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Der Tipp mit der IHK war gar nicht so schlecht. Hab da mal angerufen. Möglicherweise brauche ich gar kein Gewerbe anzumelden, da das als landwirtschatliche Urproduktion gelten könnte.

Mein Vater hatte ne Nebenerwerbslandwirtschaft. Es wird eigentlich nichts mehr bewirtschaftet, die Äcker sind seit Jahren verpachtet, der Hof wurde mir vor ein paar Jahren überschrieben.

Also gelte ich als Landwirt (auch wenn ich nichts produziere - außer eben meinen Apfelwein).

IHK meinte, ich solle mich zwecks Ausschankgenehmigung und evtl. Konzession zum Ausschank von Alkohol oder gaststättenrechtlicher Unterweisung bei der zuständigen Gemeinde, an der der Markt stattfindet erkundigen.

Schaun mer mal.



Gepostet am 08.10.2008 um 16:46 von:
Benutzer: onkelbo
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