Forum-Gewerberecht
» Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis «
aus der Bayerischen Nachbarschaft.
Die Suchfunktion ergibt sicher einige zusätzliche Treffer, daher nur kurz:
Allein für das Anbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken kann eine Reisegewerbekarte erteilt werden. Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Erlaubnis nach GastG erforderlich (§ 55 a Abs. 1 Nr. 7 GewO)
Wenn der Betrieb für drei Monate oder mehr an Ort und Stelle betrieben wird, liegt kein Reisegewerbe mehr vor.
Gepostet am 16.07.2008 um 17:21 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26049#post26049
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