unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Anmeldungen für Glühweinstand » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Anmeldungen für Glühweinstand
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
onkelbo onkelbo ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.10.2008
Beiträge: 4
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.608
Nächster Level: 22.851

243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Anmeldungen für Glühweinstand

Hi,

ich würde gerne aus meinem selbstgepressten Apfelwein einen Glühweinstand auf einem Weihnachtsmarkt eröffnen. Testweise will ich das zunächst auf einem kleineren Markt machen, wenns ankommt evtl. erweitern und auf einen großen Markt ziehen.

Wie muss ich vorgehen?

Ich werde wohl zunächst eine Gewerbe-Anmeldung bei der Gemeinde einreichen müssen, klar.

Brauch ich auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz??? Wenn ja, wie und wo funktioniert das? Muss ich bei der Gewerbeanmeldung das Reisegewerbe ankreuzen (wenn ja, was macht das für einen Unterschied)???

Ich möchte jetzt keine Riesen-Bürokratie anschieben, nur weil ich mal was austesten will, auf der anderen Seite möchte ich aber auch auf Nummer sicher gehen, dass ich nicht beim ersen Mal auf die Nase falle und wegen irgendwelcher Verstöße gleich ne Strafe zahle.

Was verlangen die Veranstalter von Weihnachstmärkten in der Regel für Papiere?

Danke für Eure Hilfe!
1 07.10.2008 15:37 onkelbo ist offline E-Mail an onkelbo senden Beiträge von onkelbo suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Martini Martini ist weiblich
Eroberer


images/avatars/avatar-492.jpg

Dabei seit: 13.08.2008
Beiträge: 66
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 376.660
Nächster Level: 453.790

77.130 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

hi,
ich bekomme auch oft diese Anfragen. Es kommt wohl auch darauf an, wer der Veranstalter ist. Bei uns gibt es einen Nikolausmarkt, der von den Geschäftsführern des Ortes zusammen mit der Kirche ausgerichtet wird. Die Veranstalter kann man dann fragen, in der Regel annoncieren sie auch, bis wann anmeldeschluss ist. dort wird auch gekuckt, wie viele glühwein/apfelwein-stände es schon gibt und man kann auch ausgeschlossen werden.

Bei der Gemeinde kann man sich über schankgestattungen erkundigen. Sollte Lebensmittelmäßig was verkauft werden auch nachfragen, ob dafür ein Nachweis über die Infektionsbescheinigung (gesundheitsamt) erforderlich ist.

Reisegewerbe ist dann z.B. gg., wenn waren von tür zu tür verkauft werden, feilgeboten wird, ....
bei google wird man gut fündig, wenn man nach existenzgründer sucht.

bei näheren fragen bitte immer an das zuständige amt vor ort wenden und an den marktveranstalter, da ist man am besten aufgehoben.

__________________
Martini
2 07.10.2008 16:53 Martini ist offline Beiträge von Martini suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

onkelbo onkelbo ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.10.2008
Beiträge: 4
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.608
Nächster Level: 22.851

243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von onkelbo


www.Fiat-126-Forum.de







Okay, danke für die Antwort.


Also dann denke ich mal so: Gewerbeanmeldung ja, Reisegewerbe nein, Ausschankgenehmigung bei der Gemeinde des Veranstalters. Bin ich damit auf der sicheren Seite?

Muss ich meinen Gewinn auch gleich versteuern?
3 07.10.2008 17:05 onkelbo ist offline E-Mail an onkelbo senden Beiträge von onkelbo suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.246.921
Nächster Level: 8.476.240

229.319 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo onkelbo,

und Willkommen im Forum-Gewerberecht.

Leider muss ich an dieser Stelle als Admin des Forums den Finger erheben Zeigefinger , da wohl in der Hektik der Anmeldung unsere Foren-Regeln nicht ganz gelesen wurden Heul .

Fragen, die ein konkretes Rechtsproblem betreffen, können wir hier leider nicht beantworten, da wir ansonsten in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz geraten.

