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Geschrieben von onkelbo am 07.10.2008 um 15:37:

  Anmeldungen für Glühweinstand

Hi,

ich würde gerne aus meinem selbstgepressten Apfelwein einen Glühweinstand auf einem Weihnachtsmarkt eröffnen. Testweise will ich das zunächst auf einem kleineren Markt machen, wenns ankommt evtl. erweitern und auf einen großen Markt ziehen.

Wie muss ich vorgehen?

Ich werde wohl zunächst eine Gewerbe-Anmeldung bei der Gemeinde einreichen müssen, klar.

Brauch ich auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz??? Wenn ja, wie und wo funktioniert das? Muss ich bei der Gewerbeanmeldung das Reisegewerbe ankreuzen (wenn ja, was macht das für einen Unterschied)???

Ich möchte jetzt keine Riesen-Bürokratie anschieben, nur weil ich mal was austesten will, auf der anderen Seite möchte ich aber auch auf Nummer sicher gehen, dass ich nicht beim ersen Mal auf die Nase falle und wegen irgendwelcher Verstöße gleich ne Strafe zahle.

Was verlangen die Veranstalter von Weihnachstmärkten in der Regel für Papiere?

Danke für Eure Hilfe!



Geschrieben von Martini am 07.10.2008 um 16:53:

 

Moin

hi,
ich bekomme auch oft diese Anfragen. Es kommt wohl auch darauf an, wer der Veranstalter ist. Bei uns gibt es einen Nikolausmarkt, der von den Geschäftsführern des Ortes zusammen mit der Kirche ausgerichtet wird. Die Veranstalter kann man dann fragen, in der Regel annoncieren sie auch, bis wann anmeldeschluss ist. dort wird auch gekuckt, wie viele glühwein/apfelwein-stände es schon gibt und man kann auch ausgeschlossen werden.

Bei der Gemeinde kann man sich über schankgestattungen erkundigen. Sollte Lebensmittelmäßig was verkauft werden auch nachfragen, ob dafür ein Nachweis über die Infektionsbescheinigung (gesundheitsamt) erforderlich ist.

Reisegewerbe ist dann z.B. gg., wenn waren von tür zu tür verkauft werden, feilgeboten wird, ....
bei google wird man gut fündig, wenn man nach existenzgründer sucht.

bei näheren fragen bitte immer an das zuständige amt vor ort wenden und an den marktveranstalter, da ist man am besten aufgehoben.



Geschrieben von onkelbo am 07.10.2008 um 17:05:

 

Okay, danke für die Antwort.


Also dann denke ich mal so: Gewerbeanmeldung ja, Reisegewerbe nein, Ausschankgenehmigung bei der Gemeinde des Veranstalters. Bin ich damit auf der sicheren Seite?

Muss ich meinen Gewinn auch gleich versteuern?



Geschrieben von René Land am 07.10.2008 um 17:12:

 

Hallo onkelbo,

und Willkommen im Forum-Gewerberecht.

Leider muss ich an dieser Stelle als Admin des Forums den Finger erheben Zeigefinger , da wohl in der Hektik der Anmeldung unsere Foren-Regeln nicht ganz gelesen wurden Heul .

Fragen, die ein konkretes Rechtsproblem betreffen, können wir hier leider nicht beantworten, da wir ansonsten in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz geraten.

Um das angesprochene Thema dennoch ein wenig zu erhellen und die Ausführungen von Martini zu ergänzen, folgende Hinweise:

1. Wie von Marini bereits ausgeführt zunächst einmal bei der Gewerbe-Abteilung der Gemeinde vorsprechen und dort Rat einholen.

2. Seit heute gibt es für für den Betrieb gastronomischer Betriebe (dazu zählt auch das Verabreichen von Apfelwein und Glühwein) nicht nur bundesrechtliche Regelungen (Gaststättengesetz (Bund)) sondern auch landesrechtliche Regelungen (Brandenburgisches GastG). Es kommt also auch darauf an, wo man tatsächlich tätig wird. Deshalb auch die dortige Gewerbe-Behörde kontaktieren.

3. Wie von Martini auch schon angesprochen, kann der Marktveranstalter hier sicher auch gute Tipps geben.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von onkelbo am 07.10.2008 um 17:30:

 

Okay, danke für die Info und sorry für das Nichtbeachten der Regeln!

Heutzutage kann man nicht genug aufpassen was man sagt und macht, irgendwo gibts immer irgendwelche Hürden und Vorschriften, die man aus Unwissenheit nicht beachtet.

Das hindert sicherlich schon viele den Schritt in die (Teil-) Selbständigkeit zu wagen.

Nix für ungut, werde mal beim Veranstalter anklopfen.

Danke!



Geschrieben von René Land am 07.10.2008 um 17:36:

 

...noch ein kurzer Nachsatz:

In aller Regel kann man bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer eine recht umfassende Beratung bekommen - einfach mal probieren...



Geschrieben von onkelbo am 08.10.2008 um 16:46:

 

Der Tipp mit der IHK war gar nicht so schlecht. Hab da mal angerufen. Möglicherweise brauche ich gar kein Gewerbe anzumelden, da das als landwirtschatliche Urproduktion gelten könnte.

Mein Vater hatte ne Nebenerwerbslandwirtschaft. Es wird eigentlich nichts mehr bewirtschaftet, die Äcker sind seit Jahren verpachtet, der Hof wurde mir vor ein paar Jahren überschrieben.

Also gelte ich als Landwirt (auch wenn ich nichts produziere - außer eben meinen Apfelwein).

IHK meinte, ich solle mich zwecks Ausschankgenehmigung und evtl. Konzession zum Ausschank von Alkohol oder gaststättenrechtlicher Unterweisung bei der zuständigen Gemeinde, an der der Markt stattfindet erkundigen.

Schaun mer mal.


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