgestellt. Die Spielerkarte ist nicht übertragbar. Durch die Beschränkung der
Tagesspieldauer können die Spielteilnehmer nur eine gewisse maximale Zeitdauer pro Tag das
Spielangebot auf VLTs in Einzelaufstellung nutzen. Dabei ist automatisch sichergestellt, dass sie auch
durch Wechsel des Standortes von VLTs in Einzelaufstellung die höchstzulässige Tagesspieldauer nicht
umgehen.....
.....Um eine unsachgemäße Doppelbesteuerung zu vermeiden, dürfen Konzessionäre und deren
Spielteilnehmer weder dem Grunde noch der Höhe nach mit weiteren Abgaben belastet werden.....
.....Organe der öffentlichen Aufsicht sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der
Abgabenbehörden, die auch von sich aus tätig werden können. Organe der Abgabenbehörden werden den
Sicherheitsdienst um Unterstützung ersuchen können. Bei der Ausübung der Überwachung dürfen die
Organe der öffentlichen Aufsicht erforderlichenfalls die Betriebsräumlichkeiten betreten, wobei ihnen
Glücksspielbetreiber Einblick in die geführten Aufzeichnungen sowie umfassende Auskünfte zu erteilen
haben, die zu ihrer Aufgabenerfüllung nötig sind.....
....Neu ist die Bundesautomatensteuer auf Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken nach § 21
(Spielbanken des Konzessionärs), die grundsätzlich 30% der Jahresbruttospieleinnahmen (nach
Umsatzsteuer) beträgt. Sie fällt auch immer dann an, wenn ein Glücksspielautomat den gesetzlichen
Vorgaben (z. B. in Automatensalons) nicht entspricht oder keine Bewilligung vorliegt, er also nicht legal
ist.....
.....(2) Der Konzessionär hat
1. ein Zutrittssystem einzurichten, das sicherstellt, dass nur volljährige Personen Zutritt zu den
Automatensalons erhalten; bei Verzicht auf eine Besucheridentifizierung bei jedem einzelnen
Zutritt ist eine eigene Zutrittskarte durch den Konzessionär für den Spielteilnehmer auszustellen
und sind auf dieser Name des Konzessionärs, (Erst-)Ausstellungsdatum sowie Name,
Geburtsdatum und Lichtbild des Spielteilnehmers anzubringen; der Konzessionär hat über die
Besuche Aufzeichnungen zu führen;
2. ein Konzept über die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Spielsucht und die
Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Spielerschutzeinrichtung(en) zu entwickeln und dieses
dem Bundesminister für Finanzen zur Bewilligung vorzulegen;
3. dem Bundesminister für Finanzen ein Warnsystem zur Bewilligung vorzulegen, das abgestufte
Spielerschutzmaßnahmen von der Spielerinformation bis zur Sperre abhängig vom Ausmaß der
Besuche des Spielteilnehmers in den Automatensalons des Konzessionswerbers verpflichtend
vorschreibt und
4. die Abrechnung von Glücksspielautomaten zu Kontrollzwecken über einen Zentralcomputer
vernetzt durchzuführen und sicherzustellen, dass das Aufbuchen von Spielguthaben sowohl
durch Banknoteneinzug als auch mittels eines mit Barcode versehenen Tickets möglich ist, wobei
die technische Möglichkeit einer elektronischen Anbindung an ein vom Bundesminister für
Finanzen einzurichtendes Datenrechenzentrum gemäß Abs. 9 vorzusehen ist.....
