dreifache Gewerbeanmeldung |
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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dreifache Gewerbeanmeldung |
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Hallo, zusammen...
habe ein Mal eine blöde Frage.... in einem Anwesen sind drei Spielhallen untergebracht...alle drei haben eine eigenständige Konzession erteilt bekommen.... fertigen Sie dann drei Gewerbeanmeldungen oder eine?....
Danke und Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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1
23.10.2008 11:40 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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RE: dreifache Gewerbeanmeldung |
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Räusper
drei Anmeldungen !
Wenn alle drei Spielhallen durch dieselbe Firma betrieben werden, kann man die Lage innerhalb des Objektes in der Gewerbeanmeldung als Zusatz bei der Straße eingeben (in unserem Programm heißt das sogar Straßenzusatz) !
Freundliche Grüße aus Euskirchen
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Et kütt, wie et kütt !
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2
23.10.2008 13:10 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: dreifache Gewerbeanmeldung |
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Veto, eine reicht! Wenn es nur einen Betreiber und eine Betriebsanschrift gibt, reicht eine Gewerbeanmeldung (z.B. Betreiben von drei Spielhallen o.s.ä.) völlig aus. Sorry, nicht böse sein, aber alles andere ist m.E. pure Bürokratie und Geldmacherei.
Viele Grüße
A. Thien
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3
24.10.2008 10:17 |
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Bresgen
Haudegen
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RE: dreifache Gewerbeanmeldung |
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Bin nicht böse über das Veto, Frau Thien, sehe das aber immer noch anders.
Es handelt sich um drei voneinander unabhängige Spielhallen, die jeweils in eigenen Räumlichkeiten aktiv sind. Daher bekommen sie ja auch separate Erlaubnisse und die Möglichkeit, die entsprechende Anzahl der Geldspielgeräte für die einzelnen Spielhallen auszuschöpfen, sonst müsste dies ja auch zusammengeworfen werden.
Außerdem sehe ich da auch ein technisches Problem, wenn z.B. eine der Spielhallen separat geschlossen wird (weil sie abgebrannt ist und Wiederaufbau zu teuer ist oder warum auch immer). Wie soll denn dann abgemeldet werden?
Um jetzt mal von den Spielhallen wegzukommen: wenn in einem Einkaufszentrum z.B. der Herr Mustermann drei Klamottenläden hat, ist der Sachverhalt ja der gleiche.
Es existiert ein Gewerbetreibender, eine Anschrift, sogar die gleiche Tätigkeit (nämlich Einzelhandel in Textilien), es sind aber drei verschiedene Ladenlokale und Labels. Dann müssen ja auch alle drei separat angemeldet werden.
Was die Bürokratie angeht, dazu sage ich jetzt mal nichts und von Geldmacherei habe ich sowieso nichts, ich muss das Geld nämlich abgeben und darf es gar nicht behalten.
Sonnige Grüße aus Euskirchen
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Et kütt, wie et kütt !
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4
24.10.2008 10:26 |
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J. Neu
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Hallo,
ich kann leider auch in diesem Fall die Meinung von Frau Bresgen nicht teilen
und muss Frau Thien Recht geben. Eine Anschrift, eine GewA1. Gegenstand des Gewerbes wäre dann: Betrieb von Spielhallen (Mehrzahl).
Die anderen von Frau Bresgen dargestellten "Probleme" stellen sich dann nicht.
Viele Grüße
J. Neu
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5
24.10.2008 10:51 |
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Antonia Thien
König
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Tschuldigung, Frau Bresgen, ich finde Ihre Argumentation nicht logisch und sehe auch keinen Zusammenhang.
Daher frage ich jetzt mal ganz provokativ: Warum 3 Spielhallenerlaubnisse und 3 Geeignetheitsbestätigungen, aber keine 3 Auftstellererlaubnisse (es sei denn, es sind drei "neue" und versch. Aufsteller)?
Ein Gebäude (voraussichtlich noch baulicher Zusammenhang mit Zwischentüren (selbstverständlich verschlossen)), ein Betreiber, eine Anschrift, warum dann 3 Anmeldungen? Ich denke, wenn's hart auf hart kommt, kann man diese Forderung nicht durchsetzen.
