Forum-Gewerberecht

» Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis «

    aus der Bayerischen Nachbarschaft.

Die Suchfunktion ergibt sicher einige zusätzliche Treffer, daher nur kurz:

Allein für das Anbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken kann eine Reisegewerbekarte erteilt werden. Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Erlaubnis nach GastG erforderlich (§ 55 a Abs. 1 Nr. 7 GewO)

Wenn der Betrieb für drei Monate oder mehr an Ort und Stelle betrieben wird, liegt kein Reisegewerbe mehr vor.

   



Gepostet am 16.07.2008 um 17:21 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26049#post26049


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