Forum-Gewerberecht

» Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis «

    ins Sachsenland.

Bitte bei der nächsten Anfrage auf den richtigen Themenkomplex achten. Die Frage gehört nicht zum Bereich "über das Forum" sondern zum Gaststättenrecht.

Nach der derzeitigen Rechtslage muss nach wie vor für jeden Veranstaltungsort eine Erlaubnis nach § 12 GastG erteilt werden. Da die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 GastG auch raumbezogen ist, muss jedes Mal geprüft werden, ob der Veranstaltungsort für den Ausschank alkoholischer Getränke geeignet ist.

Ausblick:
Wenn in Sachsen eine sogenannte "Personalkonzession" eingeführt werden sollte, genügt es einmal die Erlaubnis zu erteilen, Alkohol auszuschenken. Sollte die Erlaubnispflicht ganz abgeschafft werden, brauchen reisende Wirte eine Reisegewerbekarte für den Ausschank von Alkohol.

Die Übergangszeit seit der Föderalisierung des Gaststättenrechts führt derzeit noch nicht zu einer Entbürokratisierung. Ob dies durch die Landes-Gaststättengesetze besser wird, bleibt abzuwarten.

   



Gepostet am 17.07.2008 um 10:54 von:
Benutzer: Ingolstadt
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26068#post26068


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