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6
24.10.2008 11:12 |
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Bresgen
Haudegen
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Frau Thien, nun verstehe ich wiederum Ihre Frage nicht.
Haue jetzt mal grade ne Antwort zwischen einer neuen Busladung Kundschaft rein und hoffe, dass nicht allzuviele Schreibfehler drin landen.
Auf die Frage warum 3 Spielhallenerlaubnisse und 3 Geeignetheitsbestätigungen aber keine 3 Aufstellerlaubnisse kann ich antworten: weil eine Aufstellerlaubnis nur personengebunden ist und die beiden anderen Sachen personen- und raumgebunden sind.
Außerdem musste ich gerade feststellen, dass die ganze Argumentation von der ursprünglichen Frage abgewichen ist.
Der Kollege von der Stadtverwaltung Frankenthal hat lediglich von einem Anwesen mit drei Spielhallen und drei eigenständigen Konzessionen gesprochen, aber mit keinem Wort erwähnt, dass es auch derselbe Betreiber ist.
Vielleicht kann er den Sachverhalt ja noch ein wenig mehr konkretisieren, ehe wir uns hier verbal verprügeln
(kleiner Scherz am Rande)
Ich hatte allgemein geantwortet, dass man drei Anmeldungen macht und falls es sich um denselben Betreiber handelt, die Lage innerhalb des Objektes ja durch Zusatzangaben konkretisieren könne.
Vielleicht meldet sich der Kollege ja mal und gibt noch einen Kommentar ab !
So, jetzt aber wieder zu meiner Busladung !
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Et kütt, wie et kütt !
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7
24.10.2008 11:25 |
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pmcolonia
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Nach § 14 kommt es darauf an, ob ich eine oder drei Betriebsstätten habe. Denn nur diese sind auch anzeigepflichtig.
Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder auch Anlage, die dem Betriebszweck dient. Also wäre zu klären, ist das Objekt als solches als Betriebsstätte anzusehen oder muss tatsächlich jede einzelne Spielhalle als Geschäftseinrichtung betrachtet werden.
Damit der Betreiber, unterstellt es ist immer nur von einem Betreiber die Rede, mehr als die übliche Anzahl an Geldspielern aufstellen kann ist es notwendig, dass eine tatsächliche Trennung der Hallen erfolgt. Aufgrund dieser Trennung auch mehrere Erlaubnisse.
Wenn aber die Trennung gewerberechtlich unabdingbare Voraussetzung für dieses Konstrukt ist, dann kann ich doch nicht guten Gewissen - aus welchen Gründen auch immer - im Zusammenhang mit der Gewerbemeldung wieder eine Trennung herbeigeführt werden.
Sorry Fr. Thien
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8
27.10.2008 14:21 |
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Antonia Thien
König
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Eigentlich wollte ich mich nicht mehr äußern, weil ich (zu spät
)gemerkt habe, dass wir uns hier im öffentlichen Forum befinden und ich dort möglichst grundsätzlich nicht poste, aber weil Sie's sind, lieber Kollege aus Köln:
1) Das letzte Statement von Frau Bresgen kann ich nicht nachvollziehen, weil es für mich selbstverständlich war, dass von einem Betreiber die Rede ist. Welchen Sinn hätte die Ausgangsfrage bei drei Betreibern gehabt?
2) Macht nix, Kollege pmcolonia, aber ich finde, das ist Haarspalterei, denn das eine verlangt nicht zwangsläufig auch das andere. Außerdem gibt es m.W. keine Grundlage für eine entsprechende Meinung. Ich kann aber gut mit unterschiedlichen Meinungen leben und freue mich überdies, dass Sie sich wieder etwas reger in diesem Forum beteiligen.
In diesem Sinne werde ich mich aber hier im öffentlichen Teil des Forums nicht mehr an dieser Diskussion beteiligen, denn das ergibt für einen mitlesenden Laien überhaupt keinen Sinn.
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9
27.10.2008 14:39 |
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J. Neu
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Wie heißt es so schön:
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
(ist jetzt nicht auf des Posting von pmcolonia bezogen
)
Viele Grüße
J. Neu
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10
27.10.2008 15:48 |
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