Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis |
Solon
|
|
|
|
Ingolstadt
König
Dabei seit: 09.02.2006
Beiträge: 978
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.636.704
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis |
|
aus der Bayerischen Nachbarschaft.
Die Suchfunktion ergibt sicher einige zusätzliche Treffer, daher nur kurz:
Allein für das Anbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken kann eine Reisegewerbekarte erteilt werden. Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Erlaubnis nach GastG erforderlich (§ 55 a Abs. 1 Nr. 7 GewO)
Wenn der Betrieb für drei Monate oder mehr an Ort und Stelle betrieben wird, liegt kein Reisegewerbe mehr vor.
__________________ Thomas Kirchhammer
|
|
2
16.07.2008 17:21 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Ingolstadt
König
Dabei seit: 09.02.2006
Beiträge: 978
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.636.704
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis |
|
ins Sachsenland.
Bitte bei der nächsten Anfrage auf den richtigen Themenkomplex achten. Die Frage gehört nicht zum Bereich "über das Forum" sondern zum Gaststättenrecht.
Nach der derzeitigen Rechtslage muss nach wie vor für jeden Veranstaltungsort eine Erlaubnis nach § 12 GastG erteilt werden. Da die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 GastG auch raumbezogen ist, muss jedes Mal geprüft werden, ob der Veranstaltungsort für den Ausschank alkoholischer Getränke geeignet ist.
Ausblick:
Wenn in Sachsen eine sogenannte "Personalkonzession" eingeführt werden sollte, genügt es einmal die Erlaubnis zu erteilen, Alkohol auszuschenken. Sollte die Erlaubnispflicht ganz abgeschafft werden, brauchen reisende Wirte eine Reisegewerbekarte für den Ausschank von Alkohol.
Die Übergangszeit seit der Föderalisierung des Gaststättenrechts führt derzeit noch nicht zu einer Entbürokratisierung. Ob dies durch die Landes-Gaststättengesetze besser wird, bleibt abzuwarten.
__________________ Thomas Kirchhammer
|
|
4
17.07.2008 10:54 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 198.037 | Views gestern: 482.741 | Views gesamt: 947.657.043
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|