......6) Für Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten in Automatensalons muss sichergestellt sein,
dass
1. die vermögenswerte Leistung des Spielers höchstens 10 Euro pro Spiel beträgt,
2. die in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder
geldwerten Leistungen) einen vom Bundesminister für Finanzen festgelegten Höchstbetrag pro
Spiel nicht überschreiten,
3. jedes Spiel eine vom Bundesminister für Finanzen festgelegte Mindestdauer aufweist und vom
Spielteilnehmer gesondert ausgelöst wird,
4. keine parallel laufenden Spiele auf einem Glücksspielautomaten spielbar sind, wobei aber
Einsätze auf mehreren Gewinnlinien eines Spielvorganges erlaubt sind, wenn die gesetzte
vermögenswerte Leistung pro Spiel den Betrag nach Z 1 insgesamt nicht übersteigt,
5. eine Einsatz- oder Gewinnsteigerung oder Vervielfachung über den Höchsteinsatz oder
Höchstgewinn der Z 1 und 2 mittels vor oder nach dem Spiel oder während des Spieles
durchgeführter Begleitspiele nicht möglich ist,
6. in den Automatensalons keine Jackpots ausgespielt werden und
7. die Glücksspielautomaten nach einer vom Bundesminister für Finanzen festgelegten
ununterbrochenen Spieldauer eines Spielteilnehmers automatisch abschalten (Abkühlungsphase)......
....(7) Bei Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten haben Gewinn und Verlust ausschließlich vom
Zufall abzuhängen. Eine allfällige Verbindung zwischen den Glücksspielautomaten darf nicht die
Gewinnausschüttungen beeinflussen, die auf den einzelnen Glücksspielautomaten nach festgelegten
Gewinnwahrscheinlichkeiten selbsttätig zu erfolgen haben. Das Verhältnis der Gewinnsumme zur Summe
der Spieleinsätze ist vom Bundesminister für Finanzen in einer Bandbreite festzulegen. Eine Änderung
des Spielangebotes und eine damit allenfalls einhergehende Änderung der Gewinnausschüttungsquote
muss dem Bundesminister für Finanzen angezeigt werden. Die Glücksspielautomaten müssen im Falle
eines Stromausfalls die Sicherung der Daten gewährleisten und vor äußeren, elektromagnetischen,
elektrostatischen sowie aus Radiowellen resultierenden Einflüssen geschützt sein. Glücksspielautomaten
dürfen nur diejenigen Funktionseigenschaften haben, die in einem am Aufstellungsort aufliegenden
technischen Handbuch angegeben und beschrieben sind.....
Betreffend Kosten für das Datenrechenzentrum wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die
laufenden Kosten vom jeweiligen Konzessionär nach dem Verursachungsprinzip zu tragen sind....
....der Glücksspielaufsicht zusätzliche Planstellen von 45 Vollbeschäftigungsäquivalenten erforderlich......
Alternativen:
- Keine.
Zitat off
Das waren die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte, die ich unseren Verantwortlichen auch mal als Gedankenanstoß mitgeben möchte. Da war doch in gar nicht so langer Zeit eine Überprüfung der SpielV angesagt ??
Noch einmal die Zusammenfassung für Querleser - mit eigenen Vervollständigungen des Verfassers
:
1) Ausbau einer funktionierenden Kontrolle mit fachlich qualifiertem Personal, welches für dieses Aufgabegebiet auch genügend Zeit hat. Jederzeitige fachliche Überprüfungsmöglichkeit der Geldspielgeräte muß möglich sein.
2) Vernetzung der Spielautomaten mit einem Rechenzentrum der Verwaltung. Zentrale Einflussnahme auf die Gewinnausschüttung ist auszuschließen ( Sicherstellung durch die Fiscalvernetzung ).
3) Glücksspielaufsicht in Verbindung mit einer spezialisierten Task Force
4) Eigene Amtssachverständige für das Glücksspiel
5) Verbot der Automatikspieltaste ( Spielerschutz )
6) Einrichtung eines Zutrittssystems / Beschränkung der Tagesspieldauer ( Spielerschutz )
Zusatz für die Bundesrepublik Deutschland
1) Aufstellungserlaubnis für von der PTB zugelassenen Geldspielgeräten.
2) Sonstige Gerätschaften ( Unterhaltungsgeräte, Geldwechsler, konzessionsinterne Spielhallenvernetzungen ) in der Aufstellung benötigen eine zentrale Zertifizierung.
