Forum-Gewerberecht

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Hallo, ich arbeite seit kurzem im Gewerbeamt einer kleinen Kreisangehörigen Gemeinde in Sachsen. Im zuge der Kreisreform werde ich ab dem 01.08.2008 unteranderem das Erteilen von Reisegewerbekarten als neues Aufgabengebiet erhalten.

Vor ein paar Tagen kam ein Bürger zu mir der wissen wollte, ob er zur Benutzung eines Imbisswagens mit Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle eine Gaststättenerlaubnis oder eine Reisegewerbekarte benötigt.
Zur Zeit möchte er den Wagen nutzen um von Markt zu Markt zu fahren, eine Standzeit von mehr als 3 Monaten ist jedoch auch nicht ausgeschlossen.

Wie verhält es sich in diesen Fällen?

Für jeden Beitrag bin ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Nicole R.



Gepostet am 16.07.2008 um 09:01 von:
Benutzer: niro80
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26022#post26022


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