Um das angesprochene Thema dennoch ein wenig zu erhellen und die Ausführungen von Martini zu ergänzen, folgende Hinweise:

1. Wie von Marini bereits ausgeführt zunächst einmal bei der Gewerbe-Abteilung der Gemeinde vorsprechen und dort Rat einholen.

2. Seit heute gibt es für für den Betrieb gastronomischer Betriebe (dazu zählt auch das Verabreichen von Apfelwein und Glühwein) nicht nur bundesrechtliche Regelungen (Gaststättengesetz (Bund)) sondern auch landesrechtliche Regelungen (Brandenburgisches GastG). Es kommt also auch darauf an, wo man tatsächlich tätig wird. Deshalb auch die dortige Gewerbe-Behörde kontaktieren.

3. Wie von Martini auch schon angesprochen, kann der Marktveranstalter hier sicher auch gute Tipps geben.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
4 07.10.2008 17:12 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
onkelbo onkelbo ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.10.2008
Beiträge: 4
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.608
Nächster Level: 22.851

243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von onkelbo


www.Fiat-126-Forum.de







Okay, danke für die Info und sorry für das Nichtbeachten der Regeln!

Heutzutage kann man nicht genug aufpassen was man sagt und macht, irgendwo gibts immer irgendwelche Hürden und Vorschriften, die man aus Unwissenheit nicht beachtet.

Das hindert sicherlich schon viele den Schritt in die (Teil-) Selbständigkeit zu wagen.

Nix für ungut, werde mal beim Veranstalter anklopfen.

Danke!
5 07.10.2008 17:30 onkelbo ist offline E-Mail an onkelbo senden Beiträge von onkelbo suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.246.921
Nächster Level: 8.476.240

229.319 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







...noch ein kurzer Nachsatz:

In aller Regel kann man bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer eine recht umfassende Beratung bekommen - einfach mal probieren...

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
6 07.10.2008 17:36 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
onkelbo onkelbo ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.10.2008
Beiträge: 4
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 22.608
Nächster Level: 22.851

243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von onkelbo


www.Fiat-126-Forum.de







Der Tipp mit der IHK war gar nicht so schlecht. Hab da mal angerufen. Möglicherweise brauche ich gar kein Gewerbe anzumelden, da das als landwirtschatliche Urproduktion gelten könnte.

Mein Vater hatte ne Nebenerwerbslandwirtschaft. Es wird eigentlich nichts mehr bewirtschaftet, die Äcker sind seit Jahren verpachtet, der Hof wurde mir vor ein paar Jahren überschrieben.

Also gelte ich als Landwirt (auch wenn ich nichts produziere - außer eben meinen Apfelwein).

IHK meinte, ich solle mich zwecks Ausschankgenehmigung und evtl. Konzession zum Ausschank von Alkohol oder gaststättenrechtlicher Unterweisung bei der zuständigen Gemeinde, an der der Markt stattfindet erkundigen.

Schaun mer mal.
7 08.10.2008 16:46 onkelbo ist offline E-Mail an onkelbo senden Beiträge von onkelbo suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Anmeldungen für Glühweinstand


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 49.261
Antworten: 4
Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Ga [...] Gaststättenrecht   29.09.2023 20:01 von doni-tom     02.10.2023 14:19 von Roesje   Views: 127.011
Antworten: 1
Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Stehendes Gewerbe (allgemein)   04.05.2009 11:05 von G. Schneider     30.05.2023 14:59 von Roesje   Views: 288.237
Antworten: 7
Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   06.01.2023 10:35 von sbrandt     10.01.2023 10:19 von H. Allgaier   Views: 217.065
Antworten: 1
Neue Adesse für Hauptniederlassung - bisherige wird un [...] Fragen zur Bedienung   10.08.2022 18:01 von Veronika Reck     11.08.2022 09:08 von Veronika Reck   Views: 339.432
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 185.998 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.218.156


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 125 | Gesamt: 0.183s | PHP: 99.45% | SQL: 0.55%