Für Rückfragen steht der Unterzeichner gerne zur Verfügung.( PN / EMail ).
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 15.11.2008 16:48.
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2
15.11.2008 16:44 |
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Solon
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John-Lautner
Tripel-As
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Das ganze riecht ein wenig nach Korruption, aber vielleicht macht dann ja Gauselmann das Rennen und tritt der eingebildeten Novo mal ein wenig in den A...
Gmg, für Dich als Freund der 1000%igen Überwachung, wäre dieser fiktive Traumzustand doch sicher ein guter Grund Österreicher zu werden, bestimmt werden für die "Taskforce" noch bevorzugt professionelle Spitzel mit einschlägiger Vergangenkeit gesucht.
In diesem Sinne,
Küss die Hand, Herr Geheimrat !
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3
16.11.2008 07:21 |
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Benjot
Grünschnabel
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Zitat: |
Original von r2d2
........ denn sie wissen nicht was sie tun!
@gmg
@Österreichischer "Geheinmrat" und Österreichische Gesetzgeber
Meine Meinung dazu:
Wer nach einer Überwachung via Vernetzung schreit und dabei weiß, dass die Gerätehersteller gleichzeitig auch die Gerätebetreiber sind und somit die Möglichkeit haben "Tür und Tor" per Fernsteuerung nach belieben öffenen und schließen zu können, der hat entweder den letzten Schuss nicht gehört oder hat die Taschen voll gesteckt bekommen!
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Erzähle keinen Blödsinn!
gmg hat nie nach diesen Dingen geschrien, Du Märchenerzähler!
Er hat einfach nur drüber gesprochen.
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5
17.11.2008 17:20 |
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gmg
Foren Gott
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7
17.11.2008 17:48 |
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John-Lautner
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Mein "ungehöriger Beitrag" bezog sich ebenso auf gmgs "Vernetzung ja bitte", da ist mir schon etwas mulmig geworden - war aber keinesfalls böse gemeint - ich denke gmg versteht soviel Spaß !
gmg ist ok (reimt sich sogar)
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9
17.11.2008 20:02 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Wirksamer Schutz vor Glücksspielsucht gewährleisten |
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@ alle
Habe ich doch mal mit Spannung gelesen.
Zum Zweck des Spielerschutzes:
1) Anhebung der Mindestspieldauer auf mindestens 120 Sekunden pro Spiel
2) Wirksame Durchsetzung von Spielpausen
3) Verminderung hoher finanzieller Verluste durch die Absenkung der Einsatzbeträge und des maximalen Stundenverlustes durch die Begrenzung gespeicherter Geldbeträge, durch die Unzulässigkeit des Einsatzes von Kunden- und Kreditkarten an Geräten.
4) Verminderung von Spielanreizen durch die deutliche Begrenzung des maximalen Stundengewinns, das Anzeigen der jeweiligen realen Gewinnwahrscheinlichkeiten eines Spiels und Begrenzung der Aufstellung auf Spielhallen und ähnliche Unternehmen.
5) Player-Tacking soll nicht mehr möglich sein.
6) Spieler sollen sich sperren lassen können. Dazu sollen Zugangskontrollen errichtet werden.
In der Begründung ( ab Seite 2 ) ist ein halbwegs brauchbarer Istzustand der Geldspielgeräte in den deutschen Spielstätten aufgeführt worden.
Allerdings entspricht er natürlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Durch die - in meinem Augen - juristischen nicht zu beanstandenden "Umgehungstatbestände", die die herstellende Industrie vollzogen hat. Die Grünen spricht noch von einem 5-Sekunden-Spiel. Da kann man ja nur "müde grinsen".
