Forum-Gewerberecht

» Anmeldungen für Glühweinstand «

Okay, danke für die Antwort.


Also dann denke ich mal so: Gewerbeanmeldung ja, Reisegewerbe nein, Ausschankgenehmigung bei der Gemeinde des Veranstalters. Bin ich damit auf der sicheren Seite?

Muss ich meinen Gewinn auch gleich versteuern?



Gepostet am 07.10.2008 um 17:05 von:
Benutzer: onkelbo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=28927#post28927


Beitrags-Print by Breuer76