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Hallöchen,

ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.

Eine Frage ist für mich leider immer noch offen:

Wie verhält es sich wenn der Betreffende jedoch wirklich von Markt zu Markt fährt und trotzdem alkoholische Getränke anbietet?

Wird das in dieser hinsicht völlig außer Acht gelassen?

Ich schließe jetzt darauß das es einer Gaststättenerlaubnis bedarf!?? Oder???



Liebe Grüße aus dem schönen Sachsenland...



Gepostet am 17.07.2008 um 10:00 von:
Benutzer: niro80
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26063#post26063


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