Kleiner TiPPP, liebe Grüne:
Geht doch einmal in eine deutsche Spielhalle und "opfert" 2 Euro an einem x-beliebigen Geldspielgerät. Drückt den Einsatz auf die höchste Möglichkeit und seht zu, wie Eure zwei Euro in einem Spiel - welches nur ca 2,5 Sekunden dauert, verschwunden sind. Dann habt Ihr den tatsächlichen Zustand an deutschen - PTB zugelassenen - Geldspielgeräten gesehen.
1 Spiel - 2,5 Sekunden - 2 Euro weg.
( Hatten wir hier übrigens alles schon ! Ein bisschen genauer lesen hilft ungemein ! )
Kommen wir zu zustimmungsfähigen Passagen in der BR-Drucksache:
" Durch die Umrechnung von Geld- in Punktewerte und durch verzögerte Auszahlungen werden diese Grenzwerte in der Praxis umgangen. Somit sind Gewinne, aber auch Verluste mit sehr hohem Vermögenswert möglich".
Nicht ganz richtig, liebe Grüne.
Vermögensverlust - in Form des eigenen Geldes des Spielers - mit sehr hohem Wert ist nicht möglich. Hatten wir hier übrigens auch schon mal. Die maximalen Verlustgrenzen der Spielverordnung werden durch das Geldspielgerät schon eingehalten ( maximal 80 € Stunde ).
Da ja die BLA-Herbstsitzung der Gewerberechtsreferenten gelaufen ist
, kann ich ja jetzt mal der Allgemeinheit vorführen, welches Feuerwerk abläuft, wenn z. B. ein 10.000 € Gewinn an einem PTB zugelassenen Geldspielgerät des Herstellers ADP einläuft:
Man sieht auch sehr schön in der Aufnahme, wie "schnell" ein Spiel abläuft ( > 2,5 Sekunden ) !
Das Geldspielgerät:
Merkur Magie 2 Extraliner.
Und bitte den Ton schön laut einschalten !
Die Sache ist nicht nur optisch, sondern auch akustisch ein Genuß !!
http://www.youtube.com/watch?v=MHVqEXeV31I
Der Hersteller ADP ist aber von der Gewinnhöhe bei weitem nicht der Schlimmste !
Es gibt einen anderen Hersteller, die Firma NSM Löwen, eine Tochter der österreichischen Novomatic AG, die bietet noch ganz andere - höhere - Gewinne an den PTB zugelassenen Geldspielgeräten an.
Außerdem gibt es noch ein weiteres deutsches Tochterunternehmen der Novomatic AG, die Firma Crown-Tec ( vormals Bergmann ), die bietet ebenfalls viel höhere Gewinnchancen an ihren PTB zugelassenen Geldspielgeräten, als das ADP Geldspielgerät.
Der Höchstgewinnbetrag des Herstellers ADP wird um weit mehr als das Doppelte überschritten !
Da muß man ja mal die ADP hier richtig in Schutz nehmen. Obwohl ich natürlich auch einen Betrag von 10.000 € Höchstgewinn an einer "Daddelkiste" ( Entschuldigung liebe Aufsteller/Hersteller ! ) als absolut überzogen ansehe !
"Auch die rechtliche vorgeschriebenen Spielpausen werden nicht eingehalten."
STIMMT ! Mit ein wunderschönes Beispiel, für die angesprochenen "Umgehungstatbestände".
Weiter spricht man von den Warnhinweisen auf der Frontscheibe der Automaten !
Ich füge mal einen Link zu einer PTB- Zulassungsurkunde ein.
Link:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d...03.1/G-2087.PDF
Und dann sucht mal schön die Warnhinweise auf der Seite 3 der Zulassungsurkunde.
Von wegen auf der Frontscheibe ! Oder in der Nähe des Geldeinwurfes !
Da wo der Warnhinweis - wenn er Sinn und Zweck erfüllen soll - hingehört !
Die Warnhinweise befinden sich auf der Seitenwand des Gerätes. Allerdings ( noch ? ) auf der Innenseite der Seitenwand !
Mit ein wunderschönes Beispiel, wie die Hersteller eine nicht in der Spielverordnung geregelte Kleinigkeit ausnutzen.
