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Geschrieben von niro80 am 16.07.2008 um 09:01:

  Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis

Hallo, ich arbeite seit kurzem im Gewerbeamt einer kleinen Kreisangehörigen Gemeinde in Sachsen. Im zuge der Kreisreform werde ich ab dem 01.08.2008 unteranderem das Erteilen von Reisegewerbekarten als neues Aufgabengebiet erhalten.

Vor ein paar Tagen kam ein Bürger zu mir der wissen wollte, ob er zur Benutzung eines Imbisswagens mit Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle eine Gaststättenerlaubnis oder eine Reisegewerbekarte benötigt.
Zur Zeit möchte er den Wagen nutzen um von Markt zu Markt zu fahren, eine Standzeit von mehr als 3 Monaten ist jedoch auch nicht ausgeschlossen.

Wie verhält es sich in diesen Fällen?

Für jeden Beitrag bin ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Nicole R.



Geschrieben von Ingolstadt am 16.07.2008 um 17:21:

  RE: Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis

aus der Bayerischen Nachbarschaft.

Die Suchfunktion ergibt sicher einige zusätzliche Treffer, daher nur kurz:

Allein für das Anbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken kann eine Reisegewerbekarte erteilt werden. Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Erlaubnis nach GastG erforderlich (§ 55 a Abs. 1 Nr. 7 GewO)

Wenn der Betrieb für drei Monate oder mehr an Ort und Stelle betrieben wird, liegt kein Reisegewerbe mehr vor.




Geschrieben von niro80 am 17.07.2008 um 10:00:

  RE: Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis

Hallöchen,

ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.

Eine Frage ist für mich leider immer noch offen:

Wie verhält es sich wenn der Betreffende jedoch wirklich von Markt zu Markt fährt und trotzdem alkoholische Getränke anbietet?

Wird das in dieser hinsicht völlig außer Acht gelassen?

Ich schließe jetzt darauß das es einer Gaststättenerlaubnis bedarf!?? Oder???



Liebe Grüße aus dem schönen Sachsenland...



Geschrieben von Ingolstadt am 17.07.2008 um 10:54:

  RE: Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis

ins Sachsenland.

Bitte bei der nächsten Anfrage auf den richtigen Themenkomplex achten. Die Frage gehört nicht zum Bereich "über das Forum" sondern zum Gaststättenrecht.

Nach der derzeitigen Rechtslage muss nach wie vor für jeden Veranstaltungsort eine Erlaubnis nach § 12 GastG erteilt werden. Da die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 GastG auch raumbezogen ist, muss jedes Mal geprüft werden, ob der Veranstaltungsort für den Ausschank alkoholischer Getränke geeignet ist.

Ausblick:
Wenn in Sachsen eine sogenannte "Personalkonzession" eingeführt werden sollte, genügt es einmal die Erlaubnis zu erteilen, Alkohol auszuschenken. Sollte die Erlaubnispflicht ganz abgeschafft werden, brauchen reisende Wirte eine Reisegewerbekarte für den Ausschank von Alkohol.

Die Übergangszeit seit der Föderalisierung des Gaststättenrechts führt derzeit noch nicht zu einer Entbürokratisierung. Ob dies durch die Landes-Gaststättengesetze besser wird, bleibt abzuwarten.




Geschrieben von Manfred Milbrodt am 17.07.2008 um 11:09:

  RE: Reisegewerbe oder Gaststättenerlaubnis

[m]@Ingolstadt - Danke für den Hinweis ; das Thema wurde in den Bereich Gaststätte verschoben[/m]


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