Forum-Gewerberecht

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Hallo onkelbo,

und  Willkommen   im Forum-Gewerberecht.

Leider muss ich an dieser Stelle als Admin des Forums den Finger erheben  Zeigefinger   , da wohl in der Hektik der Anmeldung unsere Foren-Regeln nicht ganz gelesen wurden  Heul   .

Fragen, die ein konkretes Rechtsproblem betreffen, können wir hier leider nicht beantworten, da wir ansonsten in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz geraten.

Um das angesprochene Thema dennoch ein wenig zu erhellen und die Ausführungen von Martini zu ergänzen, folgende Hinweise:

1. Wie von Marini bereits ausgeführt zunächst einmal bei der Gewerbe-Abteilung der Gemeinde vorsprechen und dort Rat einholen.

2. Seit heute gibt es für für den Betrieb gastronomischer Betriebe (dazu zählt auch das Verabreichen von Apfelwein und Glühwein) nicht nur bundesrechtliche Regelungen (Gaststättengesetz (Bund)) sondern auch landesrechtliche Regelungen (Brandenburgisches GastG). Es kommt also auch darauf an, wo man tatsächlich tätig wird. Deshalb auch die dortige Gewerbe-Behörde kontaktieren.

3. Wie von Martini auch schon angesprochen, kann der Marktveranstalter hier sicher auch gute Tipps geben.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 07.10.2008 um 17:12 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=28929#post28929


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