Die PTB kann es nicht maßregeln, da es in der Spielverordnung nicht geregelt ist.
Ein - nach meiner Meinung - absolut überflüssiger Punkt "liebe" Hersteller.
Eine Sperrung von Spielsüchtigen ist bislang ebenfalls nicht möglich.
RICHTIG !
Durch eine Änderung der Vorschriften über die Bauartzulassung der Automaten kann die Gefahr der Entstehung von Glücksspielsucht deutlich gemindert werden.
Da erlaube ich mir so meine Zweifel anzumelden !
Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen !
Aufstellung im Gastrobereich.
Der Begründung ist wohl nichts hinzuzufügen.
Also Aufstellung von Geldspielgeräten nur noch in Spielhallen. Ist auch verwaltungseffizienter. Das können die Ordnungsämter überprüfungstechnsich- nach entsprechenden schulungsmaßnahmen - wohl schon eher "stemmen". Wenn dazu noch die Zertifizierung aller anderen in der Aufstellung befindlichen Gerätschaften kommt !
Daher wird es wohl wirklich Zeit, die "neue" Spielverordnung demnächst gründlich zu überarbeiten.
Die "Probephase" läuft ja demnächst ab.
Und immer schön hier mitlesen, liebe Grüne !
Es gibt bestimmt noch einige Sachen, die Ihr nicht kennt !
Ich lerne auch ununterbrochen dazu.
Grüße
__________________ gmg
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12
18.11.2008 18:43 |
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bandick
Kaiser
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14
21.07.2011 14:43 |
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petergaukler
Kaiser
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ja ja ,
deutschland hat paul
und österreich den grafen
alle sehr mächtig
pg.
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15
21.07.2011 22:03 |
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bandick
Kaiser
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am peinlichsten finde ich ja, dass sich die gefeierte soko glücksspiel und die polizei darüber streiten, wer nun eigentlich illegale automaten beschlagnahmen darf. als ob das eine rolle spielt. wieso können nicht diejenigen die automaten sicherstellen, die sie ausfindig gemacht haben? soll der erst einen bericht aufsetzen und seine kollegen anrufen, damit die betreiber so lange zeit haben, die automaten verschwinden zu lassen? das ist doch peinlich. es kann doch nicht sein, dass sich die polizei weigert, spielhallen zu kontrollieren, wenn ein verdacht auf illegalität besteht.
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16
22.07.2011 08:38 |
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96er
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Na, wenn diese Form der Novellierung zum Vorbild für Deutschland werden soll, dann gute Nacht: http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3%9...ielnovellen.csp
Diverse Anzeigen gegen die Umsetzung der Novelle und Streit zwischen der SOKO Glücksspiel und der Polizei im Umgang mit illegalen Glücksspielautomaten - herzlichen Glückwunsch!
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17
25.07.2011 11:22 |
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bandick
Kaiser
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damit konnte der arme gmg aber nun wirklich nicht rechnen, als er auf ein paar ideen des österreichischen modells hingewiesen hat. mit einem zickenkrieg zwischen der soko und der polizei konnte nun wirklich niemand rechnen - mit der unfähigkeit der politik bei der umsetzung dieser ideen indes schon. aber die hoffnung stirbt eben bekanntlich immer zuletzt...
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18
27.07.2011 13:04 |
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bandick
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theorie und praxis klaffen in der politik eben rigoros auseinander.
natürlich würde man sich in sämtlichen bereichen eine "funktionierende kontrolle mit fachlich qualifiziertem personal" wünschen, aber scheinbar gibt es solche leute im glücksspielbereich nicht. vielleicht sind auch einfach zu viele leute an derlei entscheidungen/umsetzungen beteiligt, sodass zu viele leute den brei verderben und die kette letztlich an der schwäche einzelner glieder zerbricht. aber normal ist das trotzdem nicht...
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20
28.07.2011 09:36 |
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