Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter |
Steege
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Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter |
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Guten Morgen aus Sachsen-Anhalt!
habe mal wieder ein kleines Problem.
Ich habe von einem Isolvenzverwalter eine Gewerbeabmeldung für ein Einzelunternehmen erhalten. Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Er weist in seinem Anschreiben gleichzeitig daraufhin, dass ich das Gewerbe von Amts wegen abmelden möchte, da die Gebühr aus der Masse nicht beglichen werden kann. Die Gebühr kann meinerseits auch nicht mehr als Forderung angemeldet werden, da die Frist zur Anmeldung von Forderungen abgelaufen ist.
Ich bin ja fast geneigt es so zu machen. Aber andererseits macht sich der Insolvenzverwalter es auch wieder einfach.
Wie seht Ihr den Fall?
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1
08.02.2008 08:27 |
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Solon
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ve-ru
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter |
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das sehe ich aber etwas anders als der Insolvenzverwalter.
Der Herr bekommt für seine Tätigkeit nämlich eine Vergütung und natürlich entstehen durch die Insolvenzverwaltung auch Kosten.
Bei uns gab es in dieser Richtung bisher keine Probleme, aber vielleicht ist der Herr besonders sparsam.
Ich weiß ja nicht wie hoch Eure Gebühren sind
, aber zur Tabelle anmelden lohnt sich mit Sicherheit nicht.
__________________
Kirsten Venz
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2
08.02.2008 09:06 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter |
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Guten Morgen aus dem sonnigen Hückeswagen (NRW)!
Bei uns in NRW sind Gewerbe-Abmeldungen nach unserer Verwaltungsgebührenordnung gebührenfrei; ist das in Sachsen-Anhalt anders?
Aber auch, wenn Ihr prinzipiell Gebühren erheben könnt, zu holen sein wird da nix!
Ich würde mir nicht die Mühe machen, hier großartigen Schriftverkehr zu betreiben, wenn eh' nichts dabei herum kommt (auch wenn sichs der Verwalter einfach macht).
Ein schönes Wochenende wünscht
Roland Kissau
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3
08.02.2008 09:10 |
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Steege
Mitglied
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Themenstarter
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter |
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für die schnelle Reaktion auf mein Anliegen.
Bei uns in Sachsen-Anhalt wird eine Gebühr für Abmeldungen erhoben. Höre eigentlich zum ersten Mal davon, dass für Gewerbeabmeldungen keine Gebühr erhoben wird. Im Prinzip wird man doch genauso tätig, wie bei An- und Ummeldungen.
Gruß Steege
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4
08.02.2008 10:08 |
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ruda
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Hi, das sind aber zwei Dinge. Die Abmeldung von Amts wegen musst Du nicht vornehmen. Dafür ist der Insolvenzverwalter ja da. Er erhält dann die Bescheinigung. Auch die Gebühr würde ich festsetzen. Den Erlass der Gebühr kann er dann beantragen. Schönes WE!
__________________ Freundliche Grüße
Kaiserin
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5
08.02.2008 10:50 |
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PaPo
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter |
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Hallo,
da es bereits einen Insolvenzverwalter gibt, gehe ich davon aus, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet war (und nicht nur ein vorläufiges Insolvenzverfahren). Damit ist der Stichtag der Eröffnung bereits vorüber und die Gebühr hat nichts mehr mit dem eigentlichen Verfahren zu tun. Wird also auch nicht angemeldet.
Meiner Meinung nach kann die Gebühr ganz normal festgesetzt und auch vollstreckt werden.
Wenn eh nichts zu holen ist, kann man sich das aber auch gleich sparen.
Schönes WE
__________________ Credendo Vides
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08.02.2008 11:42 |
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ThomasS
Doppel-As
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter |
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Mal abgesehen von der Gebührenfrage: ich würde die Gewerbeabmeldung durch den Insolvenzverwalter schlicht zurückweisen!
Unsere Freunde vom BVerwG (6 C 21/05) sagen, dass zwar das Recht des Schuldners, über die Insolvenzmasse zu verfügen, auf den Verwalter übergeht, dieser aber nicht vertretungsberechtigt i.S. der GewO ist!
Darum kann der Insolvenzverwalter nach meiner Lesart auch keine Anzeigen gegenüber dem Gewerbeamt vornehmen, oder?
__________________ Ende der 30er Jahre war die Ausländerpolitik im Fußball eine ganze andere, damals spielten Kuzorra und Tibulski in der Nationalelf, polnische Einwandererkinder. So wird es wieder kommen, das müssen wir aktivieren.
(Gerhard Mayer-Vorfelder)
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7
24.10.2008 14:53 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Hi,
ich will mich kurz zur Gebührenfrage auslassen. In der Hess. Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums ist nur die Empfangsbescheinigung der Gewerbemeldungen kostenpflichtig. Verzichtet also ein Bürger darauf, entsteht keine Kostenpflicht.
Also schaut noch Mal in die Kostenordnungen, was dort genau steht.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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24.10.2008 16:49 |
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ruda
Eroberer
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter |
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Noch einmal: Wenn Du jemand anderen findest, der die Gewerbeanzeige erstattet, dann nimm den. Ansonsten wäre ich froh, dass es der Insolvenzverwalter erledigt.
__________________ Freundliche Grüße
Kaiserin
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9
25.10.2008 19